Deutsche Botschaften in Afrika: So lange warten Antragsteller für den Familiennachzug

Ein Jahr warten, bevor ein Visumantrag überhaupt gestellt werden kann: Neue Regierungszahlen zeigen, wie lange Familien an deutschen Botschaften in mehreren afrikanischen Ländern auf Termine zum Familiennachzug warten.

Familienangehörige warten an mehreren deutschen Auslandsvertretungen in Afrika weiter monatelang auf Termine für Visa zum Familiennachzug. Besonders lange Wartezeiten nennt die Bundesregierung für Accra, Conakry, Dakar, Kampala und Rabat, wo Termine teils erst nach mehr als 52 Wochen verfügbar sind. Die Verfahren betreffen Familien von Menschen, die in Deutschland leben und ihre Ehepartner, Kinder, Eltern oder andere Angehörige nachholen wollen. 

Mehrere afrikanische Standorte mit langen Wartelisten

Das Auswärtige Amt nennt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zahlreiche deutsche Auslandsvertretungen, die bei nationalen Visa und beim Familiennachzug mit Wartelisten arbeiten. In Afrika betrifft das unter anderem Accra, Addis Abeba, Algier, Conakry, Dakar, Jaunde, Kampala, Lagos, Lomé, Nairobi, Rabat und Tunis. 

Bei den Wartezeiten liegen mehrere Standorte deutlich über einem halben Jahr. Für Accra, Conakry, Dakar, Kampala und Rabat werden mehr als 52 Wochen genannt. Tunis liegt bei 52 Wochen, Lagos bei 50 Wochen, Algier bei 41 Wochen, Kairo bei 40 Wochen, Addis Abeba bei 32 Wochen und Jaunde bei 28 Wochen. Nairobi ist mit zwei Wochen beim allgemeinen Familiennachzug und zwölf Wochen beim Familiennachzug zu Schutzberechtigten deutlich schneller. 

Digitale Anträge beseitigen Wartelisten nicht überall

Die Bundesregierung verweist auf das Auslandsportal, das seit dem 1. Januar 2025 weltweit zur Verfügung steht. Mehr als 130.000 Visumanträge wurden demnach bereits online gestellt und bearbeitet. Das Verfahren soll Anträge vollständiger machen, Rückfragen verringern und Präsenztermine verkürzen. 

Gleichzeitig bleiben Wartelisten bestehen, wenn die Nachfrage an einzelnen Auslandsvertretungen hoch ist. Auch nach einer Online-Antragstellung wird dann eine Warteliste vorgeschaltet, die chronologisch bearbeitet wird. Die Bundesregierung erfasst die Wartezeiten nicht getrennt nach Online-Antrag, Staatsangehörigkeit der Antragstellenden oder der in Deutschland lebenden Bezugsperson. 

Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bleibt ausgesetzt

Besonders eingeschränkt ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Damit sind Menschen gemeint, die nicht als Flüchtlinge im engeren Sinn anerkannt sind, denen im Herkunftsland aber ernsthafter Schaden droht. Der Familiennachzug zu dieser Gruppe wurde im Juli 2025 erneut für zwei Jahre ausgesetzt. 

Während der aktuellen Aussetzung können Angehörige nur in Härtefällen ein Visum nach § 22 Aufenthaltsgesetz erhalten. Seit Inkrafttreten dieser Regelung wurden bisher sieben Visa erteilt. Die Bundesregierung hält die rechtlichen Grundlagen für den Familiennachzug nach eigener Darstellung für „ausreichend und angemessen“. 

BfAA und IOM übernehmen Teile der Bearbeitung

Ein Teil der Verfahren wird beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten bearbeitet. Dort gibt es für Visaanträge zur Familienzusammenführung zu Schutzberechtigten 14 Dienstposten, von denen derzeit zwölf besetzt sind. Das Referat bearbeitet Anträge somalischer, eritreischer und afghanischer Antragstellerinnen und Antragsteller für die Auslandsvertretungen in Addis Abeba, Islamabad, Nairobi und Teheran. 

Im Jahr 2024 wurden dort 4.174 Visa zum Familiennachzug zu Schutzberechtigten bearbeitet, 2025 waren es 4.295. Bis zum 23. April 2026 kamen 815 bearbeitete Visa hinzu. Unterstützend arbeiten außerdem Büros des Familienunterstützungsprogramms der Internationalen Organisation für Migration, unter anderem in Addis Abeba, Nairobi und Kasala. Eine Ausweitung der vollständigen Antragsannahme auf weitere FAP-Standorte ist derzeit nicht geplant. 

Verwandte Beiträge
Total
0
Share