Die Regierung der Demokratischen Republik Kongo und das Bündnis AFC/M23 haben bei ihren Verhandlungen in der Schweiz Fortschritte bei humanitärem Zugang, der Kontrolle der Waffenruhe und der Freilassung von Gefangenen erzielt. Die Gespräche fanden vom 13. bis 17. April in Montreux statt. Beide Seiten einigten sich darauf, ein Protokoll zu humanitärem Zugang und rechtlichem Schutz weiter voranzubringen, den Überwachungsmechanismus für die Waffenruhe zu aktivieren und binnen zehn Tagen Gefangene freizulassen. Damit erhält der im November 2025 in Doha vereinbarte Friedensrahmen in mehreren Punkten erstmals konkrete operative Schritte.
Fortschritte bei Hilfe für die Zivilbevölkerung
Kinshasa und AFC/M23 betonten die Dringlichkeit, lebensrettende Hilfe für die Menschen im Osten des Landes zu sichern. Beide Seiten erklärten, sie hätten bei einem Protokoll zu humanitärem Zugang und rechtlichem Schutz erhebliche Fortschritte erzielt.
Vereinbart wurde unter anderem, Angriffe auf für das Überleben der Zivilbevölkerung unverzichtbare Einrichtungen und Güter zu unterlassen. Dazu zählen Lebensmittel, landwirtschaftliche Flächen, Ernten, Viehbestände, Trinkwasseranlagen, Bewässerungssysteme sowie Telekommunikations- und Energieinfrastruktur. Auch Krankenhäuser und Schulen sollen geschützt werden.
Beide Seiten sagten außerdem zu, humanitäre Helfer, lokale Einsatzkräfte und Begünstigte zu respektieren und ihre Arbeit zu ermöglichen. Hilfslieferungen, Personal und Konvois sollen sich rasch, sicher und ohne Behinderung in den vom Konflikt betroffenen Gebieten bewegen können.
Grundversorgung soll nicht weiter beeinträchtigt werden
Die Vereinbarungen gehen über den klassischen Zugang für Hilfsorganisationen hinaus. Die Konfliktparteien erklärten, sie wollten die kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit grundlegenden Diensten schützen und keine Maßnahmen ergreifen, die diese Leistungen weiter gefährden.
Genannt werden dabei vor allem Nahrung, Wasser, Gesundheitsversorgung, Unterkünfte und Bildung. Zugleich verpflichteten sich beide Seiten, den humanitären Folgen eigener Maßnahmen für die Zivilbevölkerung stärker Rechnung zu tragen.
Auch für Verwundete und Kranke wurden Zusagen festgehalten. Sie sollen so schnell wie möglich medizinisch versorgt, gesucht, geborgen und evakuiert werden. Humanitäre Organisationen sollen medizinische Güter und Hilfslieferungen in Konfliktgebiete bringen können, um Gesundheitseinrichtungen funktionsfähig zu halten.
Überwachung der Waffenruhe wird einsatzfähig gemacht

Ein zweiter zentraler Schritt betrifft die Kontrolle der vereinbarten Waffenruhe. Die Konfliktparteien unterzeichneten gemeinsam mit der Internationalen Konferenz über die Region der Großen Seen ein Memorandum, das den erweiterten gemeinsamen Verifikationsmechanismus EJVM+ in Gang setzt.
Damit kann auch der im Doha-Rahmen vorgesehene Mechanismus zur Überwachung und Überprüfung der Waffenruhe, kurz COVM, seine Arbeit aufnehmen. Er soll die dauerhafte Waffenruhe zwischen beiden Seiten überwachen, Verstöße prüfen und darüber berichten.
Die ersten Verifikationsmissionen sollen nach Angaben der Beteiligten innerhalb einer Woche vorbereitet werden. Logistische Unterstützung soll die UN-Mission MONUSCO leisten.
Freilassung von Gefangenen binnen zehn Tagen
Zusätzlich vereinbarten beide Seiten, innerhalb von zehn Tagen Gefangene freizulassen. Dieser Schritt soll an einen bereits am 14. September 2025 unterzeichneten Mechanismus zur Freilassung von Inhaftierten anknüpfen und das Vertrauen zwischen den Konfliktparteien stärken.
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz stellte dafür nach Angaben der Beteiligten die entsprechenden Listen nach den vereinbarten Verfahren bereit.
Mehrere Vermittler an den Gesprächen beteiligt
An den Gesprächen in Montreux nahmen neben den Vertretern der kongolesischen Regierung und von AFC/M23 auch die USA, Katar, Togo als Vermittler der Afrikanischen Union, die Kommission der Afrikanischen Union und die Schweiz teil.
Grundlage der Verhandlungen ist das in Doha am 15. November 2025 unterzeichnete Rahmenabkommen für ein umfassendes Friedensabkommen zwischen der Regierung der Demokratischen Republik Kongo und AFC/M23. In Montreux ging es nun darum, einzelne Bestandteile dieses Rahmens in konkrete Vereinbarungen zu überführen.
Die Konfliktparteien erklärten zudem, sie wollten das bisher Erreichte bei dem Protokoll zu humanitärem Zugang und rechtlichem Schutz weiter ausbauen. Parallel dazu sollen die noch offenen Protokolle des Friedensprozesses weiterverhandelt werden.

