EU verhängt neue Sanktionen gegen Verantwortliche des Sudan-Kriegs

Der Rat der Europäischen Union hat angesichts der dramatischen Eskalation der Gewalt in Sudan Sanktionen gegen sieben weitere Personen beschlossen. Die Maßnahmen richten sich gegen Angehörige der Rapid Support Forces und der sudanesischen Streitkräfte sowie mit ihnen verbundene Milizen. Hintergrund sind schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte, insbesondere in Darfur und weiteren Landesteilen.

Sieben neue Sanktionen wegen Gewalt und Menschenrechtsverstößen

Nach Angaben des Rat der Europäischen Union sind fünf der neu gelisteten Personen den Rapid Support Forces zuzuordnen, zwei weitere gelten als Unterstützer der Sudanese Armed Forces. Unter den Sanktionierten befindet sich Algoney Hamdan Dagalo Musa, Major der Rapid Support Forces und Bruder deren Anführers. Zudem wurden mehrere Brigadegeneräle, Feldkommandeure und regionale Befehlshaber erfasst.

Auf Seiten der mit den Sudanese Armed Forces verbundenen Akteure wurde unter anderem der Kommandeur des islamistischen Baraa-bin-Malik-Bataillons gelistet. Die EU macht diese Personen für Handlungen verantwortlich, die Frieden, Stabilität und Sicherheit in Sudan bedrohen.

Verantwortung von RSF und SAF für anhaltenden Konflikt

Der bewaffnete Konflikt in Sudan dauert seit fast drei Jahren an und hat nach Einschätzung der EU Tausende Todesopfer gefordert sowie eine massive humanitäre Krise ausgelöst. Verantwortlich seien sowohl die Rapid Support Forces als auch die Sudanese Armed Forces und ihre jeweiligen verbündeten Milizen. Die Gewalt habe sich zuletzt weiter verschärft und in mehreren Regionen zu irreversiblen Schäden für die Zivilbevölkerung geführt.

Die neuen Sanktionen spiegeln laut dem Rat eine zentrale Forderung aus den EU-Ratsschlussfolgerungen zu Sudan vom Oktober 2025 wider. Diese betonen die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit, Rechenschaftspflicht sowie die Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte.

Umfang und Wirkung der restriktiven Maßnahmen

Mit den aktuellen Listungen umfasst das EU-Sanktionsregime zu Sudan nun insgesamt 18 Personen und acht Organisationen. Für die Betroffenen gelten ein Einfrieren von Vermögenswerten sowie ein Verbot, ihnen direkt oder indirekt finanzielle Mittel oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich wurde ein Einreiseverbot in die Europäische Union verhängt.

Die EU sieht die gezielten Maßnahmen als Signal gegen Straflosigkeit bei schweren Verbrechen. Durch die Sanktionen soll die individuelle Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen unterstrichen werden.

Fortgesetztes Engagement für politische Lösung

Parallel zu den restriktiven Maßnahmen betont die Europäische Union ihr fortgesetztes diplomatisches Engagement zur Beendigung des Konflikts. Ziel bleibt ein nachhaltiger Waffenstillstand sowie ein inklusiver politischer Prozess unter ziviler Führung. Bereits im April 2025 hatte die EU erneut zu einer sofortigen und dauerhaften Feuerpause aufgerufen.

In früheren Stellungnahmen verurteilte die EU insbesondere die von den Rapid Support Forces begangenen Gräueltaten, unter anderem im Zusammenhang mit der Einnahme der Stadt El Fasher. In diesem Kontext verwies auch der Internationale Strafgerichtshof auf Hinweise zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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