Bund stoppt Zugang zu Integrationskursen – Zehntausende betroffen

Deutschland verlangt Integration, begrenzt aber den Zugang zu Sprachkursen: Bis zu 129.500 Menschen sollen 2026 keine neue BAMF-Zulassung zum Integrationskurs erhalten.

Die Bundesregierung hält Deutschkenntnisse für eine wichtige Voraussetzung gelingender Integration, schließt aber 2026 bis zu 129.500 Menschen vom regulären Zugang zu Integrationskursen über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aus. Seit Februar werden keine neuen Zulassungen nach § 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz mehr erteilt. Betroffen sind unter anderem Asylsuchende, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine und nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Die Maßnahme soll finanzielle Risiken für den Bundeshaushalt begrenzen.

Sprache als Ziel, Kurszugang als Engpass

Die Bundesregierung beschreibt den Erwerb der deutschen Sprache als Voraussetzung für Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Gleichzeitig verteidigt sie den Stopp neuer BAMF-Zulassungen für Gruppen, die keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs haben, sondern bislang im Rahmen freier Plätze teilnehmen konnten.

Damit entsteht eine politische Spannung zwischen Anspruch und Zugang. Deutschland verlangt Integration, begrenzt aber für einen Teil der Zugewanderten den Weg zu dem Kurs, der Sprache, Orientierung und Grundwissen über das Leben in Deutschland vermitteln soll.

Die Entscheidung geht auf ein Rundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 9. Februar 2026 zurück. Es wurde in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium verschickt. Die fachliche Zuständigkeit für Integrationskurse liegt beim BAMF, die Fachaufsicht beim Bundesinnenministerium.

Ukrainische Geflüchtete und EU-Bürger betroffen

Die Bundesregierung hatte für 2026 ursprünglich mit 129.500 neuen Teilnehmenden gerechnet, die über eine BAMF-Zulassung nach § 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz in einen Integrationskurs kommen könnten. In dieser Gruppe waren 55.800 Asylbewerberinnen und Asylbewerber, 16.700 Geflüchtete aus der Ukraine, 27.400 nichtdeutsche Unionsbürger, 600 Geduldete nach § 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz sowie 29.000 Personen aus Deutschland und Drittstaaten eingeplant.

Ukrainische Geflüchtete sind besonders sichtbar betroffen. Für sie nennt die Bundesregierung den Aufenthalt nach § 24 Aufenthaltsgesetz, also den vorübergehenden Schutz. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs leitet sie daraus aber nicht ab. Der Gesetzgeber unterscheide zwischen Personen mit Anspruch und solchen, die nur bei freien Plätzen zugelassen werden könnten.

Auch nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und EU-Bürger fallen in diese Gruppe. Am 27. Februar lagen beim BAMF 25.762 noch nicht entschiedene Anträge auf Zulassung nach § 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz vor. Davon stammten 4.696 Anträge von nichtdeutschen Unionsbürgern.

Von 19.018 Zulassungen auf 520 im Januar

Der Einschnitt zeigt sich bereits in den Januar-Zahlen. Im Januar 2025 wurden 19.018 Zulassungen nach § 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz erteilt. Im Januar 2026 waren es nur noch 520. Zugleich sank die Gesamtzahl neuer Integrationskursteilnehmender von 30.876 im Januar 2025 auf 21.724 im Januar 2026.

Die Zahl der abgelehnten Zulassungsanträge lag im Januar 2026 bei 3.061. Im Januar 2025 waren es 6.311. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Statistik für 2025 und 2026 vorläufig ist und nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar sei.

Kommunen wurden nicht konsultiert

Die kommunalen Spitzenverbände wurden vor der Entscheidung nicht konsultiert. Die Bundesregierung begründet das damit, dass es sich um eine Entscheidung auf Bundesebene handele.

Kommunen hatten sich zuvor für eine Wiederaufnahme der Zulassungen ausgesprochen. In einem Schreiben an das BAMF warnten sie, die Folgen unzureichender Sprachförderung würden vor allem Städte, Landkreise und Gemeinden treffen: in Jobcentern, Sozialverwaltungen, Schulen, Kitas, im Gesundheitswesen und im Zusammenleben vor Ort.

Auch Träger der Sprach- und Integrationskurse warnten vor Schäden an der bestehenden Kurslandschaft. In ihrer Mitteilung hieß es: „Sprache ist keine Sozialleistung, die man nach Haushaltslage vergibt. Sie ist staatliche Grundinfrastruktur – für Bildung, Arbeit, Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Keine neuen Ersatzangebote geplant

Die Bundesregierung plant keine zusätzlichen Sprachförderangebote als Ersatz für die ausgesetzten Zulassungen. Integrationskurse und Berufssprachkurse sollen weiter in erheblichem Umfang stattfinden. Asylsuchende können Zugang zu Erstorientierungskursen erhalten, in denen erste Deutschkenntnisse vermittelt werden.

Für Menschen im Leistungsbezug verweist die Bundesregierung auf Jobcenter und Leistungsbehörden. Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht, kann weiter zu einem Integrationskurs zugelassen oder verpflichtet werden, wenn Deutschkenntnisse für eine dauerhafte berufliche Eingliederung erforderlich sind. Auch Personen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können verpflichtet werden.

Für andere Gruppen bleibt der Zugang unklarer. Die Bundesregierung erklärt, eine Integration in den Arbeitsmarkt setze nicht zwingend die Teilnahme an einem Integrationskurs voraus. Wie Menschen ohne Integrationskurs die für Ausbildung und Beschäftigung nötigen Sprachniveaus erreichen sollen, beantwortet sie vor allem mit dem Hinweis auf bestehende Wege über Jobcenter, Leistungsbehörden, Berufssprachkurse und Erstorientierungskurse.

Regierung kennt viele Folgen nicht

Zu mehreren möglichen Folgen der Entscheidung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Sie kann nicht beziffern, wie viele geplante Kurse wegen der Aussetzung nicht starten. Sie kann auch nicht auswerten, wie viele Kurse seit Dezember 2025 abgesagt, vorzeitig beendet oder geplant, aber nicht begonnen wurden.

Zur wirtschaftlichen Lage der Kursträger nennt die Bundesregierung ebenfalls keine Erkenntnisse. Auch zum möglichen Weggang von Lehrkräften aus dem Bereich der Integrationskurse liegen ihr keine Daten vor.

Auf die Frage nach Auswirkungen auf Branchen mit Fachkräftemangel verweist die Bundesregierung auf das Fachkräftemonitoring des Bundesarbeitsministeriums. Der einzelne Effekt der Aussetzung werde dort voraussichtlich nicht identifizierbar sein. Eine Evaluation der Auswirkungen auf die Fachkräfteeinwanderung ist nicht geplant.

Haushaltsrisiken geben den Ausschlag

Die Bundesregierung begründet die Aussetzung vor allem mit finanziellen Risiken. In den vergangenen Jahren hätten die Kosten für Integrationskurse mehrfach die vorgesehenen Haushaltsmittel deutlich überschritten. Zusätzliche Mittel mussten demnach über außerplanmäßige Ausgaben bereitgestellt werden, um Verpflichtungen gegenüber Kursträgern zu bedienen.

Für 2026 wurde der Haushaltstitel für Integrationskurse zwar um 110 Millionen Euro aufgestockt. Insgesamt stehen damit 1,064 Milliarden Euro bereit. Die Bundesregierung erklärt jedoch, die zusätzlichen Mittel seien notwendig, um bereits begonnene und neu beginnende Kurse zu finanzieren.

Integrationskurse laufen über mehrere Haushaltsjahre. Ausgaben für neue Teilnehmende werden nach Regierungsangaben oft erst im Folgejahr wirksam. Deshalb soll der Zulassungsstopp auch den Haushalt 2027 entlasten. Einsparungen erwartet die Bundesregierung für 2026 und 2027, beziffert sie aber nicht.

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