Khalida Boufedeche ist als erste Frau an die Spitze der algerischen Nationalversammlung gewählt worden und übernimmt damit ein Amt mit weitreichenden verfassungsrechtlichen Befugnissen. Die Wahl erfolgte am Dienstag zum Auftakt der zehnten Legislaturperiode. Die 44-jährige Abgeordnete der Nationalen Befreiungsfront FLN erhielt 302 von 366 abgegebenen Stimmen. Ihr Aufstieg steht im Kontrast zum starken Rückgang des Frauenanteils im neu gewählten Parlament.
Boufedeche setzte sich bereits im ersten Wahlgang gegen zwei Gegenkandidaten durch. Amine Allouche von der islamisch geprägten Bewegung der Gesellschaft für den Frieden erhielt 57 Stimmen. Für Rachid Hassani von der säkularen Sammlung für Kultur und Demokratie stimmten sieben Abgeordnete.
Die zwölf Parlamentarier der oppositionellen Front Sozialistischer Kräfte beteiligten sich nicht an der Abstimmung. Weil drei Kandidaten antraten, wurde die Präsidentin in geheimer Wahl bestimmt. Ein zweiter Wahlgang war nach Boufedeches absoluter Mehrheit nicht erforderlich.
Breite Parteienallianz sichert Boufedeches Wahl
Das Ergebnis war bereits vor der Abstimmung absehbar. Neben der FLN unterstützten unter anderem die Nationale Demokratische Sammlung, die Zukunftsfront, die El-Bina-Bewegung sowie mehrere unabhängige Abgeordnete Boufedeches Kandidatur.
Die sie tragenden Fraktionen und Gruppen verfügen zusammen über mehr als 300 der 407 Sitze. Die FLN war bei der Parlamentswahl vom 2. Juli mit 91 Mandaten erneut stärkste Kraft geworden, verfehlte jedoch wie alle anderen Parteien die absolute Mehrheit.
Boufedeche folgt auf Brahim Boughali, der die Nationale Volksversammlung seit 2021 geführt hatte. Ihre Amtszeit erstreckt sich über die gesamte fünfjährige Legislaturperiode. Die algerische Presseagentur APS bestätigte ihre Wahl für die bis 2031 laufende zehnte Wahlperiode.
Das Amt reicht über die Sitzungsleitung hinaus
Die Präsidentin der Nationalen Volksversammlung leitet nicht nur die Plenarsitzungen des Unterhauses. Sie gehört zu dem kleinen Kreis von Amtsträgern, die den Verfassungsgerichtshof unmittelbar anrufen können. Dazu zählen außerdem der Staatspräsident, der Präsident des Oberhauses und der Regierungschef.
Boufedeche kann damit eine verfassungsrechtliche Prüfung von Gesetzen vor ihrer Verkündung veranlassen. Der Verfassungsgerichtshof kann zudem bei Konflikten zwischen staatlichen Institutionen angerufen oder um die Auslegung einzelner Verfassungsbestimmungen gebeten werden. Auch 40 Abgeordnete oder 25 Mitglieder des Oberhauses können gemeinsam ein entsprechendes Verfahren einleiten.
Ein weiteres Recht betrifft den Obersten Justizrat, der über Personalfragen und Laufbahnen innerhalb der Justiz entscheidet. Die Präsidentin der Nationalversammlung wählt zwei fachlich qualifizierte Persönlichkeiten aus, die weder dem Parlament noch der Richterschaft angehören müssen.
Am zwölfköpfigen Verfassungsgerichtshof besitzt sie dagegen kein persönliches Ernennungsrecht. Vier Mitglieder einschließlich des Gerichtspräsidenten bestimmt der Staatspräsident. Zwei weitere werden aus den Reihen des Obersten Gerichtshofs und des Staatsrats gewählt. Sechs Mitglieder wählen die Professoren für Verfassungsrecht.
Tebboune muss Boufedeche vor Sonderentscheidungen anhören
Präsident Abdelmadjid Tebboune muss Boufedeche konsultieren, bevor er die Nationalversammlung auflöst oder vorgezogene Parlamentswahlen ansetzt. Die Anhörung ist verfassungsrechtlich vorgeschrieben, gibt der Parlamentspräsidentin jedoch kein Vetorecht gegen die Entscheidung des Staatschefs.

Auch vor der Ausrufung eines Ausnahmezustands, eines Belagerungszustands oder eines weiterreichenden Notstands muss der Präsident die Vorsitzenden beider Parlamentskammern anhören. Gleiches gilt vor einer allgemeinen Mobilmachung oder einer Kriegserklärung.
Im Fall eines außergewöhnlichen Notstands kann der Staatspräsident Maßnahmen ergreifen, die er zur Sicherung der staatlichen Institutionen und der territorialen Integrität für erforderlich hält. Das Parlament tritt dann automatisch zusammen. Eine Verlängerung über 60 Tage hinaus benötigt die Zustimmung der Mehrheit beider Kammern.
Von der Ärztin zur Parlamentspräsidentin
Boufedeche wurde am 27. Mai 1982 geboren und studierte Medizin an der Universität Algier. Nach ihrem Abschluss im Jahr 2008 spezialisierte sie sich auf Allergologie und klinische Immunologie. Eine entsprechende Zusatzausbildung schloss sie 2019 ab.
Ihre berufliche Laufbahn begann am Krankenhaus von Aïn Taya. Später arbeitete sie am Universitätsklinikum Beni Messous und übernahm eine leitende Funktion bei der Gesundheitsdirektion der Provinz Algier.
Parallel dazu baute Boufedeche ihre politische Laufbahn innerhalb der FLN auf. Von 2012 bis 2017 gehörte sie der Gemeindeversammlung von Bordj El Bahri an. Anschließend wechselte sie in die Provinzversammlung von Algier.
Bei der Parlamentswahl vom 2. Juli zog sie über die FLN-Liste der Provinz Algier erstmals in die Nationale Volksversammlung ein. Weniger als vier Wochen später übernahm sie deren Vorsitz.
Erste Präsidentin bei sinkendem Frauenanteil
Mit Boufedeche steht erstmals seit der Gründung der Nationalversammlung im Jahr 1977 eine Frau an der Spitze des algerischen Unterhauses. Zugleich wird mit Leïla Aslaoui auch der Verfassungsgerichtshof von einer Frau geführt.
In der neuen Nationalversammlung sitzen jedoch nur 23 Frauen. Das entspricht 5,6 Prozent der 407 Abgeordneten. Im Jahr 2021 waren 38 Frauen gewählt worden, 2017 noch 118. Die damalige Wahl fand unter einem inzwischen abgeschafften Quotensystem statt.
Auch die Beteiligung an der Parlamentswahl erreichte einen Tiefstand. Innerhalb Algeriens gaben 21,24 Prozent der registrierten Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Unter den im Ausland lebenden Algeriern lag die Beteiligung bei 10,75 Prozent.

