Abschiebungen nach Somalia: 23 Männer, 78 Bundespolizisten und 369.080 Euro Flugkosten

23 abgeschobene Männer, 78 Bundespolizisten und 369.080 Euro allein für die Fluggeräte: Eine Bundestagsantwort legt die Einzelheiten eines deutschen Charterflugs nach Somalia offen. Ob die Betroffenen rechtskräftig verurteilt waren, kann die Bundesregierung nicht abschließend sagen.

Die Bundesregierung hat für die Abschiebung von 23 Männern nach Somalia einen Charterflug mit 78 Begleitkräften der Bundespolizei organisiert und dafür allein 369.080 Euro an Flugkosten aufgewendet. Die Maßnahme fand am 15. September 2026 statt, wie aus einer Bundestagsantwort vom 21. Oktober hervorgeht. Die Betroffenen wurden zunächst von Stuttgart nach Nairobi gebracht und anschließend mit zwei weiteren Charterflügen nach Mogadischu ausgeflogen. Insgesamt schoben die Bundesländer von Januar bis September 35 Menschen nach Somalia ab.

Die Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Diese hatte nach Umfang, Organisation, Kosten und den persönlichen Umständen der Abschiebungen gefragt.

Charterflug von Stuttgart über Kenia nach Somalia

Die Bundespolizei organisierte die Abschiebemaßnahme am 15. September. An dem Einsatz beteiligten sich neun Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.

Alle 23 abgeschobenen Personen waren Männer. Sie wurden zunächst gemeinsam von Stuttgart nach Nairobi geflogen. Für diesen Flug setzte die Bundespolizei 78 Begleitkräfte ein.

In Kenia erfolgte die Aufteilung auf zwei weitere Charterflüge nach Somalia. Mit einer Maschine wurden 17 Männer nach Mogadischu gebracht, mit der anderen sechs.

Auf diesen beiden Flugabschnitten übernahmen Beschäftigte des beauftragten Luftfahrtunternehmens die Begleitung. Deutsche Polizeibeamte flogen nicht weiter nach Somalia. Auch Beamte anderer Staaten waren nach Angaben der Bundesregierung nicht an Bord.

Die Kosten für die eingesetzten Fluggeräte beziffert das Bundesinnenministerium auf 369.080 Euro. Die europäische Grenzschutzagentur Frontex erstattete davon keine Kosten.

Weitere Ausgaben entstanden für die Begleitung der Abgeschobenen auf der Strecke zwischen Nairobi und Mogadischu. Insgesamt beliefen sich die entsprechenden Kosten bei Somalia-Abschiebungen im bisherigen Jahr 2026 auf 42.860,71 Euro. Davon entfielen 9.315 Euro auf die Chartermaßnahmen vom 16. und 17. September und 33.545,71 Euro auf Begleitungen bei Linienflügen.

Eine vollständige Kostenaufstellung einschließlich sämtlicher Personal- und Nebenkosten enthält die Antwort nicht.

Bundesregierung kann strafrechtliche Verurteilungen nicht bestätigen

Die Linksfraktion wollte außerdem wissen, ob unter den 23 abgeschobenen Männern rechtskräftig verurteilte Straftäter waren.

Die Bundesregierung erklärte, nach ihrer Kenntnis seien nahezu alle Betroffenen zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Ob die Männer tatsächlich wegen Straftaten verurteilt worden waren, konnte sie jedoch nicht abschließend beantworten.

Die entsprechenden Informationen lägen bei den zuständigen Landesbehörden. Nur diese könnten bestätigen, ob rechtskräftige Verurteilungen vorlagen.

Auch zur bisherigen Aufenthaltsdauer der Abgeschobenen in Deutschland liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Frage, wie viele von ihnen bereits länger als drei Jahre in Deutschland gelebt hatten, blieb damit unbeantwortet.

Zu zwei Personen hatten die beteiligten Bundesländer im Vorfeld allgemeine Hinweise auf gesundheitliche Aspekte übermittelt. Genauere Angaben zu Erkrankungen oder Beeinträchtigungen machte das Bundesinnenministerium nicht.

Alle 23 Betroffenen verfügten über Passersatzdokumente.

Zahl der Abschiebungen nach Somalia deutlich gestiegen

Die Rückführungen nach Somalia haben in den vergangenen Jahren zugenommen.

Im Jahr 2023 wurden 19 Menschen aus Deutschland nach Somalia abgeschoben. Im Jahr 2024 waren es zwölf, 2025 stieg die Zahl auf 46.

Von Januar bis September 2026 registrierte die Bundesregierung weitere 35 Abschiebungen. Davon erfolgten zwölf mit Linienflügen und 23 im Rahmen der Chartermaßnahme im September.

Die Bundesregierung nutzt für Rückführungen nach Somalia seit mehreren Jahren eine besondere Transportregelung.

Bereits im Mai 2022 schloss das Bundespolizeipräsidium eine Vereinbarung mit einem Luftfahrtunternehmen über die Begleitung von Abschiebungen nach Mogadischu. Die Betroffenen werden zunächst bis Nairobi begleitet. Von dort übernimmt das Personal des Unternehmens die weitere Begleitung.

Das Bundesinnenministerium bestätigte, dass diese Regelung weiterhin gilt.

Die Organisation und Beauftragung des Luftfahrtunternehmens liegen beim Bundespolizeipräsidium. Ob andere EU-Staaten ebenfalls mit diesem Unternehmen zusammenarbeiten, ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Deutschland verhandelt regelmäßig mit Somalia über Rückführungen

Die Abschiebungen sind auch Gegenstand der diplomatischen Beziehungen zwischen Berlin und Mogadischu.

Die Deutsche Botschaft in Nairobi führte nach Angaben der Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren regelmäßig Gespräche mit Vertretern Somalias über die Rücknahme somalischer Staatsangehöriger.

Diese fanden sowohl in Nairobi als auch in Mogadischu statt. Auch Vertreter anderer deutscher Ministerien, insbesondere des Bundesinnenministeriums, sprachen das Thema gegenüber somalischen Regierungsvertretern wiederholt an.

Die Linksfraktion verwies in ihrer Anfrage auf ein Treffen zwischen dem damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz und Somalias Präsident Hassan Sheikh Mohamud im November 2024.

Damals hatte der somalische Staatspräsident eine Vereinfachung der Rückführungsverfahren zugesagt.

Die Bundesregierung bestätigte in ihrer aktuellen Antwort die fortgesetzten diplomatischen Gespräche über Abschiebungen. Eine konkrete Zuordnung der steigenden Rückführungszahlen zu der damaligen politischen Absprache nahm sie nicht vor.

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