Die Diskussion über die Eindämmung irregulärer Migration und mögliche Lager in Drittstaaten gewinnt in Europa an Dynamik und betrifft zunehmend afrikanische Staaten als Herkunfts- und Transitländer. In der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sprach sich der CDU-Außenpolitiker Knut Abraham für Abkommen mit sicheren Drittstaaten aus, um Migration zu begrenzen und zugleich den Schutz der Menschenrechte zu wahren.
Die Debatte fand während der ersten Sitzungswoche der Parlamentarischen Versammlung Ende Januar in Straßburg statt. Abraham betonte, dass irreguläre Migration reduziert und Abschiebungen von Straftätern ohne Bleiberecht ermöglicht werden müssten, ohne die Europäische Menschenrechtskonvention zu verändern.
Drittstaaten als Teil europäischer Migrationspolitik
Nach Abrahams Darstellung könnten Abkommen der Europäischen Union mit sicheren Drittstaaten ab Sommer 2026 ein zentrales Instrument werden. Ziel sei es, irreguläre Migration zu kontrollieren und Verfahren außerhalb der EU durchzuführen, ohne bestehende Menschenrechtsstandards aufzugeben. Afrikanische Staaten spielen in diesen Überlegungen eine zentrale Rolle, da sie sowohl als Herkunfts- als auch als Transitländer für Migration Richtung Europa fungieren.

Mehrere EU-Staaten prüfen seit längerem Modelle, bei denen Asylverfahren oder Rückführungen in Drittstaaten organisiert werden. Diese Ansätze stehen im Kontext der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und der Suche nach wirksamen Steuerungsinstrumenten entlang der Migrationsrouten über Nord– und Westafrika.
Kritik an geplanten Lagern in Drittstaaten
Scharfe Kritik an diesen Überlegungen kommt aus der Opposition im Deutschen Bundestag. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Partei Die Linke, Clara Bünger, wandte sich gegen Pläne zur Einrichtung sogenannter „Return Hubs“ in Drittstaaten. Nach ihrer Darstellung handelt es sich dabei um lagerähnliche Einrichtungen, in denen abgelehnte Asylsuchende oder Personen mit als unzulässig eingestuften Anträgen auf unbestimmte Zeit festgesetzt werden könnten.

Bünger erklärte, solche Modelle liefen auf eine faktische Auslagerung des europäischen Asylsystems hinaus und gefährdeten grundlegende Rechte. Sie warnte davor, dass Deutschland sich an einem System beteiligen könnte, das den Zugang zu Asyl einschränkt und menschenrechtliche Garantien unterläuft. Die Hoffnung richte sich darauf, dass Gerichte entsprechende Vorhaben überprüfen und begrenzen.
Afrika zwischen Kooperation und Verantwortung
Für afrikanische Staaten werfen die europäischen Debatten komplexe Fragen auf. Kooperationen mit der EU können finanzielle Unterstützung, Investitionen in Grenzmanagement oder entwicklungspolitische Programme nach sich ziehen. Gleichzeitig stehen Regierungen vor der Herausforderung, Verantwortung für Migrantinnen und Migranten zu übernehmen, die häufig nicht ihre Staatsangehörigen sind, aber auf ihrem Territorium aufgegriffen werden.

Menschenrechtsorganisationen verweisen seit Jahren auf Risiken wie unklare Rechtsstatus, lange Aufenthaltszeiten in Lagern und begrenzten Zugang zu Rechtsmitteln in Transitstaaten. Diese Aspekte sind besonders relevant für Länder in Nordafrika und der Sahelzone, die bereits stark von politischen Instabilitäten und wirtschaftlichem Druck betroffen sind.
Offene Linien der Auseinandersetzung
Die Positionen in Europa bleiben gegensätzlich. Während Befürworter von Drittstaatenlösungen diese als notwendigen Schritt zur Kontrolle irregulärer Migration darstellen, sehen Kritiker darin eine Verlagerung von Verantwortung auf afrikanische Staaten mit schwächeren Schutzsystemen. Die weitere Ausgestaltung europäischer Migrationspolitik dürfte daher nicht nur innerhalb der EU, sondern auch in den Beziehungen zu afrikanischen Partnerländern an Bedeutung gewinnen.