BND-Etat steigt um 23 Prozent – Deutscher Geheimdienst so mächtig wie nie

342 Millionen Euro mehr für den BND: Der deutsche Auslandsgeheimdienst soll 2027 nicht nur deutlich mehr Geld erhalten, sondern durch eine Reform auch aktiv gegen Bedrohungen eingreifen dürfen.

Der Bund will den Etat des Bundesnachrichtendienstes 2027 um 341,9 Millionen auf 1,852 Milliarden Euro erhöhen – ein Plus von knapp 23 Prozent. Am 19. August veröffentlichte der Bundestag die neuen Ansätze für den Einzelplan des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts. Der kräftige Aufwuchs fällt mit einer grundlegenden Reform des Nachrichtendienstrechts zusammen, die dem BND erweiterte Überwachungs- und Analysebefugnisse sowie aktive Maßnahmen gegen bestimmte Bedrohungen ermöglichen soll. Für die Umsetzung der Reform kalkuliert die Bundesregierung beim BND zusätzlich mit mindestens 40 Millionen Euro einmalig und mindestens 35 Millionen Euro pro Jahr.

Mehr als ein Drittel des Kanzleramt-Etats für den BND

Für den BND sind im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 exakt 1,852 Milliarden Euro vorgesehen. Im laufenden Jahr beträgt der Ansatz 1,510 Milliarden Euro. Damit steigt der Zuschuss um 341,9 Millionen Euro oder 22,6 Prozent.

Der gesamte Einzelplan des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts soll dagegen lediglich um rund 165,5 Millionen Euro auf 5,16 Milliarden Euro wachsen. Der BND allein beansprucht damit knapp 36 Prozent der gesamten Ausgaben des Einzelplans.

Noch 2025 lagen die tatsächlichen Ausgaben des Auslandsnachrichtendienstes bei rund 1,172 Milliarden Euro. Für 2027 plant die Bundesregierung damit rund 680 Millionen Euro mehr als zwei Jahre zuvor. Allerdings sind Ist-Ausgaben eines abgeschlossenen Haushaltsjahres und Haushaltsansätze nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.

Der öffentlich zugängliche Haushaltsplan weist für den BND lediglich den Gesamtzuschuss aus. Die einzelnen Ausgaben werden über einen geheimen Wirtschaftsplan des Nachrichtendienstes gesteuert.

Reform erlaubt dem BND aktive Maßnahmen

Nur wenige Tage vor Bekanntwerden der neuen Haushaltszahlen hatte das Bundeskabinett die bislang umfassendste Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Der Gesetzentwurf betrifft sowohl den BND als Auslandsnachrichtendienst als auch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bezeichnete Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und verdeckte Aktionen fremder Mächte als Gründe für den Umbau. Die Bundesregierung wolle die Nachrichtendienste mit „operativen Fähigkeiten und aktiven Befugnissen“ ausstatten.

Beim BND geht die Reform deutlich über zusätzliche Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung hinaus. Erkennt der Dienst im Rahmen seiner Auslandsaufklärung eine sogenannte spezifische Gefährdungslage durch eine fremde Macht, soll er künftig selbst auf diese Bedrohung einwirken dürfen.

Solche Maßnahmen sollen grundsätzlich außerhalb Deutschlands stattfinden. Sie müssen gegen die verantwortliche fremde Macht gerichtet sein und dürfen sich nicht gezielt gegen Leib und Leben von Personen richten. Voraussetzung ist eine Grundanordnung, die Ziel, Art und Umfang der Maßnahmen festlegt.

Die Gesetzesbegründung nennt als mögliche Tätigkeitsfelder den Kommunikations- und Informationsraum, Warenlieferungen, die Rüstungsproduktion und staatliche Wirtschaftsstrukturen. Maßnahmen können dabei unter anderem auf Manipulation oder Unterbindung gerichtet sein. Das Bundesinnenministerium nennt als Beispiele das Eindringen in IT-Systeme von Chemiewaffenlaboren oder Drohnenfabriken sowie das Abschalten oder Unbrauchbarmachen von Servern staatlicher Hackergruppen.

KI und längere Speicherung von Kommunikationsdaten

Auch die technischen Möglichkeiten des BND sollen erweitert und neu geregelt werden. Der Dienst darf nach dem Entwurf bei der Datenanalyse ausdrücklich Anwendungen mit selbstlernenden Systemen und Künstlicher Intelligenz einsetzen.

Für die strategische Aufklärung sieht die Reform zudem neue Speicherregeln vor. Erhobene Kommunikationsinhalte können zunächst bis zu sechs Monate gespeichert werden. Für bestimmte Metadaten, etwa Informationen über Kommunikationsverbindungen, gilt grundsätzlich eine Frist von zwölf Monaten, sofern die Daten nicht weiterverarbeitet wurden.

Damit soll der BND auch nach Beginn einer Krise auf bereits vorhandene Datenbestände zurückgreifen können. Die Bundesregierung bezeichnet diese Fähigkeit als „Kaltstartfähigkeit“ des Nachrichtendienstes.

Die Reform bündelt zugleich die Rechtskontrolle beim Unabhängigen Kontrollrat. Besonders eingriffsintensive Maßnahmen sollen einer unabhängigen Vorabkontrolle unterliegen. Das Gremium übernimmt darüber hinaus weitere Zuständigkeiten, die bislang unter anderem bei der G10-Kommission und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz lagen.

Reform verursacht mindestens 35 Millionen Euro laufende Mehrkosten

Die neuen Befugnisse haben eigene finanzielle Folgen. Allein beim BND veranschlagt die Bundesregierung für die Anpassung der IT-Strukturen einmalig rund 40 Millionen Euro. Anschließend sollen für deren Betrieb jährlich etwa 15 Millionen Euro anfallen.

Weitere rund 20 Millionen Euro jährlich kalkuliert die Bundesregierung insbesondere für die Umsetzung neuer Befugnisse im Bereich der Eigensicherung. Der gesamte jährliche zusätzliche Aufwand für den BND liegt damit bei mindestens 35 Millionen Euro. Im Gesetzentwurf wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten abhängig von internationalen Krisen und Bedrohungslagen auch höher ausfallen können.

Welcher Anteil dieser Kosten bereits in dem für 2027 vorgesehenen Etatplus von 341,9 Millionen Euro enthalten ist, lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Haushaltsangaben nicht bestimmen. Im Entwurf zur Nachrichtendienstreform heißt es, der Mehrbedarf solle Gegenstand des weiteren Haushaltsaufstellungsverfahrens zum geheimen Wirtschaftsplan des BND und zum Zuschusstitel für die Jahre ab 2027 sein.

Auch die ausgeweitete Kontrolle verursacht zusätzliche Kosten. Für den Unabhängigen Kontrollrat rechnet die Bundesregierung mit einmalig rund 1,6 Millionen Euro und jährlichen Mehrausgaben von etwa 8,86 Millionen Euro.

Linke warnt vor Aufweichung der Grenzen zwischen Polizei und Geheimdiensten

Die neuen Befugnisse stoßen im Bundestag auf Widerstand. Clara Bünger, stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, wirft der Bundesregierung vor, das historische Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten auszuhöhlen.

Bünger spricht von einer „neuen deutschen Geheimpolizei“ und kritisiert insbesondere operative Eingriffsrechte, staatliche Gegenangriffe im Cyberraum sowie erweiterte Möglichkeiten zur automatisierten Datenanalyse. Die Linksfraktion sieht zudem die rechtsstaatliche Kontrolle der Dienste trotz des Ausbaus des Unabhängigen Kontrollrats als unzureichend an.

Die Bundesregierung vertritt die gegenteilige Position. Sie begründet die Reform mit einer verschärften Bedrohungslage durch Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und hybride Einflussnahme. Gleichzeitig soll der Unabhängige Kontrollrat künftig die Rechtskontrolle über BND und Bundesamt für Verfassungsschutz stärker bündeln.

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