Entwicklungshilfe im Sinkflug – Verteidigungsetat steigt auf 184 Milliarden Euro

Deutschlands Bundeshaushalt wächst bis 2030 um mehr als 110 Milliarden Euro. Beim Entwicklungsministerium zeigt die Finanzplanung in die andere Richtung: Der BMZ-Etat soll auf 9,16 Milliarden Euro sinken.

Die Bundesregierung will den Etat des Entwicklungsministeriums bis 2030 weiter absenken, während die Ausgaben des Bundes insgesamt deutlich steigen. Der Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2030 wurde am 14. August 2026 dem Bundestag zugeleitet. Für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind nach 10,056 Milliarden Euro im laufenden Jahr noch 9,469 Milliarden Euro 2027 und 9,161 Milliarden Euro 2030 vorgesehen. Gleichzeitig soll der Etat des Verteidigungsministeriums bis 2030 auf knapp 184 Milliarden Euro wachsen.

Fast 900 Millionen Euro weniger als 2026

Für die deutsche Entwicklungspolitik zeichnet sich damit über die bereits bekannte Kürzung im kommenden Bundeshaushalt hinaus ein weiterer Rückgang ab. 2027 soll der BMZ-Etat gegenüber 2026 um 587 Millionen Euro sinken. Das entspricht einem Minus von knapp sechs Prozent.

Auch danach sieht die Finanzplanung keine Rückkehr auf das bisherige Niveau vor. Für 2028 sind 9,211 Milliarden Euro eingeplant, für 2029 noch 9,174 Milliarden Euro und für 2030 schließlich 9,161 Milliarden Euro. Gegenüber dem Haushalt 2026 wären das rund 895 Millionen Euro weniger.

Dabei handelt es sich für 2027 um den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts. Die Zahlen für 2028 bis 2030 sind Planungswerte des Bundes und noch keine beschlossenen Haushalte.

Die Bundesregierung fasst die Entwicklung in ihrem Finanzplan allgemeiner zusammen. Für das BMZ seien 2027 rund 9,5 Milliarden Euro vorgesehen, in den Jahren 2028 bis 2030 jeweils mehr als neun Milliarden Euro.

Bundeshaushalt wächst um mehr als 110 Milliarden Euro

Der Rückgang beim BMZ erfolgt in einer Phase deutlich steigender Gesamtausgaben des Bundes. Der Kernhaushalt soll von 524,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf 555,4 Milliarden Euro 2027 wachsen. Für 2030 sieht der Finanzplan Ausgaben von 635,4 Milliarden Euro vor. Das wären rund 111 Milliarden Euro mehr als 2026.

Besonders stark steigen die Verteidigungsausgaben. Der Einzelplan des Verteidigungsministeriums wächst von 82,7 Milliarden Euro 2026 auf 109,8 Milliarden Euro 2027. Für 2028 sind 153,9 Milliarden Euro, für 2029 rund 162,9 Milliarden Euro und für 2030 etwa 183,7 Milliarden Euro eingeplant.

Hinzu kommen zunächst noch Mittel aus dem Sondervermögen Bundeswehr. Nach der derzeitigen Planung soll dieses Ende 2027 ausgeschöpft sein. Der weitere Anstieg der regulären Verteidigungsausgaben wird danach vollständig im Bundeshaushalt sichtbar.

Entwicklungspolitik bleibt Teil der Sicherheitsstrategie

Die Bundesregierung hält zugleich an ihrer politischen Begründung für die Entwicklungszusammenarbeit fest. Im Finanzplan bezeichnet sie die Entwicklungspolitik als Bestandteil einer Politik der „integrierten Sicherheit“. Sie soll Krisen vorbeugen, Staaten in Krisensituationen stabilisieren, den Wiederaufbau unterstützen sowie Geflüchtete und deren Aufnahmeländer fördern. Als internationalen Referenzrahmen nennt die Regierung weiterhin die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und die Agenda 2030.

Als Belastungen führt der Finanzplan unter anderem den Krieg gegen die Ukraine, die Lage im Nahen Osten und Gefahren für die weltweite Ernährungssicherheit an. Pandemie- und Kriegsfolgen sowie neue Krisen hätten Entwicklungserfolge der vergangenen Jahre teilweise zunichtegemacht oder gefährdet.

Deutschland erreichte 2025 nach vorläufigen Angaben eine Quote öffentlicher Entwicklungsleistungen von rund 0,56 Prozent des Bruttonationaleinkommens. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Deutschland auch mit den für 2027 geplanten Mitteln weiterhin zu den größten Gebernationen gehören wird.

Der BMZ-Etat bildet dabei nicht die gesamten deutschen Entwicklungsleistungen ab. In die sogenannte Official Development Assistance, kurz ODA, fließen auch anrechenbare Ausgaben anderer Bundesressorts sowie Leistungen der Länder, Kommunen und weiterer staatlicher Institutionen ein.

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