Verfassungskrise in Somalia: Oberstes Gericht erklärt Amtszeit von Präsident Mohamud für beendet

Verfassungskrise in Somalia: Das Oberste Gericht erklärt die verlängerte Amtszeit von Präsident Hassan Sheikh Mohamud für rechtswidrig und fordert Neuwahlen binnen 90 Tagen. Zugleich scheitert Mohamud vor Gericht mit dem Versuch, den obersten Richter abzusetzen. Die Opposition wirft ihm einen Militäreinsatz gegen die Justiz vor.

Somalias Oberster Gerichtshof hat die Verlängerung der Amtszeit von Präsident Hassan Sheikh Mohamud für rechtswidrig erklärt und festgestellt, dass dessen Mandat bereits im Mai abgelaufen ist. Die Entscheidung erging am Donnerstag, 5. November 2026, in Mogadischu. Zugleich erklärte das Gericht die von Mohamud angeordnete Absetzung seines Gerichtspräsidenten für nichtig und warf der Präsidentschaft eine Einmischung in die Justiz vor. Die Richter forderten eine politische Einigung innerhalb von 30 Tagen und Neuwahlen innerhalb von 90 Tagen.

Die Entscheidung verschärft die Auseinandersetzung über die politische Führung Somalias. Präsident Mohamud beruft sich auf eine Verfassungsänderung, die seine Amtszeit bis Mai 2027 verlängern sollte. Die Opposition und mehrere Regionalregierungen bestreiten seit Monaten die Rechtmäßigkeit dieser Verlängerung und verlangen eine neue politische Vereinbarung über das Wahlverfahren.

Gericht erklärt Mandate von Präsident und Parlament für abgelaufen

Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass die ursprüngliche vierjährige Amtszeit von Präsident Hassan Sheikh Mohamud am 15. Mai 2026 endete. Auch die Mandate der beiden Kammern des Bundesparlaments seien bereits am 14. April ausgelaufen. Das Gericht erklärte die danach auf Grundlage ihrer verfassungsmäßigen Befugnisse getroffenen Entscheidungen für rechtswidrig und unwirksam.

Die fünf Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die im März verabschiedeten Verfassungsänderungen keine ausdrückliche Regelung für eine rückwirkende Verlängerung bereits laufender Amtszeiten enthielten. Die neuen Bestimmungen sehen eine Verlängerung der Amtszeiten von Präsident und Parlament von vier auf fünf Jahre vor.

Nach Auffassung des Gerichts können diese Regelungen jedoch nicht automatisch auf die bereits gewählten Staatsorgane übertragen werden. Dafür hätte die Verfassungsänderung ausdrücklich bestimmen müssen, dass auch die gegenwärtigen Mandatsträger von der neuen Amtsdauer profitieren.

Das Gericht unterschied dabei zwischen dem Verfahren zur Änderung der Verfassung und der Anwendung der neuen Amtszeitregelungen. Den Antrag des früheren Präsidenten Sharif Sheikh Ahmed, das Verfassungsänderungsverfahren selbst für ungültig zu erklären, wiesen die Richter aus verfahrensrechtlichen Gründen zurück. Seiner Beschwerde gegen die Verlängerung laufender Mandate gaben sie dagegen statt.

Der Bundesregierung in Mogadischu gestatteten die Richter lediglich die Fortführung der laufenden Verwaltungsgeschäfte als Übergangsregierung. Weitergehende politische Entscheidungen seien nach Ablauf ihres Mandats nicht mehr von ihrer bisherigen verfassungsrechtlichen Legitimation gedeckt.

Mohamud wollte bis 2027 im Amt bleiben

Präsident Hassan Sheikh Mohamud hatte die Verlängerung seiner Amtszeit mit der Vorbereitung eines neuen Wahlsystems begründet. Somalia soll nach seinen Plänen schrittweise von dem bisherigen, stark durch Clanvereinbarungen geprägten Wahlverfahren zu einer breiteren demokratischen Beteiligung übergehen.

Das Bundesparlament hatte die umstrittenen Verfassungsänderungen im März 2026 verabschiedet. Mohamud unterzeichnete die Neuregelungen wenige Tage später.

Die Regierung leitete daraus eine verlängerte Übergangsphase ab und setzte die nächsten Parlamentswahlen für April 2027 sowie die Präsidentenwahl für Mai 2027 an.

Oppositionsparteien und mehrere Regionalregierungen lehnten diese Auslegung ab. Sie warfen der Regierung vor, die Verfassungsreform ohne ausreichenden politischen Konsens vorangetrieben zu haben. Teile der Opposition boykottierten die parlamentarischen Abstimmungen, während einzelne Abgeordnete erklärten, an der Teilnahme gehindert worden zu sein.

Insbesondere die Regionalregierungen von Puntland und Jubaland stellten die Legitimität des Reformprozesses infrage.

Die Auseinandersetzungen hatten bereits im Juni zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen rivalisierenden politischen Gruppen in Mogadischu geführt.

Präsident setzt Gerichtspräsidenten kurz vor Entscheidung ab

Die Konfrontation zwischen Regierung und Justiz hatte sich bereits am Vorabend des Urteils zugespitzt. Am Mittwoch, 4. November, verkündete die Präsidentschaft die Absetzung des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, Baashe Yusuf Ahmed.

An seine Stelle sollte Ibrahim Idle Suleiman treten, der das Gericht bereits vor Ahmed geleitet hatte und später als Rechtsberater von Mohamud tätig gewesen war.

Die Präsidentschaft begründete den Personalwechsel mit Beschwerden von Richtern, Justizmitarbeitern und Juristen über die Verwaltung der Rechtsprechung. Zugleich kündigte sie eine umfassendere Reform des Justizwesens an, um eine transparente und faire Rechtsprechung zu gewährleisten.

Konkrete Vorwürfe gegen Ahmed wurden in der Mitteilung nicht näher erläutert. Ebenso blieb offen, ob ein förmliches Disziplinarverfahren durchgeführt worden war.

Der Oberste Gerichtshof wies die Absetzung am Donnerstag ausdrücklich zurück.

„Die auf der Facebook-Seite der Präsidentschaft veröffentlichte Erklärung zur Absetzung des Gerichtspräsidenten entbehrt jeder rechtlichen Grundlage“, erklärte das Gericht.

Die Richter verwiesen auf die verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Verfahren für die Ernennung und Entlassung des Gerichtspräsidenten. Danach ist eine Beteiligung des zuständigen Justizrats und des Parlaments erforderlich. Der Präsident könne den obersten Richter nicht eigenmächtig aus dem Amt entfernen.

Das Gericht stellte zudem einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Absetzung und dem anhängigen Verfahren über die Verfassungsänderungen her. Es warf der Präsidentschaft vor, die Rechtsprechung in einem politisch besonders bedeutsamen Verfahren behindern zu wollen.

Opposition wirft Präsidenten Militäreinsatz gegen Gericht vor

Zusätzlich verschärft wurde die Krise durch Vorwürfe eines militärischen Vorgehens gegen die Justiz.

Der frühere Ministerpräsident Hassan Ali Khaire beschuldigte Präsident Mohamud, Sicherheitskräfte zum Gebäude des Obersten Gerichtshofs entsandt zu haben.

„Der Präsident hat einen Angriff auf den Obersten Gerichtshof gestartet und Truppen auf dessen Gelände stationiert“, erklärte Khaire gegenüber Journalisten.

Er behauptete außerdem, der Gerichtspräsident und beteiligte Juristen würden in ihren Wohnungen verfolgt, um sie festzunehmen. Das Gericht sei an seiner Arbeit gehindert worden.

Die Nachrichtenagentur AFP konnte diese Anschuldigungen zunächst nicht unabhängig überprüfen. Somalische Medien veröffentlichten Bilder, die nach ihren Angaben Militärkräfte auf dem Gerichtsgelände zeigen. Auch Berichte über eine mögliche Festnahme des Gerichtspräsidenten blieben unbestätigt.

Eine öffentliche Stellungnahme der Präsidentschaft zur Zurückweisung der Absetzung durch das Gericht lag zunächst nicht vor.

Gericht verlangt politische Einigung und Neuwahlen binnen 90 Tagen

Der Oberste Gerichtshof forderte die politischen Parteien und die beteiligten Institutionen auf, innerhalb von 30 Tagen eine gemeinsame Vereinbarung über die Durchführung der Wahlen zu erzielen. Innerhalb von 90 Tagen sollen anschließend neue Wahlen stattfinden.

Damit widerspricht die Entscheidung dem bisherigen Wahlkalender der Regierung, der Parlamentswahlen am 15. April 2027 und eine Präsidentenwahl am 15. Mai 2027 vorsieht.

Die Auseinandersetzung über das Wahlverfahren gehört zu den zentralen politischen Konflikten Somalias. Während die Bundesregierung einen Übergang zu einem stärker parteienbasierten Wahlsystem verfolgt, verlangen mehrere Oppositionsgruppen und Regionalregierungen eine breitere Einigung über die Wahlorganisation, die Rolle der Bundesstaaten und die Verteilung politischer Mandate.

Der frühere Präsident Sharif Sheikh Ahmed hatte seine Verfassungsbeschwerde am 11. Oktober eingereicht. Er argumentierte, dass Änderungen grundlegender Staatsstrukturen nicht ohne Einhaltung der verfassungsrechtlich vorgesehenen Verfahren und ohne eine ausreichende politische Verständigung umgesetzt werden dürften.

Politische Krise trifft Somalia während des Kampfes gegen Al-Shabaab

Die Verfassungskrise fällt mit einer angespannten Sicherheitslage zusammen. Die mit Al-Qaida verbundene islamistische Al-Shabaab-Miliz kontrolliert weiterhin Gebiete in Somalia und führt regelmäßig Angriffe auf staatliche Einrichtungen und Sicherheitskräfte durch.

Gleichzeitig steht die internationale militärische Unterstützung für die somalische Regierung unter finanziellem Druck. Mehrere internationale Geber haben ihre Beiträge zu den Sicherheitsmissionen reduziert.

Uganda, einer der wichtigsten Truppensteller der Afrikanischen Union in Somalia, kündigte Anfang November den Abzug seiner bilateral eingesetzten Soldaten an. Für die im Rahmen der Mission der Afrikanischen Union stationierten ugandischen Kräfte ist ein Rückzug bis Ende 2027 vorgesehen.

Auch die Vereinigten Staaten haben ihre finanzielle Unterstützung für eine UN-Logistikmission eingestellt, die internationale Sicherheitskräfte in Somalia versorgt.

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