Die USA haben umfassende Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verhängt und damit einen internationalen Konflikt über die Zukunft der Strafgerichtsbarkeit ausgelöst. Die Entscheidung fiel am Freitag, 9. Oktober, wenige Stunden nach der Bekanntgabe des Friedensnobelpreises für die südafrikanische Juristin und frühere IStGH-Richterin Navi Pillay. US-Präsident Donald Trump kritisierte die Preisvergabe und beanspruchte die Auszeichnung für sich selbst, während seine Regierung ankündigte, dem Gerichtshof die finanziellen und technischen Grundlagen seiner Arbeit zu entziehen. Deutschland und sieben weitere Staaten stellten sich gemeinsam gegen Washington, während die Reaktionen aus Afrika von ausdrücklicher Unterstützung für den Gerichtshof bis zu Forderungen nach grundlegenden Reformen reichen.
Trump kritisiert Nobelpreis für südafrikanische Juristin
Die Entscheidung des norwegischen Nobelkomitees hatte bereits vor Bekanntgabe der Sanktionen einen politischen Konflikt ausgelöst. Mit Navanethem „Navi“ Pillay erhielt eine Juristin den Friedensnobelpreis, deren Laufbahn eng mit der internationalen Verfolgung schwerster Menschenrechtsverletzungen verbunden ist.
Die 85-jährige Südafrikanerin kämpfte gegen die Apartheid, war Richterin und Präsidentin des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda und gehörte zwischen 2003 und 2008 dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag an. Später leitete sie als UN-Hochkommissarin für Menschenrechte die Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen.
Das Nobelkomitee würdigte insbesondere ihren Einsatz gegen Straflosigkeit bei Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Entscheidung fiel in einer Phase, in der internationale Gerichte zunehmend unter politischem Druck stehen.
Trump reagierte mit deutlicher Kritik. Auf seiner Plattform Truth Social verbreitete er einen Beitrag, der dem Nobelkomitee vorwarf, sich mit der Auszeichnung Pillays selbst diskreditiert zu haben.

Bei einer Wahlkampfveranstaltung in Syracuse im US-Bundesstaat New York erneuerte Trump seinen eigenen Anspruch auf den Friedensnobelpreis. Die Vereinigten Staaten hätten unter seiner Führung acht Kriege beendet, erklärte er. Dafür hätte sein Land acht Friedensnobelpreise verdient.
„Wir werden nicht vergessen, Norwegen, dass ihr diesen Preis nicht dem Land mit der größten Erfolgsbilanz der Geschichte gegeben habt“, sagte Trump.
Dabei übersieht die Kritik des US-Präsidenten, dass der Friedensnobelpreis nicht von der norwegischen Regierung, sondern von einem unabhängigen Nobelkomitee vergeben wird.
Washington will den Strafgerichtshof finanziell lahmlegen
Noch am Tag der Nobelpreisentscheidung kündigte US-Außenminister Marco Rubio Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof als Institution an. Bislang hatte Washington vor allem einzelne Richter und Staatsanwälte mit Strafmaßnahmen belegt. Insgesamt waren bereits 13 Justizvertreter betroffen.
Die neuen Maßnahmen richten sich erstmals gegen den Gerichtshof selbst. Sie sollen Transaktionen mit der Institution unterbinden und den Zugang zu amerikanischen Finanzdienstleistungen, Technologien und zum US-Dollar beschränken.
Rubio erklärte, Präsident Trump werde niemals zulassen, dass der Internationale Strafgerichtshof amerikanische Staatsbürger strafrechtlich verfolge.
„Wir werden Transaktionen mit diesem abtrünnigen Gericht verbieten, ihm seine Ressourcen entziehen und seine Handlungsfähigkeit gegen uns lahmlegen“, kündigte der US-Außenminister an.
An anderer Stelle verschärfte Rubio den Ton: „Entweder der IStGH beendet seine Drohungen, oder wir werden den IStGH beenden.“
Für amerikanische Unternehmen und andere betroffene Akteure wurde eine sechsmonatige Übergangsfrist vorgesehen, um bestehende Geschäftsbeziehungen mit dem Gerichtshof abzuwickeln. Die Europäische Union wertet diesen Aufschub zugleich als Möglichkeit für diplomatische Verhandlungen.
Die amerikanische Regierung begründet ihr Vorgehen mit dem Schutz der nationalen Souveränität. Washington wirft dem Gerichtshof vor, seine Zuständigkeiten zu überschreiten und amerikanische sowie israelische Staatsangehörige unrechtmäßig strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen.
Hintergrund sind insbesondere die Haftbefehle gegen israelische Regierungsvertreter, darunter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gazakrieg. Auch frühere Ermittlungen zu Handlungen amerikanischer Soldaten in Afghanistan hatten das Verhältnis belastet.
Die zeitliche Nähe zwischen der Nobelpreisvergabe und der neuen Sanktionsentscheidung ist auffällig. Die US-Regierung begründete die Sanktionen allerdings mit dem seit Jahren bestehenden Konflikt über die Zuständigkeit des Gerichts, nicht ausdrücklich mit der Auszeichnung Pillays.
Strafgerichtshof sieht Angriff auf internationale Rechtsordnung
Der Internationale Strafgerichtshof reagierte mit einer ungewöhnlich deutlichen Erklärung. Die Maßnahmen richteten sich gegen eine unabhängige Justizinstitution, die von 125 Vertragsstaaten mit der Verfolgung schwerster internationaler Verbrechen beauftragt worden sei.
Der Gerichtshof bezeichnete die Sanktionen als Versuch, die Justiz zu behindern und das Personal sowie internationale Kooperationspartner einzuschüchtern.
„Dies ist ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und die Grundlagen der internationalen Rechtsordnung“, erklärte das Gericht. Betroffen sei das Prinzip, dass niemand über dem Gesetz stehe.
„Der Gerichtshof wird sein Mandat weiterhin vollständig, unabhängig und unparteiisch erfüllen, ausschließlich auf der Grundlage des Rechts und der Beweise, im Interesse der unzähligen Opfer schwerster Verbrechen.“

Zugleich appellierte der Gerichtshof an seine Mitgliedstaaten, den laufenden Betrieb abzusichern. Die bereits eingeleiteten Vorkehrungen sollten verhindern, dass internationale Ermittlungen, Gerichtsverfahren und die Unterstützung von Opfern durch die Sanktionen zum Erliegen kommen.
Deutschland stellt sich mit sieben Partnerstaaten gegen Washington
Noch am Freitag formierte sich eine gemeinsame diplomatische Gegenposition mehrerer enger Verbündeter der USA.
Deutschland, Kanada, Dänemark, Frankreich, Italien, Japan, die Niederlande und das Vereinigte Königreich veröffentlichten eine gemeinsame Erklärung ihrer Außenminister. Darin bekräftigten sie ihre Unterstützung für die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität des Gerichtshofs.
„Wir bedauern die Ankündigung von Sanktionen gegen den Gerichtshof durch die Vereinigten Staaten und widersprechen ihr entschieden“, erklärten die acht Staaten.
Die Regierungen warnten ausdrücklich vor den Folgen der Maßnahmen für den Gerichtshof, seine Beschäftigten und deren Familien. Die Strafmaßnahmen könnten die Arbeit der Institution erheblich beeinträchtigen.
Zugleich würdigten sie die Vorbereitungen des Gerichts, um seinen Auftrag auch unter den verschärften Bedingungen weiter erfüllen zu können. Die acht Staaten verpflichteten sich, diese Bemühungen zu unterstützen.
Auch die Europäische Union schloss sich der Kritik an. In einer Erklärung vom 10. Oktober forderte sie Washington auf, die Maßnahmen zurückzunehmen.
Die EU bezeichnete Angriffe und Drohungen gegen Richter, Beschäftigte, zivilgesellschaftliche Kooperationspartner und Dienstleister des Gerichts als inakzeptabel. Sie kündigte an, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Funktionsfähigkeit des IStGH sicherzustellen.
Gleichzeitig begrüßte Brüssel die amerikanische Bereitschaft, mit den Vertragsstaaten über die bestehenden Meinungsverschiedenheiten zu sprechen. Der verzögerte Beginn der Sanktionen eröffne Raum für diplomatische Verhandlungen.
Eine besondere symbolische Bedeutung erhielt die gemeinsame Erklärung durch eine weitere Stellungnahme aus Berlin. Außenminister Johann Wadephul gratulierte Navi Pillay zum Friedensnobelpreis und verwies auf ihre Rolle beim Aufbau der internationalen Strafgerichtsbarkeit.
„Navi Pillay steht für die Idee, dass Frieden auf Recht gründet“, erklärte Wadephul. Mit ihren Urteilen am Ruanda-Tribunal habe sie insbesondere die Rechtsprechung zur sexualisierten Gewalt als Mittel des Völkermords geprägt.
Der Friedensnobelpreis sei „gleichzeitig ein wichtiges Bekenntnis zur internationalen Strafgerichtsbarkeit“.
Afrikanische Union würdigt Pillay – Südafrika feiert Auszeichnung
In Afrika löste die Auszeichnung der südafrikanischen Juristin zahlreiche positive Reaktionen aus.
Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa gratulierte Pillay und würdigte ihren jahrzehntelangen Einsatz für Gerechtigkeit, Menschenwürde und Frieden. Die Auszeichnung ehre ihr Lebenswerk und ihren Beitrag zur internationalen Verfolgung schwerster Verbrechen.
Auch die Afrikanische Union stellte sich hinter die Nobelpreisträgerin. Kommissionspräsident Mahmoud Ali Youssouf erklärte am Samstag, 10. Oktober, Pillays Tätigkeit habe die internationale Strafgerichtsbarkeit nachhaltig geprägt.
Er erinnerte an ihren Kampf gegen die Apartheid, ihre Arbeit am Ruanda-Tribunal und ihren späteren Einsatz bei den Vereinten Nationen. Insbesondere die juristische Verfolgung von Völkermord und sexualisierter Gewalt habe durch ihre Arbeit wichtige Fortschritte gemacht.
Die Auszeichnung sei eine Anerkennung ihres Einsatzes für Gerechtigkeit und die Würde des Menschen, erklärte Youssouf. Zugleich betonte er, dass dauerhafter Frieden auf Gerechtigkeit, Rechenschaftspflicht und Rechtsstaatlichkeit beruhen müsse.
Der AU-Kommissionspräsident bekräftigte die Unterstützung seiner Organisation für das Völkerrecht und die multilaterale Zusammenarbeit.
Pillay selbst kritisierte die amerikanischen Strafmaßnahmen. Bei einer Veranstaltung des Friedensnobelzentrums bezeichnete sie die Sanktionen als „inakzeptabel“. Richter dafür zu bestrafen, dass sie ihre richterlichen Pflichten erfüllten, sei schockierend und mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar.
Kenia fordert Reformen statt Sanktionen – Uganda droht mit Austritt
Die Reaktionen auf die amerikanischen Maßnahmen zeigen allerdings auch die unterschiedlichen Positionen afrikanischer Staaten gegenüber dem Gerichtshof.
Kenia sprach sich gegen die Sanktionen aus, verband seine Unterstützung jedoch mit deutlicher Kritik an der Arbeit des IStGH.
Korir Sing’oei, Staatssekretär im kenianischen Außenministerium, erklärte, der Gerichtshof habe seine Aufgaben und die an ihn gerichteten Erwartungen teilweise nicht erfüllt. Besonders die aus seiner Sicht selektive Konzentration auf bestimmte Weltregionen müsse kritisch hinterfragt werden.
„Der IStGH verdient ernsthafte Kritik dafür, dass er seinem Mandat und den Erwartungen, für die er geschaffen wurde, nicht gerecht geworden ist und sich selektiv auf bestimmte Regionen konzentriert“, erklärte Sing’oei.
Die Antwort dürfe jedoch nicht darin bestehen, die Institution finanziell unter Druck zu setzen.
„Was er braucht, sind dringende Reformen. Keine Sanktionen. Kenia wird weiterhin mit den Vertragsstaaten zusammenarbeiten, um den Gerichtshof zu reformieren.“
Kenia hatte selbst eine konfliktreiche Geschichte mit dem Gerichtshof. Nach der Gewalt im Zusammenhang mit den Wahlen 2007/2008 wurden Verfahren gegen führende kenianische Politiker eingeleitet. Zeitweise diskutierte das Land offen über einen Austritt aus dem Römischen Statut.
Heute unterstützt Nairobi grundsätzlich die internationale Strafgerichtsbarkeit und setzt sich gleichzeitig für Veränderungen innerhalb der Institution ein.
Deutlich weiter ging Uganda. Außenminister Adonia Ayebare stellte einen möglichen Austritt seines Landes in Aussicht, falls der Gerichtshof ugandische Staatsangehörige untersuchen oder anklagen sollte.
Damit stehen innerhalb Ostafrikas zwei Positionen nebeneinander: Kenia fordert Veränderungen innerhalb des bestehenden Systems und lehnt amerikanische Sanktionen ab, während Uganda die weitere Mitgliedschaft unter Vorbehalt stellt.
Afrikas lange und widersprüchliche Beziehung zum Weltstrafgericht
Die unterschiedlichen Reaktionen haben eine längere Vorgeschichte.
Der Internationale Strafgerichtshof wurde 2002 auf Grundlage des Römischen Statuts geschaffen. Er verfolgt Einzelpersonen wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und des Verbrechens der Aggression. Er wird grundsätzlich nur tätig, wenn zuständige nationale Justizsysteme nicht willens oder nicht in der Lage sind, entsprechende Verbrechen tatsächlich zu verfolgen.
Zahlreiche seiner frühen Ermittlungen und Verfahren betrafen afrikanische Konflikte, darunter die Demokratische Republik Kongo, Uganda, die Zentralafrikanische Republik, Sudan und Kenia.
Afrikanische Regierungen warfen dem Gerichtshof deshalb wiederholt vor, sich einseitig auf den Kontinent zu konzentrieren, während schwere Verbrechen in anderen Weltregionen nicht mit vergleichbarer Konsequenz verfolgt würden. Andere Staaten unterstützten die Ermittlungen ausdrücklich oder wandten sich selbst an den Gerichtshof.
Pillays Auszeichnung berührt zugleich einen historischen Ausgangspunkt der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Am UN-Tribunal für Ruanda wirkte sie an der rechtlichen Aufarbeitung des Völkermords von 1994 mit. Das Tribunal trug wesentlich dazu bei, sexualisierte Gewalt als mögliches Mittel des Völkermords strafrechtlich anzuerkennen.
Der Internationale Strafgerichtshof verfügt inzwischen über 125 Vertragsstaaten. Die Vereinigten Staaten gehören ihm ebenso wenig an wie Israel. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind dagegen Vertragsparteien.
Die nächste Versammlung der Vertragsstaaten ist für Dezember 2026 vorgesehen. Deutschland und seine sieben Partner haben bereits angekündigt, dort ihre gemeinsame Unterstützung für den Gerichtshof fortzusetzen und gleichzeitig den Dialog mit Nichtmitgliedstaaten zu suchen.

