Der Bundestag hat einen Vorstoß der Linksfraktion gegen den Einfluss von Milliardären und für mehr Umverteilung in der Entwicklungspolitik an den Ausschuss überwiesen. Am Mittwoch debattierten die Abgeordneten in erster Lesung 30 Minuten lang über den Antrag. Die Linke verlangt höhere Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit, neue Steuern auf große Vermögen und einen klaren Fokus auf globale Ungleichheit. Regierung, Union und AfD wiesen den Vorstoß im Plenum aus unterschiedlichen Gründen zurück.
Linke will mehr Geld für Entwicklung und neue Steuern auf große Vermögen
Mit ihrem Antrag fordert die Linksfraktion eine neue Strategie der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Oberstes Ziel soll der Abbau globaler Ungleichheit sein. Dazu verlangt sie unter anderem, dass Deutschland wieder mindestens 0,7 Prozent seines Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit bereitstellt, davon mindestens 0,2 Prozent für die ärmsten Länder und 0,1 Prozent für die globale Gesundheitszusammenarbeit. Hinzu kommen Forderungen nach einer Vermögensteuer, einer einmaligen Vermögensabgabe für die reichsten 0,7 Prozent im Land, einer Reform der Erbschaftsteuer sowie nach international koordinierten Steuern auf große Vermögen, Unternehmen und Finanztransaktionen.
Die Linksfraktion begründet ihren Vorstoß mit einer wachsenden Konzentration von Reichtum und politischer Macht. In ihrem Antrag heißt es, das reichste Prozent der Weltbevölkerung habe seit dem Jahr 2000 41 Prozent des neu entstandenen Vermögens angehäuft, während die ärmere Hälfte der Menschheit nur 1 Prozent erhalten habe. Zugleich wirft die Fraktion der Bundesregierung vor, den Etat des Entwicklungsministeriums deutlich zu kürzen und Entwicklungspolitik stärker an Sicherheits-, Rohstoff- und Wirtschaftsinteressen auszurichten.
Im Plenum prallen zwei Sichtweisen aufeinander
Für die Linke sagte Charlotte Antonia Neuhäuser, die Macht großer Vermögen sei gefährlich und verschärfe Ungleichheit weltweit. „Wir müssen über die Macht der Milliardäre reden“, erklärte sie im Bundestag. Aus Sicht ihrer Fraktion soll Entwicklungszusammenarbeit stärker als Instrument gegen Armut und ungleiche Vermögensverteilung eingesetzt werden.
Die Grünen stellten sich in der Debatte in Teilen hinter diese Diagnose. Sie kritisierten die Kürzungen im Entwicklungsetat und warfen der Bundesregierung vor, das international vereinbarte 0,7-Prozent-Ziel erneut zu verfehlen. In der Debatte verwiesen sie auf steigende Nahrungs- und Energiepreise sowie auf die Folgen internationaler Krisen für Menschen in ärmeren Ländern.
Regierung hält an ihrem Reformkurs fest
Für die Bundesregierung sagte der Parlamentarische Staatssekretär Johann Saathoff, die Überwindung von Armut und Ungleichheit bleibe ein Kernanliegen deutscher Entwicklungspolitik. Zugleich stellte er klar, dass Entwicklungspolitik in einer konfliktreicheren Welt auch strategische Bedeutung habe. Die Bundesregierung setzt nach seinen Worten stärker auf Partnerschaften, auf eine Konzentration der Mittel in Regionen mit besonders großer Armut und auf konkrete Programme etwa für Ernährung, Wasser und Landwirtschaft.

Damit stellte sich die Regierung gegen den Kurswechsel, den die Linke verlangt. Sie verteidigte stattdessen ihre Reformlinie, die Entwicklungspolitik stärker auf Wirksamkeit, Stabilität und internationale Kooperation ausrichten will.
Union und AfD lehnen den Antrag grundsätzlich ab
Aus der Union kam scharfe Kritik an den Umverteilungsplänen. CDU- und CSU-Abgeordnete warfen der Linken vor, überholte Konzepte zu wiederholen und wirtschaftliche Dynamik zu bremsen. Statt höherer Steuern und neuer Abgaben setze die Union auf Marktzugang, Privatsektor, Rechtsstaatlichkeit und wirtschaftliche Entwicklung in Partnerländern. Entwicklungszusammenarbeit müsse aus ihrer Sicht auch deutschen Sicherheits- und Interessenlagen Rechnung tragen.
Die AfD lehnte den Antrag ebenfalls ab, allerdings mit einem grundsätzlich anderen Ton. Sie wandte sich gegen zusätzliche Entwicklungsgelder, gegen eine höhere ODA-Quote und gegen neue Vermögens- oder Milliardärssteuern.
Nach der ersten Beratung überwies der Bundestag den Antrag an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

