Berlin will Extremismus und Auslandssteuerung in Vereinen stärker eindämmen

Die Bundesregierung will Vereine mit einem neuen Gesetzentwurf besser vor extremistischen Einflüssen und illegaler Einflussnahme aus dem Ausland schützen. Der Entwurf wurde am Mittwoch vorgestellt. Vorgesehen sind ein modernisiertes Ausländervereinsregister, mehr Befugnisse für Sicherheitsbehörden und neue Transparenzpflichten bei Geldflüssen aus Drittstaaten. Betroffen ist ein Bereich, der in Deutschland mit mehr als 600.000 Vereinen tief im gesellschaftlichen Leben verankert ist.

Die Bundesregierung will das Vereinsrecht verschärfen, um Vereine besser vor extremistischer Einflussnahme und illegaler Steuerung durch andere Staaten zu schützen. Am Mittwoch beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf, der das Ausländervereinsregister modernisieren und Sicherheitsbehörden bessere Kontrollmöglichkeiten geben soll. Zudem sollen Geldflüsse aus Drittstaaten transparenter werden. Die geplanten Regeln betreffen damit einen Bereich, der in Deutschland als wichtiger Teil des gesellschaftlichen Zusammenhalts gilt.

Vereine rücken stärker in den Fokus der Sicherheitspolitik

Mit mehr als 600.000 Vereinen verfügt Deutschland über ein besonders dichtes und vielfältiges Vereinswesen. Nach Darstellung der Bundesregierung haben Vereine deshalb nicht nur gesellschaftliche Bedeutung, sondern auch einen besonderen verfassungsrechtlichen Stellenwert.

Genau dieser Bereich soll mit der Gesetzesänderung besser geschützt werden. Hintergrund ist die Einschätzung, dass Vereine in den vergangenen Jahren häufiger für illegale Einflussnahme durch andere Staaten und durch extremistische Akteure genutzt worden seien.

Register soll modernisiert werden

Kern des Entwurfs ist eine Reform des Ausländervereinsregisters. Es soll modernisiert und datenschutzkonform ausgestaltet werden. Sicherheitsbehörden sollen dadurch ein Instrument erhalten, um extremistische Bestrebungen in diesem Bereich leichter zu beobachten.

Die Bundesregierung verweist dabei auf den grundgesetzlichen Rahmen. Vereine dürften nicht für verfassungsfeindliche Zwecke genutzt werden und keine Aktivitäten unterstützen, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten.

Mehr Transparenz bei Geld aus Drittstaaten

Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs betrifft die Finanzierung. Künftig sollen finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten ab 10.000 Euro pro Jahr offengelegt werden müssen.

Damit will die Bundesregierung Geldflüsse nachvollziehbarer machen. Aus ihrer Sicht soll so schneller erkennbar werden, ob hinter Vereinsaktivitäten politische oder extremistische Einflussversuche stehen.

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