AfD-Anfrage: 10% der Beschäftigten in Bundesverwaltung mit Einwanderungsgeschichte

Nur 9,9 Prozent der Beschäftigten in der Bundesverwaltung haben eine Einwanderungsgeschichte. Die Bundesregierung weist zugleich Quoten bei Einstellungen zurück und verweist auf das Prinzip der Bestenauslese.

Die Bundesregierung beziffert den Anteil von Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung auf 9,9 Prozent. Für das Jahr 2024 stützt sie sich auf den Diversität und Chancengleichheit Survey. Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion erklärte das Bundesinnenministerium zugleich, es gebe keine festen Quoten oder Vorauswahlen für Bewerberinnen und Bewerber mit Einwanderungsgeschichte. Personalentscheidungen müssten weiter an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgerichtet sein. 

Bundesregierung nennt Befragung als Datengrundlage

Die Zahl beruht auf einer anonymisierten Beschäftigtenbefragung in der Bundesverwaltung. Das Konzept der „Personen mit Einwanderungsgeschichte“ folgt der Definition des Statistischen Bundesamts. Danach werden Personen erfasst, die selbst oder deren beide Elternteile seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind.

Neben diesem Konzept nennt die Bundesregierung auch Zahlen zum weiter gefassten Begriff „Menschen mit Migrationshintergrund“. Nach dem Diversität und Chancengleichheit Survey lag ihr Anteil in der Bundesverwaltung 2024 bei 16,2 Prozent. Im Survey 2019 waren es 12 Prozent.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass Menschen mit Einwanderungsgeschichte gemessen an ihrem Anteil in der Bevölkerung seltener in der Bundesverwaltung vertreten seien. Die Gründe dafür könnten unterschiedlich sein. Die Diversitätsstrategie setze deshalb vor allem bei Stellenausschreibungen, Praktikumsplätzen und der Ansprache des Bundes als Arbeitgeber an. 

Keine festen Quoten bei Einstellungen

Die Bundesregierung erklärte, in der Bundesverwaltung gebe es keine Vorauswahl und keine feste Quote zur Einladung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Einwanderungsgeschichte. Unterschiedliche Bewerberlisten für Personen mit und ohne Einwanderungsgeschichte seien ihr für die Bundesverwaltung nicht bekannt.

Auch quantitative Zielvorgaben zur Erhöhung des Anteils von Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte gebe es innerhalb der Bundesverwaltung nicht. Für Personalentscheidungen gelten nach Darstellung der Bundesregierung Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie die Vorgaben des Bundesbeamtengesetzes. Maßgeblich seien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.

Die Bundesregierung hält zugleich fest, dass Diversitätskompetenz kein eigenständiges Auswahlkriterium außerhalb dieser Vorgaben sei. Je nach Stelle könne ein Anforderungsprofil jedoch soziale Kompetenzen im Umgang mit Vielfalt oder Kenntnisse des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes berücksichtigen. 

Diversitätsstrategie gilt unverändert fort

Die Diversitätsstrategie der Bundesregierung wurde am 29. Januar 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und gilt nach Angaben der Bundesregierung unverändert fort. Sie enthält größtenteils Empfehlungen, umfasst aber auch verpflichtende Elemente. Dazu zählen Schulungen für Beschäftigte und Führungskräfte sowie vielfaltssensible Stellenausschreibungen.

Ressortübergreifende zusätzliche Umsetzungsvorschriften oder Anweisungen bestehen nach Angaben der Bundesregierung nicht. Vorgesetzte mit Personalverantwortung werden demnach auch nicht danach beurteilt, ob sie die Zahl der Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte in ihrem Bereich erhöhen. 

Beschwerden und Klagen nur eingeschränkt erfasst

Seit 2020 wurden in den Ressorts rund 235 Beschwerden nach Paragraf 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erfasst. Eine systematische, zentrale Erfassung gebe es nicht, erklärte die Bundesregierung. Die Angaben hätten deshalb nur eingeschränkte Aussagekraft.

Bei Klagen wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wurden seit 2020 rund 90 Verfahren gegen den Bund erfasst. Auch hier verweist die Bundesregierung auf eine fehlende zentrale Erfassung. Bei mehreren Verfahren ging es um ethnische Herkunft oder Religion, einige Verfahren sind noch anhängig. 

Schulungen zu Diversität und Auswahlverfahren

Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung hat seit 2025 insgesamt 21 Veranstaltungen zu Themen wie kultursensible Personalauswahl, interkulturelle Kompetenzen und „Unconscious Bias“ durchgeführt. Daran nahmen 260 Personen teil. Die Gesamtkosten lagen bei 61.113,62 Euro, davon 39.345 Euro für externe Dozierende.

Zusätzlich wurden im Rahmen einer Ressortabfrage rund 390 Beschäftigte in Inhouse-Schulungen oder durch externe Dienstleister geschult. Dafür entstanden Kosten von rund 98.000 Euro. Zwei Behörden bieten außerdem E-Learning-Angebote zum Thema „Unconscious Bias“ an.

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