Bundesregierung kürzt Büro für Religionsfreiheit – Wirkung bleibt ungemessen

Nur 1,5 Stellen, keine festen Jahresziele und keine Evaluation: Die Bundesregierung legt offen, wie das Büro ihres Religionsbeauftragten Thomas Rachel arbeitet.

Die Bundesregierung hat das Büro ihres Beauftragten für Religions- und Weltanschauungsfreiheit deutlich verkleinert und verzichtet zugleich auf feste Kriterien zur Bewertung seiner Arbeit. Die Angaben veröffentlichte sie am 22. Juli 2026 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Thomas Rachel (CDU) stehen demnach 1,5 Stellen zur Verfügung. Eine gesonderte Evaluation, verbindliche Jahresziele oder messbare Erfolgsvorgaben sind nicht vorgesehen.

Der Religionsbeauftragte ist im Auswärtigen Amt angesiedelt. Seine Aufgabe besteht darin, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der deutschen Außenpolitik zu vertreten und Kontakte zu Regierungen, internationalen Organisationen, Religionsgemeinschaften und zivilgesellschaftlichen Akteuren zu pflegen.

Büro arbeitet mit 1,5 Stellen

Die Bundesregierung bezeichnet die personelle Ausstattung mit Beginn der aktuellen Legislaturperiode als „deutlich reduziert“. Wie groß das Büro zuvor war, beziffert sie in ihrer Antwort nicht.

Zum 1. Januar 2026 waren dem Religionsbeauftragten 1,5 Stellen zugeordnet. Dabei handelt es sich um eine volle Stelle der Entgeltgruppe E14 und eine halbe Stelle der Entgeltgruppe E8. Für das Personal sind im Bundeshaushalt 136.255 Euro vorgesehen. Hinzu kommen veranschlagte Ausgaben von 31.000 Euro. 

Externe Dienstleister wurden seit Beginn der Legislaturperiode nicht beauftragt. Auch für Öffentlichkeitsarbeit stehen dem Büro nach Angaben der Bundesregierung keine eigenen finanziellen oder personellen Mittel zur Verfügung. Rachel nutzt den öffentlich zugänglichen Account „@ReligionBund“ auf der Plattform X.

Die Kürzung fällt in eine Legislaturperiode, in der CDU, CSU und SPD eine Verringerung der Zahl der Regierungsbeauftragten vereinbart haben. Die Koalition begründete dies mit der Konsolidierung des Bundeshaushalts und der Bundesverwaltung. Mehrere Beauftragtenfunktionen wurden im Mai 2025 abgeschafft und ihre Aufgaben auf andere Organisationseinheiten der Ministerien übertragen. Das Amt für Religions- und Weltanschauungsfreiheit blieb bestehen. 

Bundesregierung verzichtet auf messbare Ziele

Die Bundesregierung will die Arbeit des Religionsbeauftragten nicht anhand festgelegter quantitativer oder qualitativer Kriterien bewerten. Sie begründet dies mit dem politischen Charakter seiner Aufgaben.

Aus demselben Grund werden keine Jahresziele definiert. Eine eigenständige Evaluation der Tätigkeit ist ebenfalls nicht vorgesehen. Damit bleibt offen, anhand welcher Maßstäbe die Bundesregierung Erfolge oder Defizite des Amtes bewertet.

Auf Fragen nach den wesentlichen Ergebnissen des ersten Amtsjahres verweist die Bundesregierung allgemein auf politische Gespräche, Auslandsreisen, öffentliche Stellungnahmen sowie den Austausch mit Parlamenten, Zivilgesellschaft, internationalen Organisationen und ausländischen Regierungsvertretern.

Konkrete Gesetzesvorhaben, eigenständige Strategiepapiere oder abgeschlossene Projekte nennt die Antwort nicht. Rachel begleitet jedoch den Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, der alle zwei Jahre erscheint. 

Treffen werden nicht vollständig dokumentiert

Das Büro steht nach Darstellung der Bundesregierung mit zahlreichen Institutionen im In- und Ausland in Verbindung. Dazu zählen Bundesministerien, Bundestagsfraktionen, Religionsgemeinschaften, humanistische Organisationen, politische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen.

Eine vollständige Übersicht über diese Treffen legte die Bundesregierung nicht vor. Die nachträgliche Erfassung würde das Büro in seiner derzeitigen personellen Ausstattung mehrere Tage beschäftigen und sei deshalb nicht mit vertretbarem Aufwand möglich.

Rachel ist als Bundestagsabgeordneter zugleich regelmäßig mit Abgeordneten, Fraktionen und Ausschüssen im Austausch. Die Bundesregierung sieht die bestehenden parlamentarischen Auskunftsrechte, das Presserecht und die Informationsfreiheitsregelungen als ausreichend an, um die Arbeit des Beauftragten öffentlich nachvollziehbar zu machen.

Reisen nach Ägypten und Nigeria

Im ersten Jahr der Legislaturperiode absolvierte der Religionsbeauftragte neun Auslandsreisen. Zwei davon führten nach Afrika.

Vom 17. bis 25. Januar 2026 reiste Rachel zu Gesprächen über Religions- und Weltanschauungsfreiheit nach Ägypten. Vom 25. bis 29. April besuchte er Abuja und Makurdi in Nigeria. Gerade in Nigeria gehören religiös aufgeladene Gewalt, Angriffe auf Gemeinden und Konflikte zwischen bewaffneten Gruppen zu den Themen internationaler Menschenrechtsdebatten.

Weitere Reisen führten Rachel unter anderem nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete, in die Türkei, in die Vereinigten Staaten und zur Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen in Genf. Zweimal reiste er zu Gesprächen in den Vatikan. In Prag nahm er an einer Ministerkonferenz der internationalen Article 18 Alliance teil, die sich nach dem Artikel zur Religionsfreiheit in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte benennt.

Auf den Auslandsreisen wurde Rachel meistens von einem Mitarbeiter des Auswärtigen Amts begleitet. Externe Personen gehörten den Delegationen nicht an. Die Bundesregierung konnte noch keine vollständige Aufstellung der Reisekosten vorlegen, weil mehrere Abrechnungsfristen zum Zeitpunkt ihrer Antwort noch liefen. 

Innerhalb Deutschlands nahm der Beauftragte im April 2026 an der Jahrestagung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte in Bonn teil. Im Mai besuchte er den Katholikentag in Würzburg.

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