Die Bundesregierung arbeitet derzeit nicht an einem eigenen Restitutionsgesetz für Kulturgüter und menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten. Diese Position legte sie in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag dar. Rückgaben sollen weiterhin auf Grundlage gemeinsamer Leitlinien von Bund, Ländern und Kommunen erfolgen. Zugleich bleibt offen, wo der angekündigte zentrale Erinnerungsort für den deutschen Kolonialismus entstehen soll.
Ein im Koalitionsvertrag vorgesehenes Restitutionsgesetz betrifft ausschließlich Kulturgut, das Menschen während der nationalsozialistischen Verfolgung entzogen wurde. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium führen dazu Gespräche.
„Die Schaffung eines Restitutionsgesetzes für Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten ist nicht Gegenstand des Koalitionsvertrags und dieser Gespräche“, erklärte die Bundesregierung.
Rückgaben bleiben Sache von Museen, Ländern und Kommunen
Für koloniale Sammlungsbestände gelten weiterhin die im Oktober 2025 verabschiedeten gemeinsamen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten.
Die Verantwortung für konkrete Rückgaben liegt überwiegend bei Museen und ihren Trägern. Viele dieser Einrichtungen gehören Ländern und Kommunen. Sie prüfen Forderungen, treffen Entscheidungen und stimmen die Übergaben mit Herkunftsstaaten und betroffenen Gemeinschaften ab.
Eine vollständige Übersicht über alle offenen Rückgabeforderungen besitzt die Bundesregierung nicht. Die einzelnen Museen und Sammlungen dokumentieren eingegangene Forderungen selbst.
Im Bundeshaushalt stehen 2026 insgesamt 600.000 Euro für die Rückführung kolonialer Kulturgüter zur Verfügung. Die Mittel sind für bedeutende Rückgabeprozesse auf zwischenstaatlicher Ebene vorgesehen.
Ob der Betrag ausreicht, konnte die Bundesregierung nicht beurteilen. Der Finanzbedarf hänge von laufenden Gesprächen mit Herkunftsstaaten und deren jeweiligen Prioritäten ab.
Koordinierungsrat nimmt Arbeit auf
Das Gremium soll als zentraler Ansprechpartner auf Regierungsebene dienen, Rückgabeprozesse begleiten und die Abstimmung zwischen den deutschen Institutionen bündeln. Das Auswärtige Amt stellt das Sekretariat.
Im Fokus stehen zunächst bestehende Gespräche mit staatlichen Stellen und Restitutionskomitees in afrikanischen Herkunftsländern. Die Bundesregierung nennt insbesondere Kamerun und Tansania.
Ein tansanisches Rückgabekomitee entsandte im März 2025 eine Delegation nach Deutschland. Vertreter des zuständigen kamerunischen Komitees führten im Januar 2024 und im Juli 2025 Gespräche mit deutschen Stellen.
Weitere staatliche oder staatlich anerkannte Restitutionsgremien bestehen in Ghana und Togo. Wie Herkunftsgemeinschaften innerhalb der jeweiligen Länder in die Verfahren eingebunden werden, liegt in der Verantwortung der dortigen Regierungen.
Tausende menschliche Überreste bleiben ungeklärt
Besonders umfangreich ist die Aufarbeitung der anthropologischen Sammlung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Sie umfasst rund 7.700 menschliche Schädel, die 2011 in einem wissenschaftlich und konservatorisch problematischen Zustand übernommen wurden.
Bei etwa 1.700 Schädeln konnte die Herkunft inzwischen näher bestimmt werden. Die Untersuchungen erfolgten unter anderem gemeinsam mit Partnern aus Ruanda, Togo und Kamerun.
Damit ist die Herkunft von rund 6.000 Schädeln weiterhin nicht geklärt. Die Stiftung will die systematische Erforschung fortsetzen, macht den Umfang der Arbeiten jedoch von den verfügbaren finanziellen und personellen Mitteln abhängig.
Die Bundesregierung erklärte, Ziel der Forschung sei eine würdevolle Rückkehr der Verstorbenen in ihre Herkunftsgesellschaften. Jeder einzelne Fall müsse geprüft und dokumentiert werden.
Eine zentrale Anlaufstelle für menschliche Überreste existiert bislang noch nicht. Ein von Auswärtigem Amt und Kulturstaatsminister gefördertes Vorbereitungsprojekt läuft bis Ende 2026.
Es soll Grundlagen für Repatriierungen, Forschung, Dokumentation und den weiteren Umgang mit menschlichen Überresten in deutschen Museen und Sammlungen erarbeiten. Daran sind deutsche und internationale Wissenschaftler sowie Vertreter von Herkunftsgesellschaften beteiligt.
82 menschliche Überreste nach Namibia zurückgeführt
In den vergangenen Jahrzehnten wurden mehrere Hundert menschliche Überreste aus deutschen Einrichtungen zurückgegeben.
Für Namibia dokumentiert die Bundesregierung insgesamt 82 Rückführungen. Davon fanden 20 im Jahr 2011, weitere 35 im Jahr 2014 und 27 im Jahr 2018 statt. Beteiligt waren Einrichtungen unter anderem in Berlin, Freiburg, Greifswald, Jena, Hannover und Hamburg sowie ein privater Besitzer.
Nach Tansania wurden bislang zwei menschliche Überreste überführt. Für 14 weitere, die sich in Berlin befanden, wurde 2025 eine Rückgabe vereinbart. Ihre physische Überführung stand zum Zeitpunkt der Regierungsantwort noch aus.
Weitere dokumentierte Rückgaben betrafen unter anderem Neuseeland, Australien, Hawaii, die Vereinigten Staaten, Paraguay, Japan, Brasilien und Chile.
Die größte bekannte Zahl entfällt auf Neuseeland mit 264 zurückgeführten menschlichen Überresten. Nach Australien wurden 163 und nach Hawaii 79 übergeben.
Benin-Bronzen und Kulturgüter aus Namibia
Auch bei kolonialen Kulturgütern nennt die Bundesregierung mehrere abgeschlossene Rückgaben.

Deutschland übertrug Nigeria 2022 das Eigentum an mehr als 850 Benin-Bronzen aus öffentlichen Sammlungen. 22 Objekte wurden physisch nach Nigeria gebracht. Beteiligt waren unter anderem die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, das Linden-Museum in Stuttgart, das Museum am Rothenbaum in Hamburg und das Rautenstrauch-Joest-Museum in Köln.
An Namibia wurden 2019 die Bibel und die Peitsche des antikolonialen Widerstandskämpfers Hendrik Witbooi zurückgegeben. Im selben Jahr erfolgte die Überführung der historischen Kreuzkapsäule aus dem Deutschen Historischen Museum.
Im Jahr 2023 übergab die Stiftung Preußischer Kulturbesitz 23 weitere Objekte an Namibia. Dazu gehörten historische Alltagsgegenstände, Schmuck, Werkzeuge und Kleidung.
Weitere Rückgaben gingen an Australien, Samoa und Neuseeland.
Provenienzfonds kann 2027 nicht fortgeführt werden
Die Bundesregierung bezeichnet die Erforschung der Herkunft kolonialer Sammlungen als zentralen Bestandteil der Aufarbeitung. Dennoch kann der deutsch-französische Provenienzforschungsfonds nach derzeitiger Haushaltslage ab 2027 nicht fortgeführt werden.
Auch für eine Ausweitung zu einem europäischen Fonds liegen keine verbindlichen Zusagen anderer Staaten vor.
Der Fonds unterstützte gemeinsame Forschungsprojekte deutscher und französischer Einrichtungen. Dabei sollte geklärt werden, unter welchen Umständen Gegenstände während der Kolonialzeit erworben oder nach Europa gebracht wurden.
Weitere Provenienzprojekte finanziert der Bund über das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste. Eine gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen getragene Konzeption für ein internationales Expertengremium soll Anfang 2027 vorgelegt werden.
Standort für Kolonialismus-Erinnerungsort bleibt offen
Die Bundesregierung will im Herbst 2026 ein Papier mit zentralen Handlungsfeldern zur Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus vorlegen. Dazu soll auch die Konzeption eines zentralen Erinnerungsortes gehören.
Eine konkrete Standortprüfung oder Entscheidung hat bislang nicht stattgefunden.
Bei der Auswahl sollen die kolonialhistorische Bedeutung eines Ortes, seine Einbindung in die bestehende Museums- und Bildungslandschaft sowie eine aktive lokale Zivilgesellschaft berücksichtigt werden. Auch die Erreichbarkeit über nationale und internationale Verkehrsverbindungen soll eine Rolle spielen.
Bildungs- und Forschungsangebote könnten Teil des Erinnerungsortes werden. Einzelheiten zur Finanzierung, institutionellen Trägerschaft und zum Zeitplan für die Errichtung liegen noch nicht vor.
Parallel unterstützt das Auswärtige Amt Erinnerungsprojekte in Namibia. Die Restaurierung der Alten Feste in Windhoek wird 2025 und 2026 mit insgesamt 210.000 Euro gefördert.

