Bitcoin & Ethereum: Deutschland weitet internationalen Austausch auf Kryptohandel aus

Kryptohandel über Grenzen hinweg soll für Finanzämter transparenter werden: Deutschland bringt zwei Gesetze für den internationalen Austausch von Nutzer-, Konto- und Transaktionsdaten auf den Weg.

Deutschland will Kryptogeschäfte und neue digitale Finanzprodukte systematisch in den internationalen Steuerdatenaustausch einbeziehen. Die beiden Gesetzentwürfe wurden am 21. und 22. Juli 2026 im Bundestag bekannt gemacht. Finanzbehörden sollen dadurch grenzüberschreitende Transaktionen, Konten und Beteiligungen leichter steuerpflichtigen Personen und Unternehmen zuordnen können. Die Bundesregierung begründet die Ausweitung mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung und der Sicherung des Steueraufkommens.

Die Vorhaben setzen zwei internationale Vereinbarungen in deutsches Recht um. Eine davon schafft einen eigenen Melderahmen für den Handel mit Kryptowerten. Die zweite erweitert den bereits bestehenden automatischen Austausch von Finanzkontendaten auf digitale Anlageformen.

Eigener Melderahmen für Kryptogeschäfte

Der erste Gesetzentwurf betrifft eine mehrseitige Vereinbarung vom Juni 2023 über den automatischen Austausch von Informationen nach dem internationalen Melderahmen für Kryptowerte. Deutschland unterzeichnete sie im November 2024 gemeinsam mit 26 weiteren Ländern.

Die teilnehmenden Staaten verpflichten sich, steuerlich relevante Informationen über den Handel mit Kryptowerten zu erheben und regelmäßig untereinander auszutauschen. Damit sollen auch Transaktionen erfasst werden, die über Anbieter oder Plattformen außerhalb des steuerlichen Ansässigkeitsstaates eines Nutzers abgewickelt werden.

Die Bundesregierung bezeichnet den automatischen Austausch als Instrument gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung. Kryptowerte sollen damit stärker in jene internationale Zusammenarbeit einbezogen werden, die bei klassischen Bankkonten bereits seit Jahren besteht.

Persönliche Daten und Transaktionssummen werden übermittelt

Der geplante Austausch umfasst Angaben zur Identität und steuerlichen Ansässigkeit der Nutzer. Dazu gehören Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat oder mehrere Ansässigkeitsstaaten, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum.

Zusätzlich sollen die Behörden Informationen über den jeweiligen Kryptowert und die damit verbundenen Geschäfte erhalten. Dazu gehören die Art des Kryptowerts, die Gesamtbruttobeträge der Transaktionen, die Zahl der übertragenen Einheiten und die Anzahl der meldepflichtigen Transaktionen.

    Die Daten sollen den Steuerbehörden ermöglichen, gemeldete Kryptogeschäfte mit den Steuererklärungen der jeweiligen Nutzer abzugleichen.

    Digitale Finanzprodukte werden klassischen Konten gleichgestellt

    Der zweite Gesetzentwurf erweitert den bestehenden internationalen Austausch über Finanzkonten. Er erfasst künftig auch E-Geld, digitales Zentralbankgeld, Derivate mit Bezug zu Kryptowerten sowie Beteiligungen an Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren.

    Deutschland unterzeichnete die entsprechende Zusatzvereinbarung im November 2024 gemeinsam mit 68 weiteren Staaten. Zu den Unterzeichnern gehören auch Mauritius, Rwanda und Südafrika. Weitere beteiligte Staaten sind unter anderem die Vereinigten Arabischen Emirate, Oman, Brasilien, Indonesien, Malaysia, Panama, Singapur und zahlreiche europäische Länder. 

    Neben den bereits übermittelten Kontodaten kommen zusätzliche Angaben hinzu. Finanzbehörden sollen erfahren, ob eine gültige Selbstauskunft des Kontoinhabers vorliegt, um welche Kontoart es sich handelt und ob das Konto neu, bereits bestehend oder gemeinschaftlich geführt wird.

    Bei Gemeinschaftskonten soll auch die Zahl der Kontoinhaber gemeldet werden. Dadurch können Steuerbehörden berücksichtigen, dass Guthaben und Erträge nicht in jedem Fall vollständig einer einzigen Person zugerechnet werden.

    Erfasst werden zudem die Funktionen sogenannter beherrschender Personen eines Unternehmens oder anderen Rechtsträgers. Damit soll erkennbar werden, ob eine Person etwa als Eigentümer, Begünstigter, leitender Angestellter, gesetzlicher Vertreter, Treuhänder oder geschäftsführender Gesellschafter Kontrolle ausübt.

    Datenaustausch soll im September 2027 beginnen

    Der erweiterte Austausch von Finanzkonteninformationen soll im September 2027 beginnen. Übermittelt werden dann erstmals Daten aus dem Kalenderjahr 2026. Anschließend ist ein jährlicher Austausch vorgesehen.

    Die Vereinbarung wird zwischen zwei Staaten erst wirksam, wenn beide über die notwendigen Gesetze verfügen und die erforderlichen Mitteilungen bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hinterlegt haben. Der Datenaustausch erfolgt damit nicht automatisch mit jedem Unterzeichner zum selben Zeitpunkt.

    Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bildet eine bereits beschlossene EU-Richtlinie die Grundlage. Deutschland hatte deren Vorgaben im Dezember 2025 in nationales Recht umgesetzt. Der neue Gesetzentwurf setzt nun zusätzlich die internationale Vereinbarung in Kraft. 

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