Die Bundesregierung legt auch nach dem Scheitern der deutschen Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nicht offen, welche Staaten Deutschland unterstützt haben und welche Absprachen es im Vorfeld der Wahl gab. In einer am 26. August veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion machte sie dazu keine näheren Angaben. Das Auswärtige Amt verweist auf das Wahlgeheimnis bei Abstimmungen in internationalen Organisationen. Zugleich nennt die Bundesregierung erstmals konkrete Ausgaben für einen externen Dienstleister im mehrjährigen deutschen Wahlkampf.
Deutschland hatte seine Kandidatur bereits 2019 erklärt und anschließend über mehrere Bundesregierungen hinweg dafür geworben. Die Bewerbung war Teil zahlreicher außenpolitischer Termine und Gespräche. Eine Gesamtsumme der Kosten lasse sich deshalb nicht berechnen, erklärte die Bundesregierung.
Konkrete Angaben macht sie lediglich zu einer externen Agentur. Das Unternehmen „Ahoy“ erhielt zwischen 2023 und 2026 Aufträge für Dienstleistungen im Gesamtwert von 223.813,43 Euro.
Bundesregierung kennt Abstimmungsverhalten einzelner Staaten nicht
Welche Staaten Deutschland bei der geheimen Wahl unterstützten und welche nicht, bleibt offen. Staaten veröffentlichten ihr Abstimmungsverhalten bei solchen Wahlen üblicherweise nicht, heißt es in der Antwort.
Auch zu möglichen Zusagen oder Absprachen mit einzelnen Ländern oder Staatengruppen äußert sich die Bundesregierung nicht. Sie begründet dies mit dem Schutz der Integrität geheimer Wahlen und des Wahlgeheimnisses.
Auf die Frage, ob öffentliche Äußerungen oder diplomatische Initiativen deutscher Vertreter das Wahlverhalten einzelner Staaten beeinflusst haben könnten, erklärte die Bundesregierung, ihr lägen dazu keine Erkenntnisse vor.
Damit bleibt auch offen, welche konkreten Faktoren zum Scheitern der deutschen Bewerbung beigetragen haben. Die Bundesregierung verweist allgemein darauf, dass Staaten ihre Entscheidungen über nichtständige Sitze im Sicherheitsrat auf Grundlage „einer Vielzahl von Beweggründen“ träfen.
Baerbocks Wahl zur UN-Generalversammlung war getrenntes Verfahren
Die AfD-Fraktion hatte zudem einen möglichen Zusammenhang mit der Kandidatur der früheren Außenministerin Annalena Baerbock für das Amt der Präsidentin der UN-Generalversammlung thematisiert.

Die Bundesregierung weist einen solchen Zusammenhang zurück. Sie habe Baerbock im März 2025 nominiert. Die UN-Generalversammlung wählte sie am 2. Juni 2025 in geheimer Abstimmung zur Präsidentin ihrer 80. Sitzungsperiode.
Die Kandidatur für dieses Amt sei „ein von der Kandidatur für einen nicht-ständigen Sitz im VN-Sicherheitsrat getrennter Vorgang“ gewesen, erklärte die Bundesregierung.
Entwicklungshilfe soll nicht automatisch vom Abstimmungsverhalten abhängen
Ein weiterer Teil der Anfrage betrifft die umfangreichen deutschen Zahlungen an das System der Vereinten Nationen und die Entwicklungszusammenarbeit. Die AfD wollte wissen, ob Deutschland seine Unterstützung künftig stärker davon abhängig machen könnte, wie Partnerstaaten in den Vereinten Nationen abstimmen.
Dabei verwies die Fraktion unter anderem auf Indien, Vietnam und Südafrika sowie deren Abstimmungsverhalten bei Resolutionen zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Die Bundesregierung erklärte dazu, die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit aufstrebenden Volkswirtschaften liege im Interesse Deutschlands. Zu möglichen künftigen Vergabeentscheidungen äußerte sie sich nicht und verwies darauf, dass diese zum aktuellen Regierungshandeln gehörten.
Auch eine mögliche geografische oder thematische Neuordnung der Entwicklungszusammenarbeit mit Staaten, die deutsche Positionen international nicht unterstützen, beantwortete sie nicht näher.
Deutschland will Pflichtbeiträge weiter zahlen
Eine grundlegende Änderung der deutschen Finanzierung der Vereinten Nationen kündigt die Bundesregierung ebenfalls nicht an. Die Pflichtbeiträge seien aufgrund der UN-Mitgliedschaft völkerrechtlich verbindlich.
„Die Bundesregierung wird weiterhin ihre Pflichtbeiträge an die VN zahlen und ein verlässlicher Partner bleiben“, heißt es in der Antwort.
Auch das Scheitern der Sicherheitsratsbewerbung führt nach Angaben der Bundesregierung nicht zu einem grundsätzlichen Rückzug aus internationalen Wahlkämpfen. Deutschland werde weiterhin Kandidaturen in internationalen Organisationen betreiben. Über einzelne Bewerbungen solle jeweils anhand der konkreten Umstände entschieden werden.

