Im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat UN-Generalsekretär António Guterres am 26. Januar 2026 vor einem globalen Rückgang der Bindungskraft internationalen Rechts gewarnt. Bei einer von Somalia als Ratspräsident organisieren Debatte zur internationalen Rechtsstaatlichkeit erklärte er, weltweit werde die regelbasierte Ordnung zunehmend durch „das Gesetz des Dschungels“ ersetzt. Mehr als 80 Delegationen nahmen an der Sitzung teil. Die Debatte sollte auch vor dem Hintergrund des 80. Jahrestags der UN-Charta eine Bestandsaufnahme zu Fortschritten und Defiziten ermöglichen.
Somalia setzt den Rahmen: Rechtsstaatlichkeit als Garant von Souveränität
Somalia hatte die Sitzung mit einem Konzeptpapier vorbereitet, das die anhaltenden Schwierigkeiten der internationalen Gemeinschaft betonte, die wiederholt bekräftigten Verpflichtungen zu Rechtsstaatlichkeit und UN-Charta durchzusetzen. Für Afrika, so die in der Debatte referierte Grundannahme, sei die internationale Rechtsordnung nicht nur ein normatives Projekt, sondern ein praktischer Schutz von „Souveränität, Würde und Gerechtigkeit“, gerade für Staaten, die die Folgen von Konflikten und Ungleichheit tragen.

Guterres knüpfte daran an, indem er die historische Funktion des internationalen Rechtsrahmens seit 1945 als zentrale Barriere gegen Großkonflikte hervorhob. Er verwies auf die UN-Charta, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, zentrale Menschenrechtsverträge, die Genfer Konventionen sowie weitere Erklärungen und Dokumente als Bausteine eines kollektiven Sicherheitssystems, das Staaten unabhängig von ihrer Macht an gemeinsame Regeln binde.
Guterres: Internationale Regeln würden „à la carte“ behandelt
In seiner Eröffnung warnte Guterres vor einem Muster selektiver Rechtsbindung. Von Gaza bis zur Ukraine, vom Sahel bis Myanmar, in Venezuela und an anderen Orten werde das Völkerrecht wie ein „à la carte“-Menü behandelt. Er zählte Formen der Missachtung auf, die aus seiner Sicht besonders gravierend seien: illegaler Einsatz von Gewalt, Angriffe auf zivile Infrastruktur, Menschenrechtsverletzungen und Missbrauch, rechtswidrige Entwicklung von Atomwaffen, verfassungswidrige Regierungswechsel sowie die Verweigerung humanitärer Hilfe.
Solche Verstöße setzten, so seine Darstellung, gefährliche Präzedenzfälle. Sie förderten Misstrauen zwischen Staaten, vertieften Spaltungslinien und unterminierten das Vertrauen der Bevölkerung in multilaterale Problemlösung.
Rolle des Sicherheitsrats und Reformdruck
Guterres begründete die besondere Verantwortung des Sicherheitsrats mit dessen Charta-Mandat. Kein anderes Gremium und keine ad-hoc-Koalition könne rechtlich verbindliche Entscheidungen für alle Mitgliedstaaten in Fragen von Frieden und Sicherheit treffen oder die Anwendung von Gewalt unter internationalem Recht autorisieren. Daraus leitete er die Forderung ab, „ohne Verzögerung“ Repräsentativität und Wirksamkeit des Rates zu stärken.
The @UN Security Council stands alone in its authority to act on behalf of all member countries on questions of peace & security.
— António Guterres (@antonioguterres) January 26, 2026
It alone adopts decisions binding on all.
No other body or ad-hoc coalition can legally require all countries to comply with decisions on peace &…
Im Zusammenhang mit Prävention und regionalen Partnerschaften verwies er auf Resolution 2719 (2023), die einen Rahmen für vorhersehbare Finanzierung von durch den Sicherheitsrat autorisierten afrikanisch geführten Friedensunterstützungseinsätzen über Pflichtbeiträge geschaffen habe.
Drei Prioritäten: Charta-Treue, Streitbeilegung, internationale Gerichte
Guterres strukturierte seine Handlungsagenda in drei Schwerpunkte:
Erstens müssten Staaten ihre Verpflichtungen aus der UN-Charta einhalten. Dazu zählte er die friedliche Beilegung von Streitigkeiten, den Schutz von Menschenrechten und Würde, die Achtung internationalen Rechts, Selbstbestimmung sowie souveräne Gleichheit.
Zweitens sollten Mitgliedstaaten die Streitbeilegungsinstrumente der Charta konsequent nutzen, um Konflikte zu verhindern. Er verwies dabei ausdrücklich auf Artikel 33 und die Bandbreite von Verhandlung und Vermittlung bis zu weiteren friedlichen Verfahren. Ergänzend betonte er die Bedeutung von Kooperationen mit Regionalorganisationen im Sinne von Kapitel VIII der Charta.
Drittens forderte er eine Stärkung unabhängiger internationaler Justiz. Er rief Staaten dazu auf, die obligatorische Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs anzuerkennen, dessen Entscheidungen zu respektieren und umzusetzen. Zudem müsse der Internationale Strafgerichtshof unabhängig arbeiten können. In seiner Argumentation verknüpfte er nachhaltigen Frieden ausdrücklich mit Verantwortlichkeit und dem Ende von Straflosigkeit.
Afrikanische Perspektive: Reformen und Sitzfrage
Mahmoud Ali Youssouf, Vorsitzender der Kommission der Afrikanischen Union, unterstrich in der Debatte, Afrika definiere seine Identität über Prinzipien, die „Recht vor Gewalt“ stellen. Er verwies darauf, dass afrikanische Truppen einen großen Anteil der weltweiten Blauhelmkräfte stellten und der Friedensfonds der AU Einsätze mitfinanziere. Gleichzeitig kritisierte er, der Sicherheitsrat habe bis heute keinen ständigen Sitz für Afrika geschaffen. Das sei eine „historische Ungerechtigkeit“, die Institutionen nicht an heutige Realitäten anpasse. Er verband dies mit dem Appell zu politischem Mut, multilaterale Strukturen so zu reformieren, dass sie tatsächliche Macht- und Bevölkerungsgewichte besser abbilden.

Abdulqawi Yusuf, früherer Richter und Präsident des Internationalen Gerichtshofs sowie Gründungspräsident des African Institute of International Law, argumentierte mit Blick auf die Dauerhaftigkeit von Rechtsordnungen. Turbulente Phasen seien möglich, gerade dann müsse jedoch an der Rechtsstaatlichkeit festgehalten werden. Die internationale Rechtsordnung habe Tausende bilateraler und multilateraler Verträge ermöglicht und für Entwicklungsländer als Motor von Wachstum und Wohlstand gewirkt.
Kontroverse um Vetorecht und Verantwortlichkeit
In der anschließenden Aussprache rückten mehrere Redebeiträge die Verantwortung der ständigen Mitglieder mit Vetorecht in den Mittelpunkt, darunter China, die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten. Venezuela, sprechend für die „Group of Friends in Defense of the Charter of the United Nations“, verurteilte eine nach eigener Darstellung „unprovozierte“ militärische Aggression der USA gegen Venezuela am 3. Januar und kritisierte unilaterale Gewaltanwendung sowie regime change-Politiken. Iran warf Washington vor, die Autorität der UN zu unterlaufen, etwa im Zusammenhang mit Gaza sowie durch Missachtung internationaler Gerichte, und betonte, kein Staat dürfe sich über das Recht stellen.
Die Ukraine verwies darauf, dass in wenigen Wochen vier Jahre seit Beginn der russischen Invasion vergingen, und argumentierte, Gerechtigkeit und Rechenschaft seien Grundlage stabilen Friedens. Deutschlands Delegation erinnerte an die Nürnberger Prozesse als historischen Bezugspunkt individueller Verantwortlichkeit für schwere Völkerrechtsverbrechen und stellte den Zusammenhang von Frieden und Gerechtigkeit heraus. Die EU hob Artikel 2 der UN-Charta hervor, der Drohung und Anwendung von Gewalt gegen territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit verbiete.
China betonte, kein einzelnes Land dürfe Bedingungen aufgrund seiner Macht diktieren, und sprach sich gegen selektive Bindung an UN-Verpflichtungen aus. Russland warnte, die UN sei „nicht in Bestform“, und kritisierte eine aus seiner Sicht parteiische Ausrichtung zugunsten „der Mächtigen und Reichen“.