Deutschland plant Abschiebezentren in Afrika – Regierung hält Gespräche mit Ruanda und Uganda geheim

: Deutschland will noch 2026 konkrete Schritte für Abschiebezentren außerhalb der EU vereinbaren. Ruanda und Uganda gelten als mögliche Partner – gleichzeitig kritisiert die Bundesregierung selbst die Menschenrechtslage in beiden Ländern.

Die Bundesregierung treibt gemeinsam mit vier europäischen Staaten die Einrichtung von Abschiebezentren außerhalb der Europäischen Union voran und will noch vor Jahresende konkrete Schritte vereinbaren. Das bestätigte sie in einer am 13. Oktober 2026 veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken. Als mögliche Partnerländer stehen insbesondere Ruanda und Uganda im Raum. Berlin verweigert jedoch Angaben zu einzelnen Verhandlungspartnern und beruft sich auf die Vertraulichkeit der laufenden Gespräche.

Fünf EU-Staaten verhandeln über gemeinsame Rückkehrzentren

Deutschland arbeitet mit Österreich, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland an sogenannten Return Hubs. Dabei handelt es sich um Einrichtungen in Drittstaaten, in die ausreisepflichtige Menschen gebracht werden könnten, wenn ihre Abschiebung in das Herkunftsland nicht möglich ist.

Die Arbeitsgruppe wird von der Europäischen Kommission begleitet. Auf deutscher Seite führt das Bundesinnenministerium die Gespräche. Nach Angaben der Bundesregierung laufen bereits erste bilaterale und multilaterale Verhandlungen mit möglichen Partnerstaaten.

„Das Ziel sind konkrete Schritte bis Ende des Jahres“, heißt es in der Regierungsantwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion.

Welche Staaten beteiligt sind, welche Vereinbarungen vorbereitet werden und wie die Zentren betrieben werden sollen, lässt die Bundesregierung offen. Sie bestätigt oder dementiert ausdrücklich keine Gespräche mit einzelnen Ländern.

Zur Begründung verweist Berlin auf die Vertraulichkeit der Verhandlungen und den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Eine Veröffentlichung interner Beratungen könne die laufenden Entscheidungsprozesse beeinträchtigen.

Ruanda bestätigt Gespräche mit europäischen Regierungen

Die Frage nach einer Zusammenarbeit mit Ruanda steht im Zentrum der parlamentarischen Anfrage. Medienberichten zufolge führten Vertreter Deutschlands und weiterer europäischer Staaten bereits Ende August Gespräche mit der Regierung in Kigali.

Der ruandische Außenminister bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP entsprechende Kontakte auf technischer Ebene. Weitere Einzelheiten zu den beteiligten Delegationen und möglichen Vereinbarungen nannte er nicht.

Ob Gashora tatsächlich für ein europäisches Abschiebezentrum genutzt werden könnte, beantwortet die Bundesregierung nicht. Ebenso offen bleiben Fragen nach der Unterbringungsdauer, der Bewegungsfreiheit, dem Aufenthaltsstatus und möglichen Arbeits- oder Schulmöglichkeiten der Betroffenen.

Rückführungen auch ohne Kooperation der Herkunftsstaaten

Die geplanten Return Hubs richten sich an Drittstaatsangehörige, die Deutschland verlassen müssen, bisher jedoch nicht abgeschoben werden konnten.

Ursachen können fehlende Reisedokumente, ungeklärte Identitäten oder die Weigerung eines Herkunftsstaates sein, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen. In solchen Fällen sollen Vereinbarungen mit anderen Staaten eine Überstellung ermöglichen.

Die Bundesregierung bezeichnet die Zentren als ergänzendes Instrument der europäischen Migrationspolitik. Damit sollen irreguläre Migration und das Geschäftsmodell von Schleusern bekämpft werden.

Als rechtliche Grundlage verweist Berlin auf die neue EU-Rückführungsverordnung. Diese schafft nach Darstellung der Bundesregierung erstmals einen europäischen Rahmen für Rückkehrzentren in Drittstaaten.

Die Einrichtungen dürften ausschließlich in Ländern entstehen, in denen internationale Menschenrechtsstandards eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere das Refoulement-Verbot, das eine Abschiebung in Staaten untersagt, in denen Betroffenen Verfolgung, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Die Bundesregierung grenzt das Konzept ausdrücklich von dem früheren britischen Ruanda-Modell ab. Dort sollten auch Asylverfahren außerhalb Großbritanniens durchgeführt werden. Die europäischen Return Hubs sollen hingegen Menschen aufnehmen, deren Ausreisepflicht bereits festgestellt wurde.

Berlin kritisiert selbst die Menschenrechtslage in Ruanda

Die mögliche Zusammenarbeit mit Kigali steht im Spannungsverhältnis zur eigenen Bewertung der Menschenrechtslage durch die Bundesregierung.

In ihrer Antwort räumt sie ein, dass in Ruanda insbesondere bei politischen Rechten, der Meinungs- und Pressefreiheit sowie den Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft Verbesserungsbedarf bestehe.

Gleichzeitig verweist sie auf Ruandas bisherige Aufnahme von Flüchtlingen und die Zusammenarbeit mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR. Das Land bemühe sich um die Integration Schutzsuchender und habe Homosexualität nicht kriminalisiert.

Noch deutlicher fällt die deutsche Einschätzung zur Rolle Ruandas im Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo aus.

„Auf Basis von Berichten der Vereinten Nationen geht die Bundesregierung davon aus, dass die ruandischen Streitkräfte die kongolesische Rebellengruppe M23 weiterhin militärisch unterstützen“, erklärt Berlin.

Deutschland habe sich deshalb innerhalb der Internationalen Kontaktgruppe für die Region der Großen Seen dafür ausgesprochen, dass Ruanda seine Unterstützung der Rebellen beendet.

Auf die Frage, ob Kigali durch die Zusammenarbeit bei Abschiebungen politische Rückendeckung für seine Innen- und Außenpolitik erhalten könnte, geht die Bundesregierung nicht konkret ein.

Uganda wegen Menschenrechtslage ebenfalls umstritten

Auch Uganda wird als möglicher Partner für europäische Rückkehrzentren diskutiert. Die Niederlande hatten bereits 2025 eine entsprechende Absichtserklärung mit Kampala geschlossen.

Die Bundesregierung bezeichnet die Menschenrechtsentwicklung in Uganda als unbefriedigend. Nach den Wahlen im Januar 2026 habe die Regierung ihr Vorgehen gegen Oppositionelle, Demonstranten und Journalisten verschärft.

Berlin verweist auf zahlreiche willkürliche Festnahmen, Foltervorwürfe und zunehmende Einschränkungen der Zivilgesellschaft. Angehörige sexueller Minderheiten seien gesellschaftlicher und rechtlicher Diskriminierung ausgesetzt.

Zugleich bewertet Deutschland Ugandas bisherige Flüchtlingspolitik unter Verweis auf das UNHCR als fortschrittlich.

Ob die Bundesregierung ein eigenes Abschiebeabkommen mit Uganda anstrebt, beantwortet sie nicht. Auch zu möglichen Bedingungen einer europäischen Zusammenarbeit macht sie keine Angaben.

Linke warnt vor Auslagerung der Abschiebepolitik

Die Linksfraktion kritisiert das Konzept grundsätzlich. Sie sieht die Gefahr, dass Menschen gegen ihren Willen in Staaten gebracht werden, zu denen sie keinerlei persönliche Verbindung haben.

In ihrer Anfrage verweist die Fraktion auf rechtliche Bedenken gegen die geplanten Überstellungen und auf die Gefahr unzureichender Schutzstandards in den Aufnahmeländern.

Die Bundesregierung hält dagegen, dass umfassende Migrationspartnerschaften im gemeinsamen Interesse entwickelt werden sollen. Bei der Ausgestaltung könnten auch internationale Organisationen eingebunden werden.

Eine Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten nach dem Modell der amerikanischen Drittstaatenabschiebungen schließt Berlin aus. Auf die Frage nach entsprechenden Kontakten zur US-Regierung oder einer gemeinsamen Nutzung bestehender Einrichtungen antwortet die Bundesregierung ausdrücklich mit Nein.

Dagegen wird die mögliche Beteiligung internationaler Organisationen weiterhin geprüft. Dazu gehört die Frage, welche Rolle Organisationen wie die Internationale Organisation für Migration bei Betreuung und Weiterreise überstellter Menschen übernehmen könnten.

Konkrete Abkommen, Standorte oder Vereinbarungen über die Rechte der betroffenen Personen hat die Bundesregierung bislang nicht bekannt gegeben.

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