Linke fordert Wahlrecht für Ausländer

Die Linke fordert ein Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass: Wer seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, soll künftig auch auf Bundesebene wählen dürfen. Der Antrag bringt eine alte Verfassungsfrage zurück in den Bundestag.

Die Linksfraktion will das Wahlrecht in Deutschland auf Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ausweiten. Der Antrag wurde am 26. Mai 2026 im Bundestag bekannt gemacht. Menschen, die rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, sollen nach dem Willen der Fraktion auch auf Bundesebene wählen dürfen. Zugleich sollen Bund und Länder Voraussetzungen schaffen, damit dieser Personenkreis auch an Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen kann.

Wahlrecht nach fünf Jahren Aufenthalt

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser soll allen rechtmäßig in Deutschland lebenden Menschen mit mindestens fünfjährigem Aufenthalt ein Wahlrecht auf Bundesebene gewähren, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Auch die Länder sollen einbezogen werden. In Zusammenarbeit mit ihnen soll ermöglicht werden, dass dieselbe Gruppe an Wahlen auf Landes- und kommunaler Ebene teilnehmen kann. Damit würde das Wahlrecht nicht mehr ausschließlich an den deutschen Pass gebunden.

Die Fraktion begründet ihren Antrag mit dem Demokratieprinzip. Wer dauerhaft in Deutschland lebe, arbeite, Steuern zahle und vom politischen Handeln betroffen sei, solle auch an demokratischen Wahlen teilnehmen können.

Millionen Menschen bleiben von Bundestagswahlen ausgeschlossen

Der Antrag verweist auf die wachsende Zahl ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland. 1990 lebten nach Darstellung der Linksfraktion etwa 5,5 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Land. 2025 waren es nach Angaben des Statistischen Bundesamts gut 14 Millionen, darunter rund fünf Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.

Die ausländische Wohnbevölkerung lebt dem Antrag zufolge im Durchschnitt seit 15 Jahren in Deutschland. Trotzdem kann sie nicht an Bundestagswahlen teilnehmen. Auf kommunaler Ebene dürfen bislang nur EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wählen.

Die Linke sieht darin ein demokratisches Defizit. Viele eingewanderte Menschen blieben trotz dauerhaften Aufenthalts von zentralen politischen Entscheidungen ausgeschlossen. Ihre Lebensverhältnisse würden durch Gesetze, Regierungshandeln und öffentliche Ausgaben geprägt, ohne dass sie über Bundestagswahlen mitbestimmen könnten.

Verfassungsfrage bleibt umstritten

Die rechtliche Debatte dreht sich um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1990. Damals entschied Karlsruhe, dass nichtdeutsche Staatsangehörige unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts grundsätzlich nicht an Wahlen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene teilnehmen dürfen.

Gleichzeitig zitieren die Antragsteller aus dem Urteil den Gedanken, dass es der demokratischen Idee entspreche, politische Rechte und dauerhafte Unterworfenheit unter staatliche Herrschaft möglichst zur Deckung zu bringen. Die Linke leitet daraus ab, dass dauerhaft in Deutschland lebende Menschen stärker in demokratische Mitbestimmung einbezogen werden müssten.

Die Fraktion verweist zudem auf die Einführung des kommunalen Wahlrechts für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger im Jahr 1992. Dadurch sei der Grundsatz, dass ausschließlich deutsche Staatsangehörige wählen dürfen, bereits durchbrochen worden.

Einbürgerung löst das Problem aus Sicht der Linken nicht

Die Linke argumentiert, erleichterte Einbürgerungen hätten das Problem politischer Mitbestimmung nicht beseitigt. Zwar wurde das Staatsangehörigkeitsrecht 2024 verändert, unter anderem durch die stärkere Akzeptanz mehrfacher Staatsangehörigkeit. Zugleich verweist der Antrag auf strengere Anforderungen bei Einkommensnachweisen.

Diese Anforderungen könnten Menschen in prekären Lebenslagen von der Einbürgerung ausschließen. Genannt werden Alleinerziehende, pflegende Personen, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit Behinderung.

Aus Sicht der Fraktion darf die Teilnahme an demokratischen Wahlen nicht vom Einkommen abhängen. Das Wahlrecht solle deshalb nicht nur über den Weg der Einbürgerung erreichbar sein, sondern an den rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt anknüpfen.

Bundestag muss über Reichweite politischer Teilhabe beraten

Der Antrag stellt eine Grundsatzfrage der Einwanderungsgesellschaft in den Mittelpunkt. Deutschland versteht sich politisch und rechtlich längst als Einwanderungsland. Zugleich bleibt das Wahlrecht auf Bundesebene an die Staatsangehörigkeit gebunden.

Die Linke verweist in der Begründung auf verfassungsrechtliche Stimmen, die eine Öffnung des Wahlrechts für möglich halten. Sie führt unter anderem an, dass das Grundgesetz in zentralen Wahlrechtsnormen vom „Volk“ spreche und nicht ausdrücklich vom „deutschen Volk“.

Auch europarechtliche Argumente werden genannt. Der Europäische Gerichtshof habe entschieden, dass Mitgliedstaaten bei Wahlen zum Europäischen Parlament bestimmen können, wer wahlberechtigt ist, sofern der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt bleibt.

Der Bundestag soll nun über einen Antrag beraten, der das Verhältnis von Staatsangehörigkeit, Aufenthalt und politischer Mitbestimmung neu verhandelt. Die Forderung reicht über kommunale Integrationspolitik hinaus und zielt auf das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag.

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