Die Bundesregierung hat eine falsche Zuordnung eines mit knapp 250.000 Euro geförderten Menschenrechtsprojekts im südlichen Afrika eingeräumt. Die Antwort wurde am 8. Juni im Bundestag veröffentlicht. Nicht Medica Mondiale, sondern der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland war Träger des Vorhabens, das 150 Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten in sechs Ländern erreichte. Eine unabhängige externe Evaluation ließ das Bundesentwicklungsministerium nach Projektende nicht durchführen.
Im Transparenzportal des Bundes war Medica Mondiale zunächst als Umsetzungspartner des Projekts aufgeführt. Die Bundesregierung erklärte, die fehlerhafte Darstellung sei durch eine verzögerte Aktualisierung des Datenbestands entstanden und inzwischen korrigiert worden.
Das Projekt mit dem Titel „Menschenrechte im südlichen Afrika durch Stärkung von NGO-Aktivistinnen voranbringen – mit dem Fokus Frauenrechte und LGBTI-Rechte“ lief vom 15. September 2018 bis zum 30. April 2022. Die Angaben veröffentlichte die Bundesregierung als Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
LSVD verantwortete das Projekt
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, kurz LSVD, hatte den Projektvorschlag beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eingereicht. Die operative Umsetzung in der Region übernahm die Coalition of African Lesbians.
Das Ministerium förderte das Vorhaben, weil es nach seiner Bewertung den entwicklungspolitischen Zielen der Bundesregierung und internationalen Menschenrechtskonventionen entsprach. Förderfähig sind demnach Projekte, die zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Lage benachteiligter Bevölkerungsgruppen beitragen oder Menschenrechte im Globalen Süden stärken.

Das Projekt sollte Gruppen und Einzelpersonen in der Menschenrechtsarbeit ausbilden, miteinander vernetzen und ihre Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg verbessern. Im Mittelpunkt standen Frauenrechte, sexuelle Selbstbestimmung und die Rechte lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Menschen.
150 Aktivisten in sechs Ländern erreicht
Insgesamt nahmen 150 Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten aus Sambia, Botswana, Simbabwe, Lesotho, Mosambik und dem damaligen Swasiland, heute Eswatini, an den Maßnahmen teil.
Die Teilnehmer arbeiteten in zivilgesellschaftlichen Organisationen zu Frauenrechten und sexueller Selbstbestimmung. Der lokale Projektpartner organisierte Fortbildungen, Beratungen und Erfahrungsaustausch.
Zu den behandelten Themen gehörten Menschenrechtsarbeit, Konfliktlösungsstrategien und Sicherheitsmaßnahmen für Menschen, die wegen ihres Engagements verfolgt oder bedroht wurden. Sämtliche Aktivitäten richteten sich an Selbstvertretungsorganisationen der jeweiligen Zielgruppen.
Die Bundesregierung erklärte, das Projekt habe die Vernetzung lokaler Gruppen in den sechs Ländern gestärkt. Menschenrechtsverteidiger hätten ihre Arbeit ausbauen und sich stärker an öffentlichen Debatten in ihren Heimatländern beteiligen können.
Als Beispiel nannte das Bundesentwicklungsministerium Botswana. Dort hätten Interventionen des Projekts die öffentliche Diskussion über die verfassungsmäßigen Rechte lesbischer, schwuler, bisexueller und transgeschlechtlicher Menschen gefördert.
Gesamtkosten lagen bei mehr als 327.000 Euro
Der Bund stellte 249.758 Euro bereit. Die Förderung deckte 75 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben. Einschließlich des Eigenanteils des Projektträgers beliefen sich die tatsächlichen Gesamtkosten auf 327.317,42 Euro.
Mehr als die Hälfte der Ausgaben entfiel mit 56,52 Prozent auf den laufenden Projektbetrieb. Weitere 32,52 Prozent wurden für das Personal zur Durchführung der Maßnahmen vor Ort verwendet.
Die Verwaltungskosten machten 9,09 Prozent aus. Auf eine Reise zur Projektbetreuung entfielen 1,87 Prozent der Ausgaben. Zusätzliche Managementgebühren wurden nach Darstellung der Bundesregierung weder an den deutschen Projektträger noch an die staatliche Durchführungsorganisation Engagement Global gezahlt.
Das Vorhaben war nicht ausdrücklich Teil der bilateralen Länderstrategie Deutschlands für das südliche Afrika. Es wurde als Projekt eines privaten deutschen Trägers mit einem regionalen Partner gefördert und sollte die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im südlichen Afrika ergänzen.
Keine wesentlichen Beanstandungen bei Mittelverwendung
Der Verwendungsnachweis wurde nach Abschluss des Projekts geprüft. Wesentliche Beanstandungen bei der Verwendung der Fördermittel stellte die Bundesregierung nicht fest.
Die Wirkung des Vorhabens wurde während der Laufzeit hauptsächlich durch Befragungen der Teilnehmer und Erhebungen des Projektpartners vor Ort überprüft. Hinzu kamen Projektbetreuungsreisen des deutschen Trägers.
Eine unabhängige externe Evaluation wurde nach dem Ende der Förderung im April 2022 nicht in Auftrag gegeben. Das Bundesentwicklungsministerium begründete dies damit, dass die Bundeshaushaltsordnung abgestufte Erfolgskontrollen vorsehe und nicht jedes geförderte Projekt extern bewertet werde.
Die Darstellung von Wirkung und Nachhaltigkeit sei Bestandteil der regulären Nachweisprüfung gewesen. Der Projektantrag enthielt eine Wirkungsmatrix mit Oberziel, Projektziel, Unterzielen sowie Ausgangs- und Zielwerten.
Erkenntnisse sollen in neue Projekte einfließen
Die Bundesregierung machte keine konkreten Angaben dazu, wie die finanzielle Unabhängigkeit der beteiligten Organisationen nach dem Ende der Förderung gesichert wurde. Sie verwies stattdessen auf die gestärkte Vernetzung und die größere Beteiligung der Gruppen an öffentlichen Debatten.
Abschlussberichte und Verwendungsnachweise werden den für neue Förderanträge zuständigen Mitarbeitern des Bundesentwicklungsministeriums zur Verfügung gestellt. Erkenntnisse aus abgeschlossenen Vorhaben sollen dadurch in die Prüfung und Auswahl späterer Projekte einfließen.

