Sorge vor AfD-Regierung: Migrantenverbände verlangen Schutzplan von Bundeskanzler Merz

Was passiert mit dem Schutz von Minderheiten, wenn die AfD in Sachsen-Anhalt Regierungsverantwortung übernimmt? Vier Migrantenverbände fordern von Kanzler Merz und den Ländern einen Schutzplan, Ausnahmen von Wohnsitzauflagen und einen staatlichen Schutzfonds.

Vier große Migrantenverbände fordern Bundeskanzler Friedrich Merz und die Ministerpräsidenten auf, konkrete Schutzmaßnahmen für Minderheiten vor einer möglichen AfD-geführten Regierung in Sachsen-Anhalt zu beschließen. Der gemeinsame offene Brief wurde am Montag, 19. Oktober 2026, wenige Tage vor der Ministerpräsidentenkonferenz veröffentlicht. Die Organisationen verlangen eine Bund-Länder-Kommission, einen staatlichen Schutzfonds für bedrohte Einrichtungen und Ausnahmen von Wohnsitzauflagen für rassistisch bedrohte Geflüchtete. Hintergrund sind die laufenden Verhandlungen über eine Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt sowie Berichte über zunehmende rassistische Bedrohungen.

Verbände warnen vor Folgen einer AfD-Regierungsbeteiligung

Zu den Unterzeichnern gehören die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD), die Bundeskonferenz der Migrantinnenorganisationen (BKMO), der Dachverband der Migrantinnenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst) und das Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA).

In ihrem Schreiben an den Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder warnen sie vor einer Situation, die es nach ihrer Einschätzung in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben habe: Eine Partei, deren Landesverband vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, könnte Regierungsverantwortung übernehmen und damit Einfluss auf Polizei, Schulen und Verwaltung erhalten.

„Ein Konzept zum Schutz der Menschen aber, die von einer solchen Regierung bedroht wären, gibt es bis heute nicht“, kritisieren die Verbände.

Die Organisationen verweisen auf jüdische Menschen, Sinti und Roma, Menschen mit Migrationsgeschichte, Muslime und als muslimisch wahrgenommene Personen sowie queere Menschen. Nach ihrer Darstellung erleben Angehörige dieser Gruppen seit den Wahlerfolgen der AfD verstärkt Ablehnung, Hass und Einschüchterung.

85 Beratungsfälle wegen rassistischer Bedrohungen

Das Landesnetzwerk LAMSA verzeichnete nach eigenen Angaben im laufenden Jahr bereits 85 Beratungsfälle im Zusammenhang mit rassistischen Bedrohungen. Damit liegt die Zahl schon jetzt über dem gesamten Vorjahr.

Die Verbände berichten außerdem von Drohbriefen, Hassnachrichten und Beschimpfungen ihrer Beschäftigten am Telefon und auf der Straße. Betroffene stellten zunehmend die Frage, ob sie sich im Ernstfall weiterhin auf staatliche Sicherheitsbehörden verlassen könnten.

Die Unterzeichner sehen deshalb nicht nur die demokratischen Institutionen, sondern auch den unmittelbaren Schutz gefährdeter Menschen als Aufgabe von Bund und Ländern.

„Die Gefährdung der Demokratie ist in aller Munde. Die Gefährdung der Menschen, die nicht in das völkische Weltbild passen, spüren dagegen vor allem die Betroffenen selbst, und zwar in ihrem Alltag“, heißt es in dem Brief.

Drei Forderungen an Bund und Länder

Die Migrantenverbände verlangen drei konkrete Maßnahmen, die über bestehende Programme zur Bekämpfung von Rechtsextremismus hinausgehen sollen.

Erstens soll eine Bund-Länder-Kommission zum Schutz von Minderheiten eingerichtet werden. Sie soll Gefährdungen untersuchen, bestehende Schutzlücken identifizieren und Maßnahmen mit klaren Zuständigkeiten, Finanzierung und Zeitplan entwickeln. Außerdem soll sie klären, wie der Rechtsstaat reagieren kann, wenn eine Landesregierung die Grenzen der Verfassung überschreitet.

Zweitens fordern die Organisationen Ausnahmen von bestehenden Wohnsitzauflagen. Asylsuchende und andere betroffene Geflüchtete sollen bei konkreter rassistischer, antisemitischer oder rechtsextremer Bedrohung ihren zugewiesenen Wohnort verlassen und gegebenenfalls in ein anderes Bundesland umziehen dürfen.

Drittens soll der Bund einen Schutzfonds für bedrohte gemeinnützige Einrichtungen, Vereine, Beratungsstellen und Initiativen schaffen. Finanziert werden könnten damit beispielsweise bauliche Sicherheitsmaßnahmen und Notfallkonzepte.

Als Vorbild nennen die Verbände die rund 22 Millionen Euro, die der Bund nach dem antisemitischen Anschlag von Halle im Jahr 2019 zur Sicherung jüdischer Einrichtungen bereitgestellt hatte.

Die Unterzeichner erwarten von Merz und den Ministerpräsidenten eine schriftliche Antwort innerhalb von 14 Tagen.

AfD nach Wahlsieg auf Unterstützung anderer Parteien angewiesen

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im September 2026 erhielt die AfD 43,8 Prozent der Stimmen und wurde mit 39 der insgesamt 83 Sitze stärkste Fraktion. Eine absolute Mehrheit verfehlte sie jedoch.

Der AfD-Politiker Ulrich Siegmund strebt das Amt des Ministerpräsidenten an. Die Wahl ist für Dezember vorgesehen. Für eine Mehrheit benötigt er Unterstützung aus anderen Fraktionen.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das über fünf Sitze verfügt, schließt eine formelle Koalition mit der AfD aus, zeigt sich aber für eine Zusammenarbeit bei einzelnen politischen Vorhaben offen. Beide Fraktionen haben bereits gemeinsam parlamentarische Initiativen unterstützt.

Die CDU lehnt eine Zusammenarbeit mit der AfD bei der Regierungsbildung ab. Ihre Fraktion hat angekündigt, bei der vorgesehenen Ministerpräsidentenwahl den Sitzungssaal zu verlassen.

Ob die AfD tatsächlich die Landesregierung übernehmen kann, ist damit weiterhin offen.

Migranten in ostdeutscher Politik besonders selten vertreten

Die Forderungen der Verbände treffen auf eine bereits seit Jahren bestehende Debatte über die politische Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte.

Das 2026 veröffentlichte Dossier „Jenseits des Wahlzettels – Warum Millionen von Stimmen ungehört bleiben“ der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen und weiterer Verbände dokumentiert erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland.

Demnach hatten in den ostdeutschen Flächenländern lediglich 1,5 Prozent der Landtagsabgeordneten eine Migrationsgeschichte. Das entsprach sieben von 437 Mandaten. In den westdeutschen Flächenländern betrug der Anteil sechs Prozent und in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen zusammen 18,9 Prozent. Die Angaben beruhen auf einer Untersuchung mit Datenstand Ende 2021.

Auch bei der Bundestagswahl 2025 zeigte sich eine regionale Differenz. Von bundesweit 73 Abgeordneten mit Migrationsgeschichte kamen dem Dossier zufolge nur vier aus den ostdeutschen Flächenländern. Aus Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen stammte kein einziger.

Allerdings ist auch der Anteil der Wahlberechtigten mit Migrationsgeschichte in Ostdeutschland wesentlich geringer als im Westen. Die Studie weist deshalb darauf hin, dass sich die Unterschiede bei Berücksichtigung der jeweiligen Wahlbevölkerung deutlich relativieren.

Als Hindernisse für die politische Beteiligung nennt das Dossier unter anderem fehlende Netzwerke, begrenzte finanzielle Ressourcen, Diskriminierung sowie Schwierigkeiten beim Zugang zu Parteien und aussichtsreichen Listenplätzen.

Linke unterstützt Forderung nach Schutzkommission

Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, stellte sich hinter die Initiative der Migrantenverbände. Die Bundesregierung dürfe nicht warten, bis Rechtsextreme staatliche Macht ausübten.

Bünger verwies auf die rechtsterroristischen Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sowie die rassistischen und antisemitischen Anschläge von Halle und Hanau. Das Vertrauen vieler Betroffener in die Sicherheitsbehörden sei durch diese Erfahrungen bereits erschüttert.

Die Abgeordnete unterstützte ausdrücklich die Forderung nach einer Bund-Länder-Kommission, die Schutzmaßnahmen unter Beteiligung der Betroffenen erarbeitet. Zugleich kritisierte sie Kürzungen bei migrantischen Organisationen und demokratischen Initiativen.

„Wer erst handelt, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind, hat seine Schutzverantwortung bereits verfehlt“, erklärte Bünger.

Die Verbände haben ihren Brief bewusst vor der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. Oktober verschickt. Von den Regierungschefs verlangen sie, den Minderheitenschutz zum Gegenstand ihrer Beratungen zu machen und konkrete Zuständigkeiten für mögliche Schutzmaßnahmen festzulegen.

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