BND soll mehr dürfen: Streit um Hackbacks, Staatstrojaner und KI-Überwachung

Handys auslesen, KI-Analysen, Staatstrojaner und möglicherweise Hackbacks: Deutschlands Geheimdienste sollen deutlich mehr dürfen. Doch ausgerechnet bei operativen Eingriffen markieren Bundestagsjuristen enge verfassungsrechtliche Grenzen.

Die Bundesregierung will BND und Verfassungsschutz deutlich mehr Möglichkeiten zur Überwachung und zur Abwehr digitaler Bedrohungen geben. Das Bundeskabinett soll sich an diesem Mittwoch mit der Reform des Nachrichtendienstrechts befassen. Vorgesehen sind unter anderem weitergehende Zugriffe auf Mobiltelefone, neue Möglichkeiten bei der Datenanalyse und stärkere operative Fähigkeiten. Während die Union nach dem jüngsten Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle auf mehr Befugnisse drängt, warnen Linke, Grüne, Bürgerrechtler und Polizeigewerkschaft vor zu großer Macht für die Geheimdienste.

Drohnen, Sabotage und Spionage erhöhen den Druck

Marc Henrichmann, CDU-Politiker und Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste, sieht Deutschland mit einer veränderten Sicherheitslage konfrontiert.

„Der jüngste Sicherheitsvorfall am Leipziger Frachtflughafen hat einmal mehr gezeigt, dass wir es mit einer neuen Qualität hybrider Bedrohungen zu tun haben“, sagte er der Rheinischen Post.

Cyberangriffe, Sabotage, Spionage und nicht genehmigte Drohnenflüge seien inzwischen Teil der Sicherheitsrealität. Henrichmann fordert deshalb unter anderem längere Speicherfristen für bestimmte Daten und bessere Möglichkeiten zum Auslesen von Mobiltelefonen.

Eine „reine Nachrichtensammlerei“ werde künftig nicht mehr ausreichen, hatte der CDU-Politiker zuvor der Welt gesagt.

Die Bundesregierung begründet ihre Reform ebenfalls mit einer verschärften Bedrohungslage. Bereits Anfang Juli erklärte sie, das Nachrichtendienstrecht grundlegend ändern zu wollen, damit deutsche Dienste bei ihren operativen Fähigkeiten mit europäischen Partnerdiensten Schritt halten können.

Geheimdienste sollen stärker eingreifen können

Der politische Streit entzündet sich vor allem daran, wie weit die Nachrichtendienste künftig über das klassische Sammeln und Auswerten von Informationen hinausgehen dürfen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte warnt vor einem „massiven Machtzuwachs der Nachrichtendienste“. Nach ihrer Bewertung eröffnet der Entwurf einen erweiterten Einsatz von Staatstrojanern, KI-gestützte Datenanalysen, den Zugriff auf private Videokameras und sogenannte Hackbacks.

Bei einem Hackback reagiert der Staat auf einen Cyberangriff nicht nur defensiv, sondern greift technisch in Systeme ein, die dem Angreifer zugerechnet werden.

Gerade solche Eingriffe werfen erhebliche rechtliche Fragen auf. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages halten zur aktiven Cyberabwehr fest, dass staatliche Maßnahmen Grundrechte wie die informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis, die Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme und die Unverletzlichkeit der Wohnung berühren können.

BND darf nicht zur allgemeinen Sicherheitsbehörde werden

Besonders eng sind die verfassungsrechtlichen Grenzen beim Bundesnachrichtendienst.

Die Wissenschaftlichen Dienste verweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Der Bund darf den BND nicht allgemein mit der Gewährleistung der inneren Sicherheit beauftragen. Seine Aufgaben und Befugnisse müssen eine außen- und sicherheitspolitische Bedeutung und damit eine internationale Dimension haben.

Bislang sind BND und Bundesamt für Verfassungsschutz gesetzlich grundsätzlich auf die Beschaffung und Auswertung von Informationen ausgerichtet. Ob ihnen darüber hinaus operative Eingriffsbefugnisse übertragen werden können, ist verfassungsrechtlich nicht abschließend geklärt. Die Frage berührt unmittelbar die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden.

Das Bundesverfassungsgericht hat zudem ein informationelles Trennungsprinzip entwickelt. Daten zwischen Polizei und Nachrichtendiensten dürfen danach nur unter hohen Voraussetzungen ausgetauscht werden.

Linke warnt vor einer „Geheimpolizei“

Besonders scharf fällt die Kritik der Linksfraktion aus. Ihre innenpolitische Sprecherin Clara Bünger wirft Innenminister Alexander Dobrindt vor, mit der Reform die Grenze zwischen Geheimdiensten und Polizei einzureißen.

„Wer Nachrichtendiensten operative Eingriffsrechte, Sabotagebefugnisse und staatliche Hackbacks an die Hand gibt, plant eine neue deutsche Geheimpolizei“, erklärte Bünger.

Sie kritisiert zudem KI-gestützte Persönlichkeitsprofile, automatisierte Verhaltensanalysen und biometrische Gesichtserkennung. Auch den geplanten Ausbau der BND-Datenerfassung an Internetknoten sieht die Linken-Politikerin als massiven Grundrechtseingriff.

Die Fraktion verlangt eine grundlegende Abkehr von den Plänen.

Grüne wollen stärkere parlamentarische Kontrolle

Die Grünen halten eine Reform des Nachrichtendienstrechts grundsätzlich für notwendig, sehen aber ebenfalls Nachbesserungsbedarf.

Der Sicherheitspolitiker Konstantin von Notz bezeichnete neue, verfassungskonforme Rechtsgrundlagen für die Dienste als „überfällig“. Gleichzeitig fehle ihm eine ausreichende Stärkung der Kontrolle durch den Bundestag.

Auch Henrichmann verbindet zusätzliche Befugnisse mit dem Ausbau der Aufsicht. „Mehr Befugnisse bedeuten gleichzeitig aber auch mehr Verantwortung“, sagte der CDU-Politiker. Der Unabhängige Kontrollrat solle deshalb zu einem stärkeren Kontrollorgan ausgebaut werden.

Die Wissenschaftlichen Dienste weisen ebenfalls darauf hin, dass operative Cybermaßnahmen der Nachrichtendienste den besonderen Regeln der parlamentarischen Nachrichtendienstkontrolle unterliegen würden.

Polizeigewerkschaft verteidigt Trennungsgebot

Auch die Gewerkschaft der Polizei unterstützt eine bessere Ausstattung der deutschen Sicherheitsbehörden, zieht jedoch beim Verhältnis zwischen Polizei und Geheimdiensten eine Grenze.

„Das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten bleibt für uns unantastbar“, erklärte der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke.

Die Nachrichtendienste müssten rechtlich, technisch und personell in die Lage versetzt werden, Bedrohungen zu erkennen. Polizeiliche Befugnisse dürften dadurch jedoch nicht ohne klare Grenzen auf Geheimdienste übergehen.

Die verfassungsrechtliche Zuständigkeitsfrage wird bei Cyberangriffen zusätzlich dadurch erschwert, dass sich deren Ursprung häufig nicht eindeutig bestimmen lässt. Bei BND und Verfassungsschutz kommt hinzu, dass der eine grundsätzlich für das Ausland und der andere für das Inland zuständig ist. Gerade im Cyberraum lässt sich diese Grenze technisch nicht immer eindeutig ziehen.

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