Der kongolesische Präsident Félix Tshisekedi steht gleichzeitig unter innenpolitischem, militärischem und diplomatischem Druck: Sein Vorgänger Joseph Kabila hat die Führung einer bewaffneten Allianz im Osten der Demokratischen Republik Kongo übernommen, während die belgische Justiz wegen Geldwäscheverdachts gegen Personen aus dem Umfeld des Präsidenten ermittelt. Die Entwicklungen haben sich zwischen dem 12. und 17. Oktober 2026 zugespitzt. Zugleich sorgt Tshisekedis mögliche Kandidatur für eine dritte Amtszeit für einen Verfassungskonflikt. Nach Durchsuchungen in Belgien untersagte die kongolesische Präsidentschaft ihren Mitarbeitern den direkten Kontakt zur belgischen Botschaft in Kinshasa.
Die drei Konflikte treffen den Staatschef in einer Phase, in der die Regierung weiterhin große Teile des Ostkongo nicht kontrolliert und die Friedensverhandlungen mit den bewaffneten Gruppen nur begrenzte Fortschritte erzielen. Tshisekedi regiert seit Januar 2019 und befindet sich in seiner zweiten Amtszeit, die regulär 2028 endet.
Joseph Kabila übernimmt Führung einer bewaffneten Allianz
Der frühere Präsident Joseph Kabila hat sich offiziell an die Spitze einer neuen politisch-militärischen Koalition gestellt, die den Sturz der Regierung Tshisekedi anstrebt. Die Gründung der Front für die Neugründung der Nation (FRN) wurde am 12. Oktober in Goma bekanntgegeben, der Hauptstadt der Provinz Nord-Kivu, die seit Januar 2025 unter Kontrolle der Rebellenallianz AFC/M23 steht.
Die neue Organisation tritt die Nachfolge der politischen Rebellenallianz Alliance Fleuve Congo (AFC) an und integriert führende Vertreter der M23-Rebellion. Die Gründungserklärung sieht ausdrücklich die Auflösung der AFC vor. Ob damit auch die M23 als eigenständige militärische Organisation formal aufgelöst wird, geht aus dem Dokument nicht eindeutig hervor.
Kabila übernimmt die politische Führung. Corneille Nangaa, bisheriger Koordinator der AFC, und Bertrand Bisimwa, eine führende Persönlichkeit der M23, werden Vizepräsidenten. Sultani Makenga, der militärische Kommandeur der M23, gehört ebenfalls zur Führung und bleibt für die militärischen Kräfte verantwortlich.
Die FRN erklärt, sämtliche Widerstandskräfte gegen die Regierung zusammenschließen zu wollen. Ihr erklärtes Ziel ist es, die von ihr als Tyrannei bezeichnete Herrschaft Tshisekedis „mit allen Mitteln, einschließlich Gewalt“ zu beenden.
Damit übernimmt erstmals ein ehemaliger kongolesischer Staatspräsident offen die Führung einer bewaffneten Allianz, die gegen die amtierende Regierung kämpft.
UN-Experten hatten Kabilas neue Rolle bereits beschrieben
Die Entwicklung war von UN-Experten bereits Monate zuvor dokumentiert worden. In ihrem Bericht vom 11. Juni 2026 beschrieben sie Pläne für eine grundlegende Neuorganisation der AFC/M23, einschließlich eines möglichen Namenswechsels und einer führenden Rolle Kabilas.
Die Experten verwiesen auf dessen regelmäßige Aufenthalte in den von den Rebellen kontrollierten Gebieten und auf Kontakte zu hochrangigen Kommandeuren. Gleichzeitig stellten sie unterschiedliche politische und militärische Zielsetzungen innerhalb der Allianz fest.
Während Kabila und Nangaa nach Einschätzung der Experten einen Machtwechsel in Kinshasa anstrebten, lehnten zahlreiche M23-Führungspersonen eine Ausweitung der militärischen Operationen über die Provinzen Nord-Kivu und Süd-Kivu hinaus ab.
Kabilas Übernahme der Führung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sämtliche Rebellenkommandeure ein gemeinsames Vorgehen gegen Kinshasa unterstützen.

Der ehemalige Staatschef, der die Demokratische Republik Kongo von 2001 bis 2019 regierte, war im September 2025 von einem kongolesischen Militärgericht in Abwesenheit wegen Hochverrats und Kriegsverbrechen zum Tode verurteilt worden. Er weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet das Verfahren als politisch motiviert. Die USA haben ihn wegen seiner Verbindungen zur Rebellion mit Sanktionen belegt.
Auch in seinem früheren politischen Lager stößt die neue Allianz auf Widerstand. Mehrere Mitglieder seiner Partei PPRD distanzierten sich von der Entscheidung und erklärten ihren Rücktritt.
Tshisekedi beruft obersten Verteidigungsrat ein
Zwei Tage nach der Gründung der FRN berief Tshisekedi am 14. Oktober den Obersten Verteidigungsrat ein. An der Sitzung nahmen unter anderem Premierministerin Judith Suminwa, Verteidigungsminister Guy Kabombo, Außenministerin Thérèse Kayikwamba Wagner und die Führung der Sicherheitskräfte teil.
Im Mittelpunkt stand die militärische Lage im Osten des Landes. Nach Angaben von Armeesprecher Sylvain Ekenge erhielt der Präsident einen Bericht des Generalstabs und erteilte den Streitkräften anschließend Anweisungen zur Verteidigung der territorialen Integrität sowie zum Schutz der Bevölkerung.
Die kongolesischen Streitkräfte kämpfen weiterhin gegen die AFC/M23, die große Gebiete in Nord- und Süd-Kivu kontrolliert. Neben Goma fiel im Februar 2025 auch die Provinzhauptstadt Bukavu an die Rebellen.
Internationale UN-Untersuchungen dokumentierten wiederholt militärische Unterstützung der M23 durch das Nachbarland Ruanda. Kigali weist den Vorwurf zurück, eine aggressive militärische Intervention im Kongo zu betreiben, und verweist auf eigene Sicherheitsinteressen an der gemeinsamen Grenze.
Streit über dritte Amtszeit und Verfassungsänderung
Die kongolesische Verfassung begrenzt die Amtszeit des Präsidenten in Artikel 70 auf fünf Jahre mit einer einmaligen Wiederwahl. Artikel 220 schützt ausdrücklich sowohl die Zahl als auch die Dauer der präsidialen Amtszeiten vor Verfassungsänderungen.
Tshisekedi wurde 2018 erstmals gewählt und 2023 wiedergewählt. Nach den geltenden Bestimmungen kann er 2028 nicht erneut kandidieren.
Im Juni 2026 verabschiedeten die beiden Parlamentskammern einen Gesetzentwurf, der einen Weg zu einer neuen Verfassung und damit zu einer möglichen Neuordnung der Amtszeitbegrenzung eröffnen soll. Tshisekedi hatte zuvor erklärt, eine weitere Kandidatur in Betracht zu ziehen, sollte eine entsprechende Verfassungsänderung durch ein Referendum gebilligt werden.
Die Opposition wirft dem Präsidenten vor, die verfassungsrechtliche Begrenzung seiner Amtszeit umgehen zu wollen. Mehrere Oppositionsparteien schlossen sich zur Koalition C64 zusammen, um eine dritte Amtszeit zu verhindern.
Bei Protesten gegen die Verfassungspläne kam es am 12. Juni in Kinshasa zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten, Regierungsanhängern und Sicherheitskräften. Die Polizei setzte Tränengas ein. Auch der Oppositionspolitiker Martin Fayulu wurde bei den Auseinandersetzungen verletzt.
Die Auseinandersetzung betrifft einen zentralen Bestandteil der kongolesischen Verfassungsordnung. Während Verfassungsänderungen grundsätzlich vorgesehen sind, erklärt Artikel 220 bestimmte Bestimmungen ausdrücklich für unabänderlich. Befürworter einer Verfassungsreform argumentieren dagegen mit der Möglichkeit, eine vollständig neue Verfassung durch eine Volksabstimmung zu legitimieren.
Belgien durchsucht Immobilien aus Tshisekedis familiärem Umfeld
Zu den innenpolitischen und militärischen Schwierigkeiten kommen Ermittlungen der belgischen Justiz gegen Personen aus dem persönlichen Umfeld des Präsidenten.
Am 14. Oktober durchsuchte die belgische Bundespolizei mehrere Immobilien in Brüssel und angrenzenden Gemeinden. Die Einsätze stehen im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Geldwäsche und möglicher Veruntreuung von Einnahmen aus dem kongolesischen Bergbausektor.
Die belgische Bundesstaatsanwaltschaft bestätigte die Durchsuchungen, nannte jedoch keine Namen der betroffenen Personen.
Ausgangspunkt ist eine im Juli 2025 eingereichte Strafanzeige zivilgesellschaftlicher Organisationen aus der kongolesischen Bergbauregion Katanga sowie ehemaliger Führungskräfte des staatlichen Bergbauunternehmens Gécamines.
Die Kläger vermuten, dass Gelder aus dem Rohstoffgeschäft über Konten und Vermögenswerte in Belgien gewaschen wurden. Im Zusammenhang mit den Vorwürfen wurden auch Angehörige und Vertraute Tshisekedis genannt. Die belgischen Behörden haben deren mögliche Beteiligung an Straftaten bislang nicht festgestellt.
Die Ermittlungen richten sich nach den bisher veröffentlichten Angaben nicht unmittelbar gegen den amtierenden Präsidenten selbst.
Rechtsanwalt Hervé Diakiese, der mehrere Kläger vertritt, erklärte am 17. Oktober gegenüber Radio Okapi, die Durchsuchungen zeigten, dass die Justiz die eingereichte Anzeige ernst nehme. Gleichzeitig betonte er die Unschuldsvermutung.
„Heute sprechen wir nicht von der Schuld irgendeiner Person“, sagte Diakiese. Die Durchsuchungen dienten der Beschaffung von Informationen und Beweismitteln, damit die Justiz den Sachverhalt aufklären könne.
Kinshasa untersagt Kontakte zur belgischen Botschaft
Unmittelbar nach den Durchsuchungen verschärften sich die diplomatischen Spannungen zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Belgien, der ehemaligen Kolonialmacht.
Mit einem Rundschreiben vom 15. Oktober untersagte Anthony Nkinzo Kamole, Kabinettschef des Präsidenten, sämtlichen Mitgliedern des Präsidialkabinetts bis auf Weiteres direkte oder indirekte Kontakte mit der belgischen Botschaft in Kinshasa und deren diplomatischem und administrativem Personal.
Das Verbot betrifft unter anderem stellvertretende Kabinettschefs, Sonderberater und Koordinatoren spezialisierter Dienste. Notwendige Kontakte müssen vorher genehmigt werden und ausschließlich über das kongolesische Außenministerium erfolgen.
Verstöße können nach dem Rundschreiben administrative und disziplinarische Sanktionen nach sich ziehen.
Die Anweisung nennt keine Gründe. Eine Quelle innerhalb der Präsidentschaft erklärte gegenüber Actualité.cd, die Maßnahme habe keinen Zusammenhang mit den belgischen Durchsuchungen. Ziel sei lediglich, offizielle diplomatische Kontakte über die dafür vorgesehenen staatlichen Kanäle abzuwickeln.
Ein Abbruch der diplomatischen Beziehungen oder eine Schließung der belgischen Botschaft wurde nicht angeordnet. Das Kontaktverbot beschränkt sich auf die Mitglieder des Präsidialkabinetts bei der Ausübung ihrer offiziellen Aufgaben.
Belgischer Außenminister protestiert gegen Kontaktverbot
Belgiens Außenminister Maxime Prévot reagierte mit Kritik auf die Entscheidung aus Kinshasa. Gegenüber Jeune Afrique erklärte er am 16. Oktober, er habe von der Anweisung mit Überraschung erfahren.
„Keine Situation rechtfertigt ein Verbot von Kontakten mit der belgischen Botschaft“, sagte Prévot. Belgien nehme die Entscheidung zur Kenntnis, bedauere sie jedoch.
Am selben Tag empfing die kongolesische Außenministerin Thérèse Kayikwamba Wagner die belgische Botschafterin Roxane de Bilderling in Kinshasa.
Nach Angaben des kongolesischen Außenministeriums befasste sich das Treffen mit dem Stand der bilateralen Beziehungen. Ob die Durchsuchungen in Belgien und das Kontaktverbot für das Präsidialkabinett ausdrücklich besprochen wurden, teilte das Ministerium nicht mit.
Die Sprecherin des Präsidenten, Tina Salama, lehnte am Freitagabend eine Stellungnahme gegenüber Radio Okapi ab.

