Der UN-Sicherheitsrat hat vier führende Vertreter der Rapid Support Forces (RSF) auf seine Sanktionsliste gesetzt und zugleich die anhaltende Gewalt im Sudan scharf verurteilt. Am 25. Februar 2026 veröffentlichte der Ratspräsident James Kariuki aus dem Vereinigten Königreich eine entsprechende Erklärung. Bereits am 24. Februar hatte das Sanktionskomitee nach Resolution 1591 (2005) die neuen Einträge beschlossen.
Die Maßnahmen richten sich gegen Personen aus dem Führungskreis der RSF, die im aktuellen Konflikt eine zentrale Rolle spielen. Parallel dazu forderten die 15 Ratsmitglieder ein sofortiges Ende der Kampfhandlungen und den Schutz der Zivilbevölkerung.
Sanktionen gegen vier RSF-Vertreter
Auf Grundlage von Kapitel VII der UN-Charta nahm das Sanktionskomitee vier Personen in die bestehende Sudan-Sanktionsliste auf.
Gelistet wurden:
- Gedo Hamdan Ahmed, Kommandeur des RSF-Abschnitts Nord-Darfur
- Abdul Rahim Hamdan Dagalo, stellvertretender Anführer der RSF
- Al-Fateh Abdullah Idris, Brigadegeneral der RSF
- Tijani Ibrahim Moussa Mohamed, Feldkommandeur der RSF

Mit der Listung unterliegen sie den vom Sicherheitsrat verhängten Maßnahmen. Die Einträge wurden am 24. Februar 2026 offiziell registriert. Zuvor hatte schon die EU Sanktionen gegen die RSF verhängt.
Verurteilung von Angriffen auf Zivilisten und Hilfsorganisationen
In der Presseerklärung äußerten die Mitglieder des Sicherheitsrats „tiefe Besorgnis“ über die fortgesetzte Gewalt in den Bundesstaaten Kordofan und Darfur. Sie verurteilten insbesondere Berichte über wiederholte Drohnenangriffe auf Zivilisten, zivile Infrastruktur sowie humanitäres Personal und Einrichtungen.
Mehrere Angriffe hätten seit Anfang Februar auch das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen betroffen. Der Rat betonte, gezielte Angriffe auf humanitäres Personal, deren Einrichtungen und Vermögenswerte könnten Kriegsverbrechen darstellen. Alle Konfliktparteien seien verpflichtet, humanitäres Personal zu schützen und ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, unter anderem gemäß den Resolutionen 2730 (2024) und 2286 (2016).
Vorwürfe systematischer Gewalt in El Fasher
Die Ratsmitglieder verurteilten zudem die fortgesetzten Angriffe und Destabilisierungsversuche der RSF in der Region Kordofan. Berichte über willkürliche Inhaftierungen und konfliktbezogene sexualisierte Gewalt könnten ebenfalls Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen.
Besonders verwiesen die Mitglieder auf mutmaßliche Gräueltaten in El Fasher, darunter systematische Tötungen, Massenvertreibungen, standrechtliche Hinrichtungen, willkürliche Inhaftierungen sowie ethnisch motivierte Angriffe. Alle Verantwortlichen müssten zur Rechenschaft gezogen werden.
Hungerkrise und Forderung nach humanitärem Zugang
Der Sicherheitsrat zeigte sich außerdem „äußerst besorgt“ über konfliktbedingte Hungersituationen und extreme Ernährungsunsicherheit in Teilen des Landes. Diese drohten sich weiter auszubreiten.

Alle Konfliktparteien müssten sicheren und ungehinderten humanitären Zugang gewährleisten und Zivilisten sichere Durchgänge ermöglichen. Hunger dürfe nicht als Mittel der Kriegsführung eingesetzt werden.
Zugleich bekräftigten die Ratsmitglieder ihre Unterstützung für Bemühungen um eine humanitäre Waffenruhe, die zu einem sofortigen Waffenstillstand und einem umfassenden politischen Prozess unter sudanesischer Führung führen solle. Sie verwiesen auf das Kommuniqué des Friedens- und Sicherheitsrats der Afrikanischen Union vom 12. Februar zur Lage im Sudan.
Der Sicherheitsrat unterstrich seine Verpflichtung zur Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territorialen Integrität des Sudan und lehnte die Einrichtung einer parallelen Regierungsstruktur in von der RSF kontrollierten Gebieten ausdrücklich ab.