Deutschland hält Ghana und Senegal weiter für sichere Herkunftsstaaten – LGBTIQ-Rechte bleiben problematisch

Deutschland hält an Ghana und Senegal als sicheren Herkunftsstaaten fest. Zugleich warnt die Bundesregierung vor Menschenrechtsdefiziten und sieht bei beiden Ländern erhöhten Beobachtungsbedarf.

Die Bundesregierung hält an der Einstufung Ghanas und Senegals als sichere Herkunftsstaaten fest, sieht bei beiden Ländern aber einen erhöhten Beobachtungsbedarf. Der neue Prüfbericht wurde am 2. September 2026 an den Bundestag übermittelt und am 9. September als Drucksache veröffentlicht. Bei Ghana verweist Berlin unter anderem auf Rückschritte bei den Rechten von LGBTIQ-Personen, bei Senegal auf Defizite beim Schutz von Frauen, Kindern und sexuellen Minderheiten. Zugleich lagen die durchschnittlichen Schutzquoten von Asylsuchenden aus Ghana und Senegal deutlich über denen der meisten anderen als sicher eingestuften Staaten. 

Bundesregierung bestätigt Einstufung trotz Vorbehalten

Ghana und Senegal gehören seit 1993 zu den sicheren Herkunftsstaaten nach dem deutschen Asylgesetz. Die Bundesregierung überprüft regelmäßig, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür weiterhin erfüllt sind.

In ihrem fünften Prüfbericht kommt sie zu dem Ergebnis, dass alle zehn derzeit in Anlage II des Asylgesetzes aufgeführten Staaten weiterhin als sicher gelten können. Für Ghana, Senegal und Georgien formuliert sie jedoch ausdrücklich einen Vorbehalt: „Die Lage in Ghana, Senegal und Georgien macht eine aufmerksame Beobachtung erforderlich.“

Eine Aussetzung oder Rücknahme der Einstufung sei nach Bewertung der Bundesregierung im untersuchten Zeitraum von Oktober 2023 bis September 2025 dennoch nicht erforderlich gewesen.

Die Einstufung hat unmittelbare Auswirkungen auf das deutsche Asylverfahren. Asylanträge von Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten können grundsätzlich als offensichtlich unbegründet abgelehnt und dadurch beschleunigt bearbeitet werden. Eine individuelle Schutzgewährung bleibt allerdings möglich, wenn Antragsteller eine konkrete Verfolgungsgefahr nachweisen.

Ghana: Bundesregierung sieht Rückschritte bei LGBTIQ-Rechten

Ghana bescheinigt die Bundesregierung weiterhin eine insgesamt gute Menschenrechtsbilanz und gefestigte demokratische Strukturen. Die Präsidentschafts- und Parlamentswahl vom Dezember 2024 führte zu einem friedlichen Machtwechsel. John Dramani Mahama gewann die Präsidentschaftswahl mit 56,42 Prozent der Stimmen.

Gleichzeitig nennt der Bericht deutliche Defizite. Dazu gehören Kinderarbeit, Menschenhandel, problematische Haftbedingungen, Korruption sowie Schwierigkeiten bei der Gleichstellung von Frauen und beim Schutz ethnischer Minderheiten.

Besonders kritisch bewertet die Bundesregierung die Entwicklung bei LGBTIQ-Rechten. Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen können in Ghana weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Im Februar 2025 wurde zudem ein zuvor gescheiterter Gesetzentwurf erneut eingebracht, der weitere Einschränkungen vorsieht.

Eine systematische staatliche Verfolgung von LGBTIQ-Personen stellt die Bundesregierung zwar nicht fest. Sie verweist aber auf erhebliche gesellschaftliche Diskriminierung, die teilweise in Gewalt umschlage.

Auch Angehörige der Fulbe sieht der Bericht besonderen Benachteiligungen ausgesetzt. Probleme bei der Anerkennung der ghanaischen Staatsangehörigkeit erschwerten unter anderem den Zugang zu Geburtsurkunden, Ausweisen und damit zum Wahlrecht. Die Bundesregierung schreibt, Fulbe würden staatlich und gesellschaftlich vielfach als „Bürger zweiter Klasse“ behandelt.

Schutzquote aus Ghana lag im Schnitt bei fünf Prozent

Auffällig ist die Entwicklung der deutschen Asylstatistik. Zwischen Oktober 2023 und September 2025 lag die durchschnittliche Gesamtschutzquote bei ghanaischen Staatsangehörigen bei 5,0 Prozent.

In einzelnen Quartalen fiel sie deutlich höher aus. Im vierten Quartal 2024 erhielten zehn von 129 Personen Schutz, entsprechend 7,8 Prozent. Im zweiten Quartal 2025 waren es 13 von 170 Entscheidungen, was einer Quote von 7,6 Prozent entspricht.

Die Bundesregierung führt die Schwankungen vor allem auf die geringe Zahl der Verfahren zurück. Einzelne positive Entscheidungen wirkten sich deshalb überproportional auf die Quote aus.

Im Durchschnitt stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im untersuchten Zeitraum monatlich 33 Asylanträge ghanaischer Staatsangehöriger fest.

Senegal bleibt trotz deutlicher Menschenrechtsdefizite als sicher eingestuft

Auch Senegal erfüllt nach Einschätzung der Bundesregierung weiterhin die Voraussetzungen eines sicheren Herkunftsstaates. Berlin beschreibt das Land als präsidentielle Demokratie mit gefestigten staatlichen Strukturen.

Die politische Krise vor der Präsidentschaftswahl 2024 habe gezeigt, dass die demokratischen Institutionen belastbar seien. Zugleich nennt der Bericht eine Reihe von Bereichen, in denen der Menschenrechtsschutz weiterhin erhebliche Defizite aufweist.

Besonders deutlich fällt die Bewertung zur Situation von Frauen aus. Nach Angaben der senegalesischen Statistikbehörde gaben 76 Prozent der befragten Frauen an, im Laufe ihres Lebens körperliche Gewalt erfahren zu haben. Häusliche und sexuelle Gewalt werde noch nicht konsequent genug verfolgt.

Weibliche Genitalverstümmelung ist seit 1999 verboten, wird aber weiterhin praktiziert. Nach den Angaben des Berichts sind noch rund 25 Prozent der Frauen zwischen 15 und 49 Jahren davon betroffen.

Auch Kinderrechte bleiben ein Problem. UNICEF schätzt, dass etwa 20 Prozent der Kinder zwischen fünf und 14 Jahren arbeiten. Mehrere tausend Kinder werden nach Einschätzung von Nichtregierungsorganisationen und den Vereinten Nationen von Lehrern an Koranschulen zum Betteln gezwungen.

LGBTIQ-Personen im Senegal besonders unter Druck

Die Bundesregierung bezeichnet die Diskriminierung von LGBTIQ-Personen im Senegal als tief verwurzelt. Betroffene berichteten über Beleidigungen, Drohungen und körperliche Gewalt.

Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen sind nach Artikel 319 des senegalesischen Strafgesetzbuches strafbar. Möglich sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren und Geldstrafen.

Der Bundesregierung liegen allerdings keine Erkenntnisse vor, dass diese Vorschrift systematisch durch die Strafverfolgungsbehörden angewandt und regelmäßig zu Verurteilungen genutzt wird.

Politische Kräfte, die sich öffentlich für einen stärkeren Schutz von LGBTIQ-Personen einsetzen, existieren nach Darstellung des Berichts praktisch nicht.

Schutzquote aus Senegal schwankt deutlich

Senegal stellt innerhalb der zehn sicheren Herkunftsstaaten die kleinste Gruppe von Asylsuchenden in Deutschland. Zwischen 2023 und September 2025 wurden insgesamt 518 Asylanträge senegalesischer Staatsangehöriger registriert.

Im untersuchten Zeitraum lag die durchschnittliche Gesamtschutzquote bei 3,6 Prozent. Im vierten Quartal 2023 erreichte sie 7,7 Prozent, im zweiten Quartal 2025 6,8 Prozent.

Auch hier erklärt die Bundesregierung die Ausschläge mit der geringen Zahl der Entscheidungen. Im zweiten Quartal 2025 erhielten vier Personen bei insgesamt 59 Entscheidungen Schutz. Im vierten Quartal 2023 führten wenige positive Entscheidungen ebenfalls zu einer vergleichsweise hohen Quote.

Trotz der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat bleibt eine individuelle Schutzgewährung damit möglich. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die gesetzliche Vermutung der Sicherheit widerlegt werden kann, wenn im konkreten Fall Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden droht.

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