Die Bundesregierung bestätigt eine Verschlechterung der menschenrechtlichen Lage in Tunesien und verweist auf wiederholte Verfahren gegen Oppositionelle, Journalisten und zivilgesellschaftliche Akteure. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Im Mittelpunkt stehen Einschränkungen der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit sowie die Zusammenarbeit Deutschlands mit tunesischen Sicherheitsbehörden.
Ausnahmezustand bis Ende 2026 verlängert

Nach Angaben der Bundesregierung garantiert die tunesische Verfassung von 2022 zwar grundlegende Freiheitsrechte. Gleichzeitig werde jedoch seit 2015 ein Ausnahmezustand angewendet, der zuletzt per Präsidialdekret bis Ende 2026 verlängert worden sei.
Der Ausnahmezustand ermögliche weitreichende Eingriffe in Freizügigkeit und Versammlungsfreiheit. Zudem komme es regelmäßig zu Verhaftungen und Verfahren gegen oppositionelle Politiker, kritische Journalisten und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen. Auch das Dekret Nr. 54 zur Bekämpfung von Falschinformation und Hassrede werde auf regierungs- oder präsidentenkritische Äußerungen angewendet.
Belastbare Zahlen zu strafrechtlichen Verfahren gegen Medienschaffende oder Menschenrechtsverteidiger lägen der Bundesregierung nicht vor.
UNHCR reduziert Präsenz deutlich
Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen hat seine Präsenz in Tunesien im Jahr 2025 nach Angaben der Bundesregierung um rund zwei Drittel des Personals reduziert. In der Folge seien operative Daten zur Zahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden seltener verfügbar.
Zu weiteren Reduzierungen lägen keine Informationen vor. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sie keine eigene Statistik zu Abfangaktionen auf See oder zu Disembarkationen anderer Staaten führt.
Zusammenarbeit im Migrations- und Sicherheitsbereich
Trotz der angespannten innenpolitischen Lage bezeichnet die Bundesregierung Tunesien als wichtigen Partner in zahlreichen Politikbereichen. Sie begleitet nach eigenen Angaben die Umsetzung des EU-Tunesien-Memorandum of Understanding von Juli 2023 auf EU-Ebene und setzt sich für die Einhaltung menschenrechtlicher und humanitärer Standards ein.
Seit 2020 bestehen mehrere bilaterale Projekte im Bereich Migration, Sicherheit und Grenzmanagement. Diese Zusammenarbeit reiche von Programmen zur Prävention von Gewalt und Radikalisierung im Strafvollzug bis zu Vorhaben zur regulären Arbeitsmigration zwischen Nordafrika und Europa.
Die Bundespolizei beteiligt sich zudem im Rahmen eines EU-Projekts an der Erweiterung der Ausbildungskapazitäten der tunesischen Küstenwache. Eine Militärhilfemission der Bundeswehr in Tunesien besteht derzeit nicht. Die frühere Military Assistance Mission „Fennek“ wurde im Juni 2024 beendet.
Menschenrechtliche Risikoanalysen
Die Bundesregierung betont, dass die Menschenrechtssituation in Partnerländern laufend beobachtet werde. Bei Planung und Durchführung bilateraler Maßnahmen würden ressortübergreifend Risikoanalysen vorgenommen. Projekte sollten keine Akteure stärken, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt seien.

Hinweise darauf, dass von Deutschland bereitgestellte Ausrüstung bei sogenannten „Desert Dumps“ oder kollektiven Zurückweisungen eingesetzt worden sei, lägen der Bundesregierung nicht vor.
Die Bundesregierung unterstreicht, dass sie in Gesprächen mit der tunesischen Regierung regelmäßig die Einhaltung menschenrechtlicher Standards anmahnt.