Bundesregierung will Migrationsverwaltung digitalisieren

Weniger Behördentermine, schnellere Verfahren, mehr Daten im Ausländerzentralregister: Der Bundestag berät über die Digitalisierung der Migrationsverwaltung. Experten sehen Entlastung für Behörden, aber auch Risiken für Datenschutz und Grundrechte.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung erhält im Bundestag überwiegend Zustimmung von Sachverständigen, stößt aber auch auf deutliche Datenschutzbedenken. Am Montag ging es im Innenausschuss um das Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz, das Verfahren beschleunigen und Behörden entlasten soll. Im Zentrum stehen mehr digitale Datenübermittlungen, die Speicherung zusätzlicher Angaben im Ausländerzentralregister und die Nachnutzung biometrischer Daten. Kritiker sehen darin den weiteren Ausbau des Registers zu einer zentralen Ausländerdatei.

Weniger Behördentermine, mehr Daten im Register

Die Bundesregierung will die Migrationsverwaltung stärker digital vernetzen. Ausländerbehörden, Sozialbehörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften und Bundesstellen sollen Daten künftig einfacher und automatisiert austauschen können. Ziel ist, Medienbrüche zu vermeiden, Verfahren zu beschleunigen und kommunale Behörden zu entlasten.

Ein wichtiger Punkt betrifft elektronische Aufenthaltstitel. Biometrische Angaben wie Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift sollen bei Erwachsenen bis zu sieben Jahre und bei Kindern bis zu fünf Jahre für weitere Anträge genutzt werden können. Dadurch soll bei bestimmten Verlängerungen oder Änderungen eines Aufenthaltstitels nicht mehr jedes Mal eine persönliche Vorsprache nötig sein.

Die Bundesregierung rechnet dadurch mit einer Entlastung für Bürgerinnen und Bürger um rund 1,25 Millionen Stunden pro Jahr. Außerdem soll ein jährlicher Sachaufwand von rund 17,7 Millionen Euro entfallen. Für die Verwaltung wird eine jährliche Entlastung von rund 36,5 Millionen Euro erwartet.

Zustimmung aus Ländern und Kommunen

In der Anhörung unterstützten mehrere Sachverständige den Grundansatz. Prof. Dr. Dirk Heckmann von der Technischen Universität München bezeichnete das Ziel als „richtig und dringend“. Registergestützte Kommunikation, Nachnutzung vorhandener Daten und automatisierte Übermittlungen könnten Verfahren beschleunigen, Behörden entlasten und Betroffene vor Mehrfacherhebungen schützen.

Dr. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sprach im Namen der kommunalen Spitzenverbände von einem der wichtigsten Gesetzesvorhaben der vergangenen Jahre in diesem Bereich. Die Migrationsverwaltung stehe erheblich unter Druck und müsse dringend entlastet werden. Digitalisierung müsse dabei nicht automatisch Zentralisierung bedeuten.

Auch Prof. Dr. Sarah Rachut von der Technischen Universität Braunschweig bewertete die vorgesehenen Regelungen grundsätzlich als sinnvoll und geeignet. Sie verwies auf die geplante medienbruchfreie Kommunikation, einheitliche Datentauschformate und Entlastungen bei der Antragstellung.

Staatenlosigkeit soll genauer erfasst werden

Unterstützung kam auch mit Blick auf die Erfassung von Staatenlosigkeit. Christiana Bukalo vom Verein Statefree begrüßte die geplante Speicherung von Angaben zur Identitätsklärung im Ausländerzentralregister. Sie sieht darin eine Möglichkeit, Verwaltungsverfahren einheitlicher und sicherer zu machen.

Bukalo betonte, Staatenlosigkeit sei nicht nur eine Rechtsstellung, sondern auch ein identitätsbildendes Merkmal. Dafür brauche es qualitative Daten. Der Gesetzentwurf soll künftig auch Angaben erfassen, die zur Feststellung oder Nichtfeststellung von Staatenlosigkeit relevant sind.

Datenschutz bleibt der zentrale Streitpunkt

Mehrere Sachverständige warnten vor Risiken für Grundrechte und Datenschutz. Prof. Dr. Matthias Friehe von der EBS Universität für Wirtschaft und Recht sah zwar ein Spannungsverhältnis zum Datenschutz und zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Ziele des Entwurfs könnten entsprechende Eingriffe aber rechtfertigen, wenn sie rechtlich sauber ausgestaltet würden.

Deutlich kritischer äußerte sich Hans-Hermann Schild, ehemaliger Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden. Er verwies auf europarechtliche Anforderungen und stellte infrage, ob die Regelungen zum Ausländerzentralregister insgesamt europarechtskonform seien. Eine Datenminimierung sei nicht erkennbar. Das Register könne durch seine Größe auch ein Angriffsziel für Externe werden.

Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise forderte Schutzvorkehrungen für Betroffene. Die digitale Verfügbarkeit von Daten erhöhe die Gefahr unzulässiger Zweckänderungen und einer übermäßigen Datenspeicherung. Besonders kritisch sah er biometrische Datenerhebungen, wenn sie breite Gruppen von Nichtdeutschen erfassen.

Kritik an unklaren Grenzen des Ausländerzentralregisters

Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, kritisierte den Gesetzentwurf als schwer lesbares Artikelgesetz mit vielen Detailregelungen. Risiken gebe es vor allem bei der Speicherung biometrischer Daten. Generell unzulässig sei diese nicht, sie setze aber klare Löschungsregeln und Verbote von Zweckänderungen voraus.

Wittmann warnte vor einer Entwicklung des Ausländerzentralregisters zu einer zentralen Ausländerdatei. Dafür sei das Register weder rechtlich noch technisch ausgelegt.

Auch Sozial- und Strafverfahrensdaten betroffen

Der Gesetzentwurf geht über Aufenthaltstitel und Biometrie hinaus. Künftig sollen im Ausländerzentralregister auch Angaben zu Leistungskürzungen und Leistungsausschlüssen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gespeichert werden können. Behörden sollen dadurch schneller erkennen, ob bestimmte Mitteilungen tatsächlich zu Konsequenzen im Leistungsbezug geführt haben.

Auch der Austausch zwischen Strafverfolgungsbehörden und Ausländerbehörden soll digitalisiert werden. Informationen, die bisher in vielen Fällen postalisch übermittelt werden, sollen künftig über das Register abrufbar oder automatisiert weitergeleitet werden können. Dadurch soll die Suche nach zuständigen Ausländerbehörden entfallen, etwa bei Zuständigkeitswechseln.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hatte die Nachhaltigkeitsprüfung der Bundesregierung zuvor nicht beanstandet. Eine Prüfbitte sah der Beirat nicht als erforderlich an.

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