Die Bundesregierung sieht bei KI-Übersetzungen im Geschäftsbereich des Innenministeriums derzeit kein größeres Einsparpotenzial. Am 23. April übermittelte das Bundesinnenministerium seine Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Zwar laufen im Ministerium und bei der Bundespolizei KI-Projekte für Übersetzungen, doch die Bundesregierung verweist auf Qualitätsprobleme, besonders bei seltenen Sprachen. Im Jahr 2025 lagen die erfassten Ausgaben für Dolmetscher und Sprachmittler im Geschäftsbereich des Innenministeriums bei rund 70,8 Millionen Euro.
BAMF bleibt größter Kostenblock
Der größte Teil der Ausgaben entfiel auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das BAMF gab 2025 rund 58,5 Millionen Euro für Dolmetscher und Sprachmittler aus. Damit lagen die Ausgaben niedriger als 2024 mit rund 70,4 Millionen Euro und 2023 mit rund 75,5 Millionen Euro.
Auch die Bundespolizei meldete 2025 hohe Ausgaben. Dort beliefen sich die Kosten auf rund 8,1 Millionen Euro. Beim Bundeskriminalamt lagen sie bei rund 4 Millionen Euro. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz machte die Bundesregierung keine konkreten Angaben. Sie begründete dies mit dem Schutz von Arbeitsweise, Methoden und Aufklärungspotenzial des Nachrichtendienstes.
Die Gesamtausgaben im Geschäftsbereich des Innenministeriums erreichten 2023 rund 91 Millionen Euro, 2024 rund 82,4 Millionen Euro und 2025 rund 70,8 Millionen Euro. Für 2026 weist die Antwort bisher rund 14,8 Millionen Euro aus. Aus der Drucksache ergibt sich zugleich, dass nicht alle Ausgaben in allen Jahren lückenlos erfasst werden konnten.
Bundesregierung korrigiert frühere Zahl zur Bundespolizei
Das Bundesinnenministerium stellte zugleich eine frühere Angabe zu den Dolmetscherkosten der Bundespolizei klar. In einer Antwort aus dem Jahr 2023 waren zweistellige Millionenbeträge für den Zeitraum Januar bis August genannt worden. Diese Beträge seien nicht korrekt und vermutlich durch eine falsche Umrechnung von Tausend Euro in Euro entstanden.

Für den Zeitraum Januar bis August nennt die Bundesregierung nun 4,5 Millionen Euro für 2015, 4,5 Millionen Euro für 2016, 6,8 Millionen Euro für 2022 und 8,3 Millionen Euro für 2023. Die Korrektur ist politisch relevant, weil die AfD-Fraktion ihre Anfrage auch mit der Annahme stark gestiegener Kosten bei der Bundespolizei begründet hatte.
KI-Projekte laufen, Qualität bleibt begrenzt
Das Innenministerium setzt bereits KI-gestützte maschinelle Übersetzungssysteme zur Unterstützung von Übersetzerinnen und Übersetzern ein. Mit KIPITZ, dem KI-Portal des Informationstechnikzentrums Bund, sollen im Bundesinnenministerium künftig Dokumente bis zur Einstufung „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ übersetzt werden können.
Die Bundesregierung schränkt jedoch ein, dass die Übersetzungsqualität begrenzt sei. Texte müssten in der Regel von professionellen Übersetzerinnen und Übersetzern geprüft werden. Bei der Bundespolizei läuft seit 2025 das Projekt „Babelfisch“. Es soll ein KI-gestütztes Übersetzungstool aufbauen, das auf die Anforderungen der Bundespolizei zugeschnitten ist.
Keine belastbare Prognose für Einsparungen
Eine flächendeckende Einführung von KI-Dolmetscherlösungen soll nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit keine erheblichen Einsparungen bringen. Als Grund nennt sie die mangelhafte Qualität bestehender KI-Lösungen, besonders bei seltenen Sprachen.
Rechtliche Anpassungen will die Bundesregierung nach Bedarf prüfen. Gleichzeitig bereitet sie die Einführung von KIPITZ im Innenministerium und weiteren Behörden des Geschäftsbereichs vor. Das System soll nach Darstellung der Bundesregierung datenschutzkonforme Übersetzungen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ermöglichen.
Vergütung folgt unterschiedlichen Regeln
Die Vergütung von Übersetzungsleistungen richtet sich in der Regel nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Beim BAMF werden schriftliche Übersetzungen über Vergabeverfahren vergeben. Dolmetschleistungen richten sich dort nach dem Asylgesetz in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz und den Regeln des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes.
Bei der Bundespolizei werden Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen außerhalb des Justizvergütungsrechts auf zivilrechtlicher Grundlage vereinbart. Der Stundensatz für Dolmetscher liegt je nach Vertrag zwischen 40 und 85 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Schriftliche Übersetzungen werden mit 1,95 Euro netto pro angefangene 55 Anschläge einschließlich Leerzeichen vergütet.

