In Deutschland sind zum Jahresende 2025 insgesamt 338.673 Ausweisungsverfügungen im Ausländerzentralregister gespeichert. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Allein in den Jahren 2024 und 2025 wurden demnach 9.277 beziehungsweise 8.232 neue Ausweisungen erfasst.
Die Daten geben einen umfassenden Überblick über Staatsangehörigkeiten, Aufenthaltsstatus und regionale Verteilung der Betroffenen.
Mehrheit der Betroffenen männlich
Von den 338.673 erfassten Personen waren 292.103 männlich, 45.902 weiblich und 16 divers registriert. In 652 Fällen war kein Geschlecht hinterlegt.

Die Altersstruktur zeigt einen deutlichen Schwerpunkt bei Erwachsenen zwischen 36 und 60 Jahren mit 164.158 Personen. Weitere 131.852 Betroffene waren 60 Jahre oder älter. Minderjährige machten nur einen geringen Anteil aus.
Abschiebungen nach Nordafrika
Die größte Gruppe unter den erfassten Personen stammt aus der Türkei mit 51.635 Fällen. Es folgen Personen mit der im Register noch geführten Staatsangehörigkeit „Jugoslawien (ehemals)“ mit 27.341 Einträgen sowie Staatsangehörige aus der Ukraine mit 18.004 Fällen.
Weitere häufig vertretene Herkunftsländer sind Albanien, Marokko, Serbien, Algerien und Georgien.
Für das Jahr 2025 wurden die meisten neuen Ausweisungen gegen Staatsangehörige aus Georgien, Albanien und der Türkei registriert. 2024 standen Albanien, Georgien und die Türkei an der Spitze.
36.533 Personen weiterhin aufhältig
Von allen erfassten Personen waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 insgesamt 36.533 als „aufhältig“ gespeichert. 302.140 galten als „nicht aufhältig“.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass aus den Registerdaten nicht valide ermittelt werden kann, wie viele Betroffene freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden sind. Erfasst ist lediglich, dass 301.323 Personen mit Ausreise und 817 als verstorben gespeichert sind.
Regional lebten die meisten noch aufhältigen Personen in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern.
Aufenthaltsstatus vor Ausweisung
Von 70.703 Personen war im Register ein vorheriger Aufenthaltsstatus gespeichert.
Darunter befanden sich:
- 3.720 mit unbefristetem Aufenthaltsrecht
- 17.477 mit befristetem Aufenthaltsrecht
- 16.869 mit Duldung
- 1.217 mit Aufenthaltsgestattung
Zum Zeitpunkt der letzten Ausweisungsverfügung waren 1.409 Personen als anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte erfasst.
Befristete Wirkung überwiegt
Die Wirkung der Ausweisung ist in der Mehrzahl der Fälle befristet. 314.347 Einträge sind mit befristeter Wirkung gespeichert, 24.326 mit unbefristeter Wirkung.
Im Zeitraum 2024 und 2025 wurden drei Maßnahmen nach Paragraf 56 Aufenthaltsgesetz im Kontext der Arbeitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum registriert.