Wer wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuellen Identität benachteiligt wird, soll sich künftig leichter wehren können. Die Bundesregierung plant deshalb eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der Gesetzentwurf sieht unter anderem längere Fristen für Beschwerden, eine neue Schlichtungsstelle und mehr Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor. Die Änderungen sollen den Zugang zu Beratung für Betroffene von Diskriminierung und ihre rechtlicher Unterstützung erleichtern und außergerichtliche Lösungen stärken.
Mehr Zeit für Betroffene
Bislang mussten Menschen, die sich gegen Diskriminierung wehren wollen, oft sehr schnell handeln: Ansprüche nach dem AGG mussten innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden. Künftig sollen dafür vier Monate gelten.
Das kann im Alltag relevant sein. Wer etwa nach einer diskriminierenden Absage im Bewerbungsverfahren, einer Benachteiligung am Arbeitsplatz oder einer ungerechten Behandlung bei der Wohnungssuche betroffen ist, hat künftig mehr Zeit, Unterlagen zu sammeln, Zeugen zu finden oder rechtliche Beratung einzuholen.
Gerade nach belastenden Situationen fällt es vielen Menschen schwer, sofort zu reagieren. Die längere Frist soll deshalb mehr Spielraum schaffen, bevor rechtliche Schritte geprüft werden.
Das AGG schützt seit 2006 vor Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Lebensalter und sexueller Identität. Der Begriff „Alter“ soll künftig durch „Lebensalter“ ersetzt werden. Damit will die Bundesregierung deutlicher machen, dass Diskriminierung sowohl jüngere als auch ältere Menschen treffen kann.
Neues Verbot bei Geschlechtsdiskriminierung
Die Bundesregierung will außerdem den Schutz vor Benachteiligung wegen des Geschlechts im Alltag ausweiten. Hintergrund ist Kritik der Europäischen Kommission: Deutschland schütze Menschen in bestimmten Bereichen bislang nicht ausreichend.
Konkret geht es um Situationen, in denen Dienstleistungen oder Waren grundsätzlich allen angeboten werden – etwa bei Fitnessstudios, Clubs, Versicherungen oder der Wohnungssuche. Frauen oder Männer sollen dort künftig besser vor ungerechtfertigter Benachteiligung geschützt werden.
Wer wegen seines Geschlechts schlechter behandelt oder abgewiesen wird, soll dadurch klarere rechtliche Möglichkeiten erhalten, gegen eine Benachteiligung vorzugehen.
Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle
Neu geplant ist auch eine Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie soll helfen, Konflikte ohne Gerichtsverfahren zu lösen.
Das kann etwa relevant werden, wenn Beschäftigte sich am Arbeitsplatz diskriminiert fühlen oder Kundinnen und Kunden sich unfair behandelt sehen. Statt sofort zu klagen, sollen beide Seiten zunächst versuchen können, mit Unterstützung einer neutralen Stelle eine Lösung zu finden.
Das Verfahren soll kostenlos sein. Betroffene sollen ihren Antrag unkompliziert schriftlich oder persönlich stellen können. Die Gespräche sollen vertraulich geführt werden und auch barrierefrei zugänglich sein.
Kommt keine Einigung zustande, kann die Schlichtungsstelle einen Vorschlag machen, wie der Streit beigelegt werden könnte. Dieser Vorschlag wäre allerdings nicht bindend.
Mehr Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll künftig mehr Möglichkeiten bekommen, Betroffene konkret zu unterstützen.
Geplant ist unter anderem, dass die Stelle Menschen in Gerichtsverfahren begleiten darf. Wer sich gegen Diskriminierung wehrt, könnte dadurch fachliche Unterstützung erhalten und sich im Verfahren weniger allein fühlen.
Außerdem soll die Antidiskriminierungsstelle leichter erreichbar werden. Beratungen sollen weiterhin kostenlos sein, zugleich sollen Angebote barrierefreier gestaltet werden – etwa für Menschen mit Behinderungen oder Sprachbarrieren.
Die Bundesregierung plant dafür zusätzliche Mittel ein. Ziel ist es, Beratungsangebote auszubauen und den Zugang zu Unterstützung zu verbessern.
Anpassung an europäische Vorgaben
Mit der Reform setzt Deutschland auch neue EU-Vorgaben um. Die Europäische Union verlangt von den Mitgliedstaaten stärkere und unabhängigere Stellen gegen Diskriminierung.
Dazu gehören bessere Beratungsangebote, mehr Unterstützung für Betroffene und Möglichkeiten, Konflikte außergerichtlich zu lösen.
Die neuen Regeln sollen bis Juni 2026 vollständig umgesetzt werden. Einige Änderungen könnten aber schon früher in Kraft treten.
Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht
Auch im kirchlichen Arbeitsrecht sind Änderungen geplant. Kirchen und kirchliche Einrichtungen sollen Beschäftigte nicht mehr so leicht wegen ihrer Religion oder Weltanschauung unterschiedlich behandeln dürfen.
Künftig soll genauer geprüft werden, ob eine bestimmte Religionszugehörigkeit für eine Stelle tatsächlich notwendig ist. Das könnte etwa bei sozialen Einrichtungen, Krankenhäusern oder Bildungseinrichtungen relevant werden.
Für Bewerberinnen und Bewerber könnte das bedeuten, dass ihre Chancen auf eine Stelle steigen – auch wenn sie keiner Kirche angehören oder eine andere Weltanschauung haben.

