Ibrahim Traoré stellt die Arbeit ausländischer Hilfsorganisationen in Burkina Faso unter engere staatliche Kontrolle. Der Ministerrat beschloss die neuen Vorgaben am 2. Juli 2026 in Ouagadougou. Künftig benötigen sämtliche humanitären Organisationen eine Akkreditierung, während die Behörden ihre Verteilung im Land und ihre Einsatzgebiete überprüfen können. Zudem müssen 60 Prozent der Hilfsgelder in die wirtschaftliche Eigenständigkeit der betroffenen Bevölkerung und die frühzeitige Stabilisierung fließen.
Die Neuregelung betrifft zwar auch einheimische Organisationen, verändert jedoch besonders die Arbeitsbedingungen internationaler NGOs. Die Regierung kann künftig stärker beeinflussen, welche Organisationen tätig werden, in welchen Regionen sie arbeiten und wofür ein großer Teil ihrer Mittel eingesetzt wird.
Familien- und Solidaritätsministerin Passowendé Pélagie Kaboré erklärte, der Staat wolle „einen besonderen Blick auf ihre Verteilung im Staatsgebiet und insbesondere auf ihre Einsatzgebiete haben“. Damit erweitert die Traoré-Regierung ihren Einfluss auf einen humanitären Sektor, in dem internationale Organisationen bislang wesentliche Teile der Versorgung übernommen haben.
60 Prozent der Mittel sollen Abhängigkeit von Hilfe verringern
Die neue Regelung greift auch in die Verwendung humanitärer Gelder ein. Mindestens 60 Prozent der Finanzierung müssen künftig für frühzeitige Stabilisierung und wirtschaftliche Eigenständigkeit eingesetzt werden.
Die Regierung will damit nach eigener Darstellung „die Abhängigkeit schutzbedürftiger Menschen von langfristiger Hilfe und Unterstützung verringern“. Hilfsorganisationen dürften dadurch einen größeren Teil ihrer Budgets in Projekte zur Einkommenssicherung, beruflichen Qualifizierung und Wiederherstellung lokaler Wirtschaftsstrukturen lenken müssen.
Das Dekret schreibt außerdem vor, bei der Beschaffung von Hilfsgütern lokale Produkte zu bevorzugen. Die Regierung verankert damit ihr Prinzip des Konsums einheimischer Waren auch in der humanitären Hilfe.
Bilder von Hilfsempfängern neben Spenden werden verboten
Humanitäre Organisationen dürfen schutzbedürftige Menschen künftig nicht mehr zusammen mit den erhaltenen Spenden fotografieren und diese Aufnahmen veröffentlichen. Die Maßnahme richtet sich gegen eine verbreitete Form der Öffentlichkeitsarbeit, bei der Hilfsempfänger bei der Übergabe von Lebensmitteln, Kleidung oder anderen Gütern gezeigt werden.

Die Regierung begründet das Verbot mit dem Schutz der Würde betroffener Menschen. Ob auch andere Aufnahmen aus humanitären Einsätzen eingeschränkt werden, soll sich aus den noch ausstehenden Ausführungsbestimmungen ergeben.
Die neuen Vorgaben verbinden damit vier Bereiche: staatliche Zulassung, geografische Steuerung, verbindliche Budgetquoten und Regeln für die öffentliche Darstellung von Hilfsmaßnahmen.
Millionen Menschen benötigen Unterstützung
Die Reform erfolgt während einer anhaltenden humanitären Krise. Der vom Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten zusammengeführte Hilfsplan ging 2026 von 4,5 Millionen Menschen aus, die in Burkina Faso Unterstützung benötigen.
Im Vorjahr waren 5,9 Millionen Hilfsbedürftige erfasst worden. Gleichzeitig blieb die Finanzierung deutlich hinter dem Bedarf zurück. Bis Ende 2025 war lediglich rund ein Drittel des benötigten humanitären Budgets mobilisiert worden.
Mehr als zwei Millionen Menschen waren nach den verfügbaren Regierungsdaten innerhalb des Landes vertrieben. Viele verließen ihre Heimatorte wegen der Gewalt bewaffneter Gruppen, die Al-Qaida oder der Terrormiliz Islamischer Staat zugerechnet werden.
Die Sicherheitslage erschwert humanitären Organisationen den Zugang zu mehreren Regionen. Bewaffnete Angriffe, blockierte Verkehrswege und eingeschränkte staatliche Präsenz beeinträchtigen die Versorgung vertriebener und isolierter Bevölkerungsgruppen.
Staat erhält größeren Einfluss auf Einsatzgebiete
Mit der Akkreditierung kann die Regierung künftig stärker bestimmen, welche Organisationen im Land tätig werden und in welchen Regionen sie arbeiten. Der Erlass betrifft sowohl nationale als auch internationale humanitäre Akteure.
Die genaue Reichweite der staatlichen Kontrolle bleibt zunächst offen. Die Regierung machte keine Angaben dazu, ob bereits tätige Organisationen eine neue Zulassung beantragen müssen, wie lange Akkreditierungen gelten oder unter welchen Voraussetzungen sie verweigert oder entzogen werden können.
Der Ministerrat verabschiedete am selben Tag weitere institutionelle Maßnahmen. Dazu gehören die Einrichtung einer der Präsidentschaft unterstellten Technologieakademie und die Gründung von CIM-SAHEL, einer Organisation zur Regulierung des Zementmarktes.

