Ein Verein beantragt Bundesmittel für ein Bildungsprojekt. Bevor über das Geld entschieden wird, kann das zuständige Ministerium beim Verfassungsschutz anfragen, ob zu dem Träger oder zu beteiligten Personen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen. Genau um dieses Prüfverfahren geht es in einer neuen Antwort der Bundesregierung an eine Kleinen Anfrage der Grünen im Bundestag. Darin verteidigt sie das sogenannte Haber-Verfahren, weist den Vorwurf einer faktischen Machtverlagerung an das Bundesamt für Verfassungsschutz zurück und nennt erstmals konkrete Zahlen zu seinem Einsatz.
Das Verfahren wird eingesetzt, wenn Bundesministerien bei Förderentscheidungen klären wollen, ob staatliche Mittel an Organisationen oder Personen gehen könnten, gegen die sicherheitsrelevante Erkenntnisse vorliegen. Die Bundesregierung betont, dass die Ministerien nicht automatisch nach einer Einschätzung des Verfassungsschutzes entscheiden, sondern jeden Fall selbst abwägen. Einen zentralen Gesamtüberblick über alle Anfragen gebe es nicht, weil die Ressorts eigenständig handeln.
Regierung sieht klare Rechtsgrundlage
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Frage, ob das Verfahren nach einer Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes weiter ausreichend abgesichert ist. Die Bundesregierung erklärt dazu, für die Übermittlung personenbezogener Daten im Haber-Verfahren biete das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage.
Die Bundesregierung widerspricht außerdem der Kritik, das Verfahren schrecke zivilgesellschaftliche Träger ab. Sie verweist auf den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und auf die Pflicht des Staates, zu verhindern, dass öffentliche Mittel extremistischen oder terroristischen Strukturen zugutekommen.
Ressorts müssen zuerst selbst prüfen

Nach Darstellung der Bundesregierung dürfen Ministerien nicht sofort den Verfassungsschutz einschalten. Zunächst müssen sie öffentlich zugängliche Quellen ausschöpfen, etwa Verfassungsschutzberichte. Eine direkte Anfrage ohne eigene Vorprüfung sei nicht zulässig. Zugleich verneint die Bundesregierung eine allgemeine Praxis, wonach Träger schon vor einem formalen Förderantrag überprüft würden.
Feste ressortübergreifende Kriterien, wann genau ein Haber-Verfahren eingeleitet wird, nennt die Bundesregierung nicht. Sie verweist stattdessen auf die Eigenverantwortung der einzelnen Ministerien und auf die Entscheidung im Einzelfall. Wird ein Träger bereits in Verfassungsschutzberichten genannt, fließt das nach Angaben der Bundesregierung regelmäßig in die Prüfung ein.
302 Treffer in neun Jahren
Für den Zeitraum von 2017 bis 2025 meldete das Bundesamt für Verfassungsschutz in insgesamt 302 Fällen zu Organisationen oder natürlichen Personen zurück, dass verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen. In 165 Fällen wurden schriftlich weitergehende Informationen übermittelt. Diese Zusatzinformationen gingen in allen 165 Fällen an das Bundesinnenministerium, jeweils einmal auch an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
Wie viele Verfahren die Ressorts insgesamt geprüft oder eingeleitet haben, kann die Bundesregierung nicht beziffern. Solche Daten würden nicht systematisch erfasst. Auch eine Aufschlüsselung nach extremistischen Phänomenbereichen legt sie nicht vor und verweist dabei auf fehlende Statistik sowie auf den hohen Aufwand einer nachträglichen Auswertung.
Entscheidung über Fördergelder bleibt bei den Ministerien
Trotz eines Hinweises auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse muss eine Förderung nicht automatisch scheitern. Die Bundesregierung erklärt ausdrücklich, dass es in der Vergangenheit Fälle gegeben habe, in denen Ressorts trotzdem Mittel bewilligten. Entscheidend sei eine Abwägung im Einzelfall durch die jeweils zuständige Stelle.
Nach Angaben der Bundesregierung dient das Haber-Verfahren nicht dazu, neue Zielpersonen für den Verfassungsschutz zu identifizieren. Das Bundesamt greife auf bereits vorhandene Erkenntnisse zurück. Für die Bearbeitung würden keine eigens für das Verfahren geschaffenen Prüfwege genutzt, und durch eine Anfrage entstehe auch kein neuer eigenständiger Eintrag in den nachrichtendienstlichen Datenbanken.

