Algeriens Präsident Abdelmadjid Tebboune hat die Justiz angewiesen, die Vollstreckung der Todesstrafe gegen Brandstifter wieder zu ermöglichen. Die Anweisung erfolgte am Sonntag bei einer Regierungssitzung zu den schweren Waldbränden der vergangenen Tage. Das Strafgesetzbuch soll dafür bis zum 15. September geändert werden. In Algerien ist die Todesstrafe weiterhin gesetzlich vorgesehen, vollstreckt wurde sie jedoch seit 1993 nicht mehr.
„Das Strafgesetzbuch muss vor dem 15. September überarbeitet werden, um die Vollstreckung der Todesstrafe gegen Brandstifter wiederherzustellen“, sagte Tebboune nach Angaben von TSA Algérie zu Justizminister Lotfi Boudjemaa. Die entsprechenden Todesurteile sollten wieder „über die normalen Verfahren“ verhängt werden.
Der Präsident machte zugleich deutlich, dass es nicht bei der Möglichkeit einer Verurteilung bleiben soll. „Wir führen die Todesstrafe für Brandstifter wieder ein“, sagte Tebboune. Anschließend fügte er hinzu: „Und es wird eine Hinrichtung geben.“
Todesstrafe besteht im algerischen Strafrecht weiter
Tebbounes Ankündigung betrifft damit vor allem die tatsächliche Vollstreckung der Todesstrafe. Diese wurde aus dem algerischen Strafrecht nicht gestrichen. Seit 1993 hat das Land jedoch kein Todesurteil mehr vollstreckt.

Mit der angekündigten Änderung würde Algerien diese seit mehr als drei Jahrzehnten bestehende Praxis zumindest für Fälle von Brandstiftung beenden. Welche konkreten Straftatbestände künftig mit einer tatsächlich vollstreckbaren Todesstrafe verbunden werden sollen, wurde zunächst nicht näher ausgeführt.
Der Präsident setzte der Regierung einen engen Zeitrahmen. Justizminister Boudjemaa soll die notwendige Überarbeitung des Strafgesetzbuchs noch vor Mitte September auf den Weg bringen.
Schwere Brände lösen Ermittlungen aus
Die Entscheidung fällt nach einer neuen Serie schwerer Brände, die in mehreren Teilen Algeriens Schäden verursacht und Menschenleben gefordert haben. Besonders betroffen war die nordalgerische Provinz Jijel.
Tebboune hatte bereits am Samstag den Verdacht geäußert, dass zumindest ein Teil der Feuer vorsätzlich gelegt worden sein könnte. „Da ist etwas Kriminelles“, sagte der Präsident bei einem Besuch von Verletzten im Krankenhaus mit Blick auf die Waldbrände.
Die Nationale Gendarmerie entsandte daraufhin technische Ermittler in die betroffenen Gebiete. Sie sollen die Ursachen der Brände untersuchen und mögliche Hinweise auf vorsätzliche Brandstiftung sichern.
Die algerischen Behörden reagieren damit auf eine Brandserie, die die politische Debatte über vorsätzlich gelegte Feuer erneut verschärft hat. Mit Tebbounes Anweisung erhält diese Debatte nun eine strafrechtliche Dimension: Erstmals seit 1993 stellt die Staatsspitze ausdrücklich wieder die tatsächliche Vollstreckung eines Todesurteils in Aussicht.

