Deutschland und vier weitere EU-Staaten wollen ab 2027 abgelehnte Asylbewerber in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union bringen und bereiten dafür ein gemeinsames Pilotmodell vor. Am Dienstag bestätigte der griechische Migrationsminister Thanos Plevris den Zeitplan für die erste Jahreshälfte 2027. Neben Deutschland und Griechenland gehören Dänemark, Österreich und die Niederlande zur Gruppe. Die fünf Regierungen verhandeln bereits mit möglichen Partnerstaaten, wobei vor allem afrikanische Länder im Gespräch sind.
Die Initiative geht damit von der politischen Planung in konkrete Verhandlungen über. Bereits Anfang September hatten sich die fünf Staaten in Kopenhagen auf ein gemeinsames Modell für sogenannte Rückkehrzentren außerhalb der EU verständigt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bestätigte damals, dass technische Gespräche mit Drittstaaten laufen.
„Wir arbeiten intensiv daran, diese fünf Länder“, sagte Plevris in einem Interview mit Politico. Die Gruppe stehe kurz vor einer Vereinbarung mit einem afrikanischen Staat. Der Minister nannte das Land nicht.
Rwanda und Uganda als mögliche Partner
Als mögliche Standorte werden seit Wochen vor allem Rwanda und Uganda genannt. Delegationen der fünf beteiligten europäischen Staaten reisten Ende August nach Kigali. Gespräche mit Kampala wurden ebenfalls bekannt, eine Vereinbarung mit einem der beiden Länder ist bislang jedoch nicht offiziell bestätigt.
Plevris hatte bereits am Montag erklärt, der erste Standort solle in Afrika entstehen. Ein Land sei ausgewählt worden, könne aber noch nicht öffentlich genannt werden. Neben Rwanda und Uganda tauchte in Berichten über die Verhandlungen auch Usbekistan als möglicher Partner auf.
Die fünf Staaten wollen Personen erfassen, die kein Aufenthaltsrecht mehr in der EU besitzen und gegen die eine Rückkehrentscheidung vorliegt. Sie könnten entweder in ihr Herkunftsland oder in einen vereinbarten Drittstaat gebracht werden. Die Verbindung der betroffenen Person zu diesem Drittstaat ist nach dem neuen europäischen Rückkehrrahmen nicht zwingend erforderlich.
Damit unterscheidet sich das Modell von einer klassischen Rückführung in den Herkunftsstaat. Die geplanten Einrichtungen könnten als Zwischenstation bis zur weiteren Rückkehr dienen oder Menschen aufnehmen, deren Rückführung in ihr Herkunftsland nicht möglich ist.
Neue EU-Regeln schaffen Grundlage für Rückkehrzentren
Die Pläne der fünf Staaten stützen sich auf den neuen europäischen Rechtsrahmen für Rückführungen. Er ermöglicht Vereinbarungen mit Drittstaaten über Rückkehrzentren außerhalb der EU.
Der Ansatz ist innerhalb der Europäischen Union allerdings umstritten. Spanien lehnte die neue Rückkehrverordnung ab und begründete dies unter anderem mit rechtlichen, außenpolitischen und operativen Bedenken gegen solche Zentren. Madrid kritisierte insbesondere, dass Menschen in Länder gebracht werden könnten, zu denen sie keine familiäre, soziale oder wirtschaftliche Verbindung haben.

Spanien warnte zudem vor möglichen Konflikten mit dem Grundsatz der Nichtzurückweisung und einem hohen Risiko gerichtlicher Auseinandersetzungen. Auch die möglichen Auswirkungen solcher Vereinbarungen auf die Beziehungen der EU zu Drittstaaten führte die spanische Regierung als Problem an.
Portugal unterstützte dagegen die Einigung auf die Rückkehrverordnung, lehnt eine eigene Beteiligung an Rückkehrzentren aber grundsätzlich ab. Lissabon will auch keine Finanzierung solcher Einrichtungen aus dem EU-Haushalt.
Fünf Staaten wollen Abschiebungen zunächst selbst zahlen
Deutschland, Österreich, Dänemark, Griechenland und die Niederlande wollen das Pilotprojekt zunächst gemeinsam vorantreiben. Die Vereinbarungen mit möglichen Partnerstaaten sollen unter anderem festlegen, unter welchen Bedingungen die Betroffenen dort untergebracht werden und welche Verantwortung die beteiligten europäischen Staaten übernehmen.
Bei ihrem Treffen in Kopenhagen erklärten die fünf Regierungen, das Modell solle im Einklang mit EU-Recht und internationalen Verpflichtungen umgesetzt werden. Sie wollen dabei auch mit internationalen Organisationen zusammenarbeiten.
Menschenrechtsorganisationen stellen die Rechtmäßigkeit und die Bedingungen solcher Modelle infrage. Amnesty International warnte Anfang September mit Blick auf Rwanda und Uganda unter anderem vor willkürlicher Inhaftierung, Misshandlung und möglichen Weiterabschiebungen in Herkunftsländer.
Die beteiligten Regierungen wollen noch 2026 eine Vereinbarung mit einem Drittstaat erreichen. Das erste Pilotmodell soll anschließend 2027 starten.

