Die Bundesregierung will Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz mit deutlich weitergehenden Befugnissen ausstatten und ihnen in bestimmten Gefahrenlagen auch aktive Eingriffe ermöglichen. Der Bundestag beriet die Reform am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals und überwies sie anschließend an die Ausschüsse. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sprach von einer „neuen Zeitrechnung bei den Nachrichtendiensten“ und erklärte: „Aus Nachrichtendiensten werden echte Geheimdienste.“ Die Opposition unterstützt teilweise stärkere Fähigkeiten des BND, warnt aber vor zu weitgehenden Eingriffen des Verfassungsschutzes im Inland.
BND soll Gefahren künftig aktiv abwehren können
Der Gesetzentwurf verändert die bisherige Rolle des Bundesnachrichtendienstes an einem zentralen Punkt. Der BND soll in eng begrenzten Fällen nicht mehr nur Informationen beschaffen und auswerten, sondern auf erkannte Gefahren aktiv einwirken dürfen.
Voraussetzung ist eine sogenannte spezifische Gefährdungslage durch eine fremde Macht. Der Entwurf erlaubt dem BND dann Maßnahmen, die eine solche Gefährdung abwenden oder zumindest einschränken sollen. Sie sollen grundsätzlich außerhalb Deutschlands stattfinden. Im Inland wären sie nur zulässig, wenn ein Vorgehen im Ausland nicht möglich oder nicht ebenso wirksam ist. Die Maßnahmen dürfen sich nicht gezielt gegen Leib und Leben von Personen richten.
Die Bundesregierung nennt als mögliche Anwendungen Eingriffe in ausländische IT-Systeme. Der BND könnte etwa Server staatlicher Hackergruppen abschalten oder unbrauchbar machen. In der Gesetzesbegründung werden auch Eingriffe in IT-Systeme von Chemiewaffenlaboren oder Drohnenfabriken genannt, um deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen. Der Bundestag beschreibt diese Befugnisse als „tatbestandlich eng begrenzte Interventionsbefugnisse“.
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall geht der Entwurf noch weiter. Dann sollen Maßnahmen zulässig sein, die gegnerische Angriffsfähigkeiten schwächen. Die Gesetzesbegründung schließt dabei ausdrücklich ein unmittelbares Einwirken „nötigenfalls auch mit kinetischen Mitteln“ ein.
Kanzleramtsministerin Nina Warken bezeichnete das Paket im Bundestag als „größte Novellierung des Nachrichtendienstrechts in der Geschichte unseres Landes“. Deutschland habe sich in Sicherheitsfragen bislang zu häufig auf seine Partner verlassen. BND und Verfassungsschutz müssten Bedrohungen früher erkennen und technisch mit europäischen Partnerdiensten mithalten können.
Verfassungsschutz soll nicht mehr nur beobachten
Besonders umstritten sind die neuen Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Der Entwurf führt sogenannte Schutzmaßnahmen ein. Stellt das BfV bei seiner Aufklärung eine besondere Bedrohung fest und ist ein sofortiges Eingreifen erforderlich, soll es verdeckt auf Gegenstände oder Daten einwirken können.
Dazu gehören die Beeinträchtigung der Funktion von Tatmitteln, die Unterbrechung oder Umleitung von Datenverkehr, die Veränderung übertragener Inhalte sowie die Bereitstellung falscher Informationen. Auch gespeicherte Informationen, die für eine Bedrohung genutzt werden, sollen gelöscht oder verändert werden dürfen. Unmittelbarer Zwang gegen Personen ist dabei ausgeschlossen.
Die Einstufung einer Bedrohung als Grundlage solcher Maßnahmen muss durch die Leitung des Verfassungsschutzes erfolgen und vom Unabhängigen Kontrollrat auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden.
Dobrindt machte die Reichweite der geplanten Befugnisse in der Bundestagsdebatte an einem konkreten Beispiel deutlich. Wenn ein Bombenanschlag gegen Deutschland geplant und erkannt werde, müsse es dem Verfassungsschutz möglich sein, den Sprengstoff „zu entschärfen, auszutauschen und zu manipulieren“.
„Aus Informationsbeschaffung über Bedrohungen wird echte Abwehr von Gefahren, Anschlägen und Terror“, sagte der Innenminister. Deutschland sei nicht nur „Rückzugsraum“, sondern auch „Operationsraum“ von Terrorismus, Extremismus und fremden Mächten.
Heimliche Eingriffe in Computer und Wohnungen
Die Reform erweitert zugleich die Möglichkeiten zur verdeckten Überwachung.
Der Verfassungsschutz soll unter bestimmten Voraussetzungen in informationstechnische Geräte eindringen und gespeicherte personenbezogene Daten auslesen können. Bei besonders schweren Bedrohungen sind auch Eingriffe in private IT-Systeme vorgesehen, die wegen Umfang und Vielfalt ihrer Daten tiefe Einblicke in die persönliche Lebensgestaltung ermöglichen. Solche Maßnahmen setzen eine konkretisierte Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter voraus und sollen nur eingesetzt werden, wenn andere Mittel nicht ausreichen.
Auch eine verdeckte Wohnraumüberwachung ist vorgesehen. Sie soll bei einer dringenden Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter möglich sein, wenn andere Möglichkeiten aussichtslos oder wesentlich erschwert wären und polizeiliche Hilfe nicht rechtzeitig verfügbar ist.
Daneben können Einrichtungen mit Videoüberwachung verpflichtet werden, dem Verfassungsschutz Echtzeitbilder oder gespeicherte Bild- und Tonaufzeichnungen zur Verfügung zu stellen. Telekommunikationsanbieter sollen bei entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen Überwachungsmaßnahmen technisch unterstützen können.
Einsatz von 16-Jährigen als Vertrauenspersonen möglich
Für Kritik sorgt auch eine Ausnahmeregelung beim Einsatz von Vertrauenspersonen.
Grundsätzlich dürfen Minderjährige nicht als sogenannte V-Personen angeworben werden. Bei besonders schwerwiegenden Bedrohungen soll die Leitung des Verfassungsschutzes jedoch in Ausnahmefällen Personen ab 16 Jahren einsetzen dürfen.
Die Bundesregierung nennt in der Gesetzesbegründung als Beispiel einen 16-Jährigen, der von einer terroristischen Vereinigung zur logistischen Unterstützung eingesetzt werde, etwa zum Transport von Tatwaffen. Eine Anwerbung könne in einem solchen Fall dazu beitragen, die Organisation aufzuklären und Anschläge zu verhindern.
Die Linke stellte diesen Teil der Reform in der Debatte besonders infrage. Clara Bünger verwies auf die Erfahrungen mit V-Personen im Umfeld des NSU und argumentierte, die Konsequenz daraus müsse eine Begrenzung und nicht eine Ausweitung solcher Einsätze sein. Sie kritisierte zudem Wohnraumüberwachung, Eingriffe in Computer und die vorgesehenen Befugnisse zur automatisierten Datenauswertung.
Grüne unterstützen stärkeren BND, kritisieren Pläne für den Verfassungsschutz
Bei den Grünen fällt die Bewertung differenzierter aus. Konstantin von Notz sprach sich dafür aus, den BND technisch, personell und rechtlich so auszustatten, dass er mit europäischen Partnerdiensten mithalten könne.
Der Auslandsnachrichtendienst müsse künftig auch Dinge tun können, „die er heute noch nicht machen darf“, sagte von Notz. Gleichzeitig verlangte er, die Pläne für den Verfassungsschutz im Inland zurückzunehmen oder enger zu begrenzen.
Die Reform müsse zudem klarere Verantwortlichkeiten, ein Schwachstellenmanagement für staatliche Hackerbefugnisse und eine starke unabhängige Kontrolle enthalten. Andernfalls bestehe das Risiko, dass zentrale Teile des Gesetzes einer verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht standhalten.
Die SPD verteidigte den Entwurf. Sonja Eichwede verwies auf Cyberangriffe, Drohnenflüge über sensible Einrichtungen, Spionage und ausländische Einflussoperationen. Die Nachrichtendienste müssten auf die veränderte digitale Bedrohungslage reagieren können. Zugleich müsse ihre parlamentarische und rechtliche Kontrolle gestärkt werden.
AfD lehnt Regierungsentwurf ab und fordert selbst aktive BND-Maßnahmen
Die AfD griff die geplanten Befugnisse für den Verfassungsschutz scharf an. Ihr Abgeordneter Gottfried Curio warf der Bundesregierung vor, die Grenze zwischen geheimdienstlicher Aufklärung und polizeilicher Gefahrenabwehr aufzulösen. Seine weitergehenden Vergleiche des Gesetzentwurfs mit historischen deutschen Geheim- und Sicherheitsapparaten blieben politische Wertungen der AfD.
Parallel brachte die Fraktion jedoch einen eigenen Antrag ein, der ebenfalls eine deutliche Ausweitung der operativen Befugnisse des BND verlangt.

Die AfD fordert darin, dass der BND grundsätzlich zu aktiven Maßnahmen wie „Counter Hacking und Stören ausländischer IT-Systeme“ befugt werden soll. Solche Einsätze sollen nach ihrem Vorschlag vorab ausdrücklich parlamentarisch geprüft und genehmigt werden. Außerdem verlangt die Fraktion einen leichteren Datenaustausch mit deutschen Behörden und ausländischen Partnerdiensten.
Der AfD-Antrag fordert zudem, das Parlamentarische Kontrollgremium und die G-10-Kommission zusammenzulegen. Jede im Bundestag vertretene Fraktion solle in den künftigen Kontrollorganen mit Sitz und Stimme vertreten sein.
Gesetzentwurf und AfD-Antrag wurden nach der ersten Lesung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist jeweils der Innenausschuss.
Unabhängiger Kontrollrat erhält mehr Macht
Die Bundesregierung verbindet die zusätzlichen Befugnisse mit einer Neuordnung der Kontrolle.
Der Unabhängige Kontrollrat soll sowohl bestimmte Maßnahmen vor ihrer Durchführung prüfen als auch einen größeren Teil der nachträglichen Rechts- und Datenschutzkontrolle übernehmen. Bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen darf eine Anordnung grundsätzlich erst umgesetzt werden, nachdem der Kontrollrat ihre Rechtmäßigkeit festgestellt hat.
Das betrifft unter anderem heimliches Betreten von Wohnungen, besonders intensive Überwachungsmaßnahmen, Eingriffe in das Brief- und Telekommunikationsgeheimnis sowie bestimmte Zugriffe auf private IT-Systeme.
Die Bundesregierung spricht von einer „wirksamen Kontrolle aus einer Hand“. Der Kontrollrat soll zugleich gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium berichtspflichtig sein.
Reform bringt hohe zusätzliche Kosten
Der Umbau soll auch finanziell erhebliche Folgen haben.
Für den BND kalkuliert die Bundesregierung mit einmaligen zusätzlichen Haushaltsausgaben von mindestens 40 Millionen Euro und mindestens 35 Millionen Euro jährlich. Je nach Entwicklung der internationalen Krisen- und Bedrohungslage können die jährlichen Kosten höher ausfallen.
Beim Bundesamt für Verfassungsschutz werden jährlich weitere 269 Millionen Euro veranschlagt, zuzüglich noch nicht konkret bezifferter Personalkosten. Einmalig werden rund 97 Millionen Euro zusätzlich erwartet. Für den erweiterten Unabhängigen Kontrollrat sind jährlich rund 8,86 Millionen Euro und einmalig etwa 1,6 Millionen Euro vorgesehen.
