Die Zahl der erstmaligen Asylanträge in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 um fast 46 Prozent gesunken, während bei inhaltlich geprüften Verfahren deutlich häufiger Schutz gewährt wurde. Die Zahlen beziehen sich auf die ersten sechs Monate des Jahres 2026. Insgesamt wurden 39.646 Erstanträge gestellt, nach 72.818 im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Zugleich stieg die bereinigte Schutzquote auf 47,4 Prozent, nachdem sie im Gesamtjahr 2025 bei 37,5 Prozent gelegen hatte.
Besonders hoch war die Schutzquote bei Menschen aus Afghanistan. In 89,3 Prozent der inhaltlich entschiedenen Verfahren erhielten afghanische Antragsteller einen Schutzstatus. Bei Frauen aus Afghanistan lag der Anteil bei rund 95 Prozent.
Die Daten stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.
Weniger Anträge, höhere Schutzquote
Die Entwicklung zeigt zwei unterschiedliche Trends im deutschen Asylsystem. Während deutlich weniger Menschen erstmals einen Asylantrag stellten, fiel der Anteil positiver Entscheidungen unter den materiell geprüften Fällen höher aus.
Nicht berücksichtigt werden bei dieser Quote Verfahren, bei denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht über den eigentlichen Schutzgrund entschieden hat. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Dublin-Verfahren oder andere formelle Erledigungen.
Ein erheblicher Teil der positiven Entscheidungen entfiel auf Familienangehörige bereits Schutzberechtigter. Insgesamt wurden 21.195 positive Entscheidungen im Zusammenhang mit Familienschutz einschließlich Abschiebungsverboten getroffen. Das entsprach 45,6 Prozent der positiven Entscheidungen.
Afghanistan mit besonders hoher Anerkennungsquote
Afghanistan war im ersten Halbjahr 2026 zugleich das wichtigste Herkunftsland der Asylantragsteller. Die hohe Schutzquote betrifft insbesondere Frauen.
Der Europäische Gerichtshof hatte im Oktober 2024 entschieden, dass bei afghanischen Frauen bereits Geschlecht und Staatsangehörigkeit für die Prüfung einer Verfolgung maßgeblich sein können. Hintergrund sind die weitreichenden Einschränkungen der Rechte von Frauen und Mädchen unter den Taliban.
Bei afghanischen Frauen erreichte die Schutzquote in Deutschland im ersten Halbjahr rund 95 Prozent.
Mehr als 700.000 Menschen mit Flüchtlingsschutz
Die aktuellen Bestandszahlen zeigen zugleich, dass die rechtlichen Schutzformen in Deutschland deutlich über die engere Kategorie der Asylberechtigung hinausgehen.
Zum 30. Juni 2026 waren 45.378 Menschen im Ausländerzentralregister als asylberechtigt erfasst. Die meisten von ihnen stammten aus der Türkei mit 10.918 Personen. Es folgten Afghanistan mit 7.420, Iran mit 4.542 und Syrien mit 4.219 Personen.
Deutlich größer war die Gruppe der Menschen mit Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Ende Juni waren 716.368 Personen mit diesem Status registriert.
Syrien stellte mit 262.208 Menschen die größte Gruppe. Danach folgten Afghanistan mit 152.655 und der Irak mit 85.314 Personen.
Mehr als 360.000 Menschen mit subsidiärem Schutz
Weitere 362.476 Menschen verfügten über eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund subsidiären Schutzes. Dieser Status greift, wenn zwar keine individuelle Verfolgung im Sinne des Flüchtlingsrechts festgestellt wird, bei einer Rückkehr aber ernsthafte Gefahren wie Folter, Todesstrafe oder schwere Gewalt drohen.
Mit 283.981 Personen stellte Syrien auch hier mit Abstand die größte Herkunftsgruppe. Es folgten der Irak mit 17.373 und Afghanistan mit 14.122 Menschen.
Daneben waren 169.484 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots registriert.
Die größte Gruppe kam aus Afghanistan mit 100.596 Personen. Dahinter folgten der Irak mit 12.287 und Somalia mit 9.037 Menschen.
Rund 199.000 Menschen leben mit Duldung in Deutschland
Zum Stichtag waren außerdem 199.271 Menschen mit einer Duldung im Ausländerzentralregister erfasst. Eine Duldung ist kein regulärer Aufenthaltstitel. Sie bedeutet, dass eine bestehende Ausreisepflicht vorübergehend nicht vollzogen wird.
Die größte Gruppe der Geduldeten stammte aus der Türkei mit 23.636 Personen. Es folgten der Irak mit 19.399, Afghanistan mit 11.410, Syrien mit 11.235 und Russland mit 11.182 Menschen.
Die Zahl der Geduldeten lag damit leicht über dem Niveau von Ende 2025. Damals waren rund 191.000 der insgesamt etwa 232.000 als ausreisepflichtig registrierten Menschen geduldet.

Die Bundesregierung weist seit Jahren darauf hin, dass die Daten des Ausländerzentralregisters bei ausreisepflichtigen Personen nicht in jedem Fall den tatsächlichen Aufenthalt in Deutschland abbilden. Personen können beispielsweise bereits ausgereist sein, ohne dass dies unmittelbar im Register erfasst wurde.
Unterschiedliche Schutzformen prägen die Statistik
Die Zahl von 45.378 Asylberechtigten bildet damit nur einen kleinen Teil der Menschen ab, die in Deutschland einen Schutzstatus besitzen.
Neben dem verfassungsrechtlichen Asyl gehören dazu insbesondere die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz sowie nationale Abschiebungsverbote. Hinzu kommen weitere humanitäre Aufenthaltstitel und der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine.
Ende 2025 lebten nach Berechnungen auf Grundlage des Ausländerzentralregisters rund 3,5 Millionen Menschen mit unterschiedlichen Flucht- und Schutzbiografien in Deutschland. Das Statistische Bundesamt kam aufgrund einer engeren statistischen Abgrenzung auf rund 3,2 Millionen Schutzsuchende.

