Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine detaillierten Angaben zur Arbeitsbelastung, Personalausstattung und Wirkungskontrolle des Bundesamts für Verfassungsschutz. Am 22. April 2026 veröffentlichte der Bundestag die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Die Bundesregierung verweist bei mehreren Fragen auf das Staatswohl und warnt vor Rückschlüssen auf Arbeitsmethoden, Aufklärungsprioritäten und operative Fähigkeiten des Inlandsnachrichtendienstes. Zugleich bestätigt sie, dass die Zahl der Beobachtungsobjekte in mehreren Extremismusbereichen seit 2020 insgesamt gestiegen ist.
Mehr Beobachtungsobjekte in mehreren Extremismusbereichen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt und wertet Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für fremde Mächte aus. Diese gesetzliche Aufgabenzuweisung wurde nach Darstellung der Bundesregierung seit 2020 nicht erweitert.
Gleichzeitig haben sich die Gesamtzahlen der Beobachtungsobjekte in mehreren Bereichen verändert. Im Rechts- und Linksextremismus sowie im Rechtsterrorismus und Linksterrorismus unterlagen sie leichten Schwankungen, stiegen insgesamt aber an. Im Bereich Islamismus und islamistischer Terrorismus blieb die Gesamtzahl nach Regierungsangaben insgesamt unverändert. Im auslandsbezogenen Extremismus erhöhte sie sich seit 2020.
Weitergehende Zahlen zu Beobachtungsobjekten, Verdachtsfällen und gesichert extremistischen Bestrebungen nennt die Bundesregierung nicht. Eine Offenlegung könne Rückschlüsse auf Erkenntnisstand, Aufklärungsbedarf, Arbeitsschwerpunkte und Prioritäten des Bundesamts ermöglichen. Beobachtete Personen könnten daraus Gegenmaßnahmen ableiten, wodurch die Arbeit des Dienstes gestört würde.
Stellenplan bleibt geheim
Auch zur personellen Ausstattung nennt die Bundesregierung nur öffentlich verfügbare Angaben aus den jährlichen Verfassungsschutzberichten. Der Wirtschaftsplan des Bundesamts für Verfassungsschutz ist als Verschlusssache „GEHEIM“ eingestuft. Die Personalausstattung werde im Haushaltsverfahren überprüft und an Aufgabenentwicklungen sowie prioritären Bedarfen ausgerichtet.
Das Bundesinnenministerium beschreibt die Gewinnung von Fachkräften in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik als herausfordernd. Das Bundesamt decke fachliche Bedarfe zu einem hohen Anteil über eigene Ausbildungs- und Studiengänge. Auf steigende Anforderungen und Fallzahlen reagiere die Behörde im Rahmen der verfügbaren personellen, organisatorischen und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten.
Konkrete Angaben zur Stellenverteilung, zu Engpässen und zu Bewertungskriterien lehnt die Bundesregierung ab. Sie begründet dies mit dem Schutz der Arbeitsmethoden, Aufklärungsfähigkeiten und Priorisierungen des Bundesamts. Schon Angaben zur Größenordnung des eingesetzten Personals könnten Rückschlüsse auf Schwerpunkte, technische Fähigkeiten und operative Methoden zulassen.
Hinweise werden geprüft und priorisiert
Das Bundesamt für Verfassungsschutz prüft nach Regierungsangaben zunächst alle Hinweise und Vorgänge, die in seinen gesetzlichen Aufgabenbereich fallen. Im Verlauf der Bearbeitung könne entschieden werden, einzelne Hinweise oder Vorgänge wegen mangelnder Wertigkeit oder fehlendem Wahrheitsgehalt nicht weiterzuverfolgen.
Bearbeitungsschwerpunkte werden regelmäßig überprüft, definiert und kategorisiert. Damit soll das Bundesamt auf Entwicklungen in den einzelnen Phänomenbereichen reagieren. Welche Hinweise zurückgestellt wurden, welche Beobachtungsfelder priorisiert werden und welche internen Verfahren dabei greifen, legt die Bundesregierung nicht offen.
Die Bundesregierung verweist erneut auf Sicherheitsinteressen. Angaben zu Zurückstellungen, Nichtverfolgungen oder internen Bewertungsverfahren könnten nach ihrer Darstellung die Arbeitsweise des Nachrichtendienstes offenlegen und Dritten ermöglichen, Abwehrstrategien zu entwickeln.
Erfolg des Verfassungsschutzes lässt sich nicht wie Unternehmensleistung messen
Bei der Wirkungskontrolle beschreibt die Bundesregierung den Verfassungsschutz als Frühwarnsystem. Die Behörde erstellt Lagebilder und Analysen, informiert Regierung und Öffentlichkeit und übermittelt Erkenntnisse an Polizei und Staatsanwaltschaften. Diese Erkenntnisse können exekutive Maßnahmen unterstützen oder einleiten.

Eine genaue Erfolgsmessung einzelner Tätigkeiten lehnt die Bundesregierung ab. Eine Skalierung wie bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen sei nicht möglich, weil Maßnahmen des Bundesamts regelmäßig erst gemeinsam mit Maßnahmen anderer Behörden Wirkung entfalteten. Der jährliche Verfassungsschutzbericht beschreibe die Lage in einzelnen Phänomenbereichen, staatliche Maßnahmen und Gefährdungspotenziale.
Regelmäßige besondere Evaluationen der Befugnisse nennt die Bundesregierung nicht. Das Bundesamt stehe im Austausch mit den zuständigen Aufsichtsbehörden. Kontrolliert werde es durch das Bundesinnenministerium, das Parlamentarische Kontrollgremium, die G-10-Kommission, Verwaltungsgerichte und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Besondere Evaluationen finden demnach anlassbezogen statt.
Nachrichtendienstrecht soll neu gefasst werden
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des Bundes. Sie verweist auf den Koalitionsvertrag und spricht von einer verfassungskonformen und systematischen Reform. Ziel seien gestärkte operative Fähigkeiten sowie effektivere und zielgerichtetere Kontrollstrukturen nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Damit verbindet die Bundesregierung die Debatte über Arbeitsbelastung und Wirkungskontrolle mit einer größeren Reform des Nachrichtendienstrechts. Konkrete Zahlen zu Kapazitäten, Engpässen, Erfolgsindikatoren oder Priorisierungen bleiben jedoch unter Verschluss.

