Deutschland schiebt fast 1.000 Menschen nach Nordafrika ab

Fast 1.000 Abschiebungen nach Nordafrika in sechs Monaten: Algerien ist inzwischen Deutschlands drittwichtigstes Zielland. Neue Zahlen der Bundesregierung zeigen zudem, wie häufig bei Abschiebungen nach Algerien mit körperlicher Gewalt eingesetzt werden.

Deutschland hat 983 Menschen nach Algerien, Marokko und Tunesien abgeschoben und damit mehr als jede zehnte Abschiebung in drei nordafrikanische Staaten vollzogen. Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum von Januar bis Juni 2026. Algerien war mit 391 Abschiebungen nach der Türkei und Georgien sogar das drittwichtigste Zielland, nach Marokko wurden 332 und nach Tunesien 260 Menschen abgeschoben. Insgesamt verzeichnete die Bundesregierung im ersten Halbjahr 9.663 Abschiebungen.

Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Das Bundesinnenministerium übermittelte die Angaben am 17. August.

Algerien liegt bundesweit auf Rang drei

Mit 391 Abschiebungen lag Algerien noch vor Spanien mit 373 und Frankreich mit 355 Abschiebungen. Nur in die Türkei mit 1.384 und nach Georgien mit 602 Menschen wurden mehr Personen gebracht.

Marokko folgt mit 332 Abschiebungen ebenfalls weit oben in der Statistik. Nach Tunesien wurden 260 Menschen abgeschoben. Damit kamen allein die drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien auf 983 Abschiebungen.

Auch mehrere Staaten südlich der Sahara gehören zu den häufigeren afrikanischen Zielländern. Nach Nigeria wurden 157 Menschen abgeschoben, nach Guinea 101 und nach Gambia 76. Es folgen Ägypten mit 73 und Ghana mit 50 Abschiebungen. Jeweils 23 Menschen wurden nach Côte d’Ivoire und Kamerun gebracht, 19 nach Äthiopien.

Die Zahl der abgeschobenen Staatsangehörigen liegt teilweise höher, weil eine Abschiebung nicht zwingend in das Land der eigenen Staatsangehörigkeit führen muss. So wurden insgesamt 537 algerische, 390 marokkanische und 282 tunesische Staatsangehörige abgeschoben. Bei Nigerianern waren es 195 Personen.

Bei 276 Abschiebungen nach Algerien kamen Hilfsmittel körperlicher Gewalt zum Einsatz

Auffällig sind die Angaben zum Einsatz sogenannter Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Die Bundespolizei registrierte deren Einsatz im ersten Halbjahr bei insgesamt 786 abgeschobenen Personen.

Davon hatten 276 Algerien und 181 Marokko als Ziel. Auf beide Staaten zusammen entfielen damit 457 der 786 erfassten Fälle. Die Abschiebungen dieser Personen nach Algerien und Marokko erfolgten laut Bundesregierung jeweils mit Charterflügen.

Bei Abschiebungen nach Nigeria wurden bei 47 Personen Hilfsmittel körperlicher Gewalt eingesetzt, bei 32 mit Ziel Tunesien. Es folgen Guinea mit 19, Gambia mit 14 und Ägypten mit zehn Personen.

Algerische Sicherheitskräfte begleiten 242 Rückführungen

Algerien hebt sich auch bei der Beteiligung ausländischer Sicherheitskräfte ab. Insgesamt wurden 665 Menschen in Begleitung von Sicherheitskräften der jeweiligen Zielstaaten abgeschoben.

347 dieser Fälle entfielen auf Georgien, weitere 242 auf Algerien. Damit waren bei rund sechs von zehn Abschiebungen nach Algerien Sicherheitskräfte des nordafrikanischen Staates an der Begleitung beteiligt. Bei keinem anderen afrikanischen Zielland weist die Bundesregierung eine vergleichbare Zahl aus.

Daneben wurden 90 Personen von Sicherheitskräften der eingesetzten Fluggesellschaften begleitet. Darunter waren zehn Abschiebungen nach Somalia sowie jeweils eine nach Libyen. Die Namen der beauftragten Sicherheitsunternehmen werden statistisch nicht erfasst.

8.629 Abschiebungen erfolgten per Flugzeug

Der Luftweg dominiert die deutschen Abschiebungen. Von insgesamt 9.663 Personen wurden 8.629 per Flugzeug abgeschoben. Weitere 1.002 Abschiebungen erfolgten über den Landweg und 32 über den Seeweg.

Der Flughafen Frankfurt am Main war mit 3.650 abgeschobenen Personen der mit Abstand wichtigste deutsche Abflughafen. Es folgten München mit 1.262, Düsseldorf mit 1.082 und Berlin-Brandenburg mit 765 Personen.

Welche Fluggesellschaften die Abschiebungen durchführen, veröffentlicht die Bundesregierung nicht. Die entsprechenden Angaben wurden als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Zur Begründung verweist die Bundesregierung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen. Eine öffentliche Benennung könne zudem dazu führen, dass Fluggesellschaften wegen öffentlicher Kritik künftig keine Abschiebungen mehr durchführen.

Bund gibt knapp sechs Millionen Euro für Sicherheitsbegleitung aus

Für die Sicherheitsbegleitung von Abschiebungen entstanden dem Bund im ersten Halbjahr Kosten von 5,931 Millionen Euro. Insgesamt wurden 7.615 Polizistinnen und Polizisten zur Begleitung eingesetzt. Davon kamen 7.194 von der Bundespolizei und 421 von den Polizeien der Länder.

3.651 Personen wurden in Begleitung von Bundespolizisten abgeschoben. 5.208 Abschiebungen erfolgten ohne eine solche Begleitung. Während oder nach der Übergabe an die Bundespolizei mussten 734 geplante Abschiebungen abgebrochen werden, darunter 111 Überstellungen in andere europäische Staaten nach den Dublin-Regeln.

Im selben Zeitraum wurden 2.390 Menschen im Rahmen von Sammelmaßnahmen abgeschoben. Davon gingen 2.217 Personen unmittelbar in ihr jeweiliges Herkunftsland, fünf in einen anderen Staat außerhalb der Europäischen Union und 168 in einen anderen EU-Staat.

Verwandte Beiträge
Total
0
Share