Der Opferfonds des Internationalen Strafgerichtshofs hat das Programm zur Entschädigung für die Zerstörung der Mausoleen und religiösen Stätten von Timbuktu abgeschlossen, während Mali zugleich seinen Austritt aus dem Gericht einleitet. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgte am 3. Juli 2026, vierzehn Jahre nach den Angriffen. Mehr als 70.000 Menschen profitierten von gemeinschaftlichen Maßnahmen, zudem erhielten 1.687 von 1.691 anerkannten Einzelopfern eine finanzielle Entschädigung. Deutschland gehörte zu den Staaten, die das Programm mit zweckgebundenen Beiträgen finanzierten.
Das Programm bezog sich auf den Fall des Islamisten Ahmad Al Faqi Al Mahdi. Er hatte zwischen dem 30. Juni und dem 11. Juli 2012 Angriffe auf zehn historische und religiöse Stätten in Timbuktu organisiert und sich daran beteiligt.
Zu den zerstörten Orten gehörten Mausoleen verehrter muslimischer Heiliger und Teile der Sidi-Yahia-Moschee. Die Mausoleen waren über Jahrhunderte Pilgerstätten und hatten eine zentrale religiöse Bedeutung für die Bevölkerung. Timbuktu steht seit 1988 auf der UNESCO-Welterbeliste.
Erstes internationales Entschädigungsprogramm dieser Art
Der Internationale Strafgerichtshof verurteilte Al Mahdi wegen des Kriegsverbrechens vorsätzlicher Angriffe auf geschützte historische und religiöse Gebäude zu neun Jahren Haft. Die Richter verpflichteten ihn im August 2017 außerdem zu Reparationszahlungen in Höhe von 2,7 Millionen Euro.
Der Opferfonds setzte das Programm bis zum 31. März 2026 vollständig um. Dem zuständigen Richtergremium wurde der Abschluss am 29. April mitgeteilt, der malischen Regierung am 6. Mai.
Andres Parmas, Vorsitzender des Verwaltungsrats des Opferfonds, bezeichnete das Programm als Meilenstein der internationalen Strafjustiz. Es handle sich um den ersten Fall weltweit, in dem ein internationales Gericht Wiedergutmachung wegen vorsätzlicher Angriffe auf geschützte religiöse und historische Gebäude angeordnet habe.
Die Maßnahmen bestanden aus symbolischen, individuellen und gemeinschaftlichen Entschädigungen. Eine Gedenkzeremonie fand bereits im März 2021 unter Beteiligung von Opfervertretern, der malischen Regierung und der UNESCO statt.
ICC entschädigt fast alle anerkannten Einzelopfer in Mali
Finanzielle Einzelzahlungen gingen an direkte Nachfahren der mit den zerstörten Mausoleen verbundenen Heiligen sowie an Menschen, deren Lebensunterhalt vollständig von den geschützten Stätten abhing.
Dieser Teil des Programms begann im April 2019 und wurde im Juni 2024 beendet. Von den 1.691 anerkannten Anspruchsberechtigten erhielten alle bis auf vier eine Entschädigung.
Die gemeinschaftlichen Maßnahmen liefen von Juli 2022 bis Ende März 2026. Sie richteten sich an die Bevölkerung von Timbuktu, die der Strafgerichtshof als Opfer wirtschaftlicher und seelischer Schäden sowie der Zerstörung ihres kulturellen Erbes anerkannt hatte.
Mehr als 70.000 Menschen profitierten nach Angaben des Opferfonds von diesen Projekten. Die Umsetzung erfolgte gemeinsam mit der UNESCO, der spanischen CIDEAL-Stiftung und der malischen Organisation CFOGRAD.
Mausoleen restauriert und Gedenkorte errichtet
Zum Programm gehörten die Restaurierung und der Schutz von Mausoleen und Friedhofsanlagen. Lokale Verantwortliche erhielten Schulungen zur langfristigen Erhaltung der Bauwerke. Ein Fonds soll die weitere Wartung der Stätten finanzieren.

Zur Aufarbeitung der seelischen Folgen wurden psychologische Angebote innerhalb der Gemeinschaften aufgebaut. In Timbuktu entstanden zudem die beiden Gedenkstätten Louha und Qâloum. Das städtische Museum richtete eine Dauerausstellung über die zerstörten Mausoleen ein.
Ein weiterer Teil des Programms unterstützte 70 Initiativen lokaler Gruppen. Hinzu kamen drei Projekte der Stadtverwaltung, die Einkommen, berufliche Fähigkeiten und die Bewahrung des kulturellen Erbes stärken sollten.
Die Einwohnerin Fatoumata A., deren Name aus Schutzgründen geändert wurde, bezeichnete die Entschädigungen als Symbol für die Erinnerung der Stadt.
„Sie ermöglichen uns, unseren Kindern zu erzählen, was wir erlebt haben. Sie stehen für die Größe Timbuktus und erinnern uns daran, dass sich dieses Verbrechen niemals wiederholen darf“, erklärte sie.
Deutschland beteiligte sich an der Finanzierung
Die Umsetzung wurde durch zweckgebundene Beiträge aus Deutschland, Kanada, Italien, Norwegen und dem Vereinigten Königreich ermöglicht.
Weitere Gelder kamen aus nicht zweckgebundenen Beiträgen der Tschechischen Republik, der Dominikanischen Republik, Liechtensteins und anderer Unterstützer. Die Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs finanzierten über den regulären Haushalt zudem Teile des Gerichtsverfahrens, Personal, Reisen und organisatorische Aufgaben.
Eine unabhängige externe Evaluation soll untersuchen, welchen Beitrag das Programm zu Frieden, Sicherheit, Erinnerung, Wahrheit und Gerechtigkeit geleistet hat. Der Abschlussbericht soll dem zuständigen Richtergremium Anfang 2027 vorgelegt werden.
Mali, Burkina Faso und Niger verlassen den ICC
Die Bekanntgabe des Programmabschlusses fällt mit dem angekündigten Rückzug Malis aus dem Römischen Statut zusammen, dem Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshofs.
Mali übermittelte den Vereinten Nationen am 30. Juni 2026 seine Austrittserklärung. Auch Burkina Faso und Niger haben nach Angaben des Gerichts entsprechende Schreiben eingereicht. Damit begann für die drei von Militärregierungen geführten Staaten ein einjähriges Austrittsverfahren.
Die drei Länder hatten ihre Entscheidung bereits gemeinsam angekündigt und den Gerichtshof als „Instrument neokolonialer Unterdrückung in den Händen des Imperialismus“ bezeichnet.
Die Versammlung der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs erklärte, der Austritt könne die internationale Verfolgung schwerer Verbrechen und die Bemühungen gegen Straflosigkeit schwächen.
Ein Austritt entbindet die Staaten nicht von Verpflichtungen, die während ihrer Mitgliedschaft entstanden sind. Verfahren und gerichtliche Entscheidungen zu Taten aus der Zeit vor dem Wirksamwerden des Austritts bleiben davon unberührt.
Der Opferfonds erklärte, er wolle weiterhin mit den malischen Behörden zusammenarbeiten. Dies betrifft neben der Sicherung der Ergebnisse des Al-Mahdi-Programms auch gerichtlich angeordnete Entschädigungen im Fall Al Hassan, der unter anderem wegen religiöser Verfolgung und weiterer Verbrechen in Timbuktu verurteilt wurde.

