In Deutschland haben die Sicherheitsbehörden im ersten Halbjahr 231 islamfeindliche Straftaten registriert – 194 davon ordneten sie der politisch motivierten Kriminalität von rechts zu. Die Zahlen betreffen den Zeitraum von Januar bis Juni 2026. Unter den erfassten Fällen waren 16 Gewaltdelikte, 89 Volksverhetzungen und 13 Sachbeschädigungen. 127 Tatverdächtige wurden ermittelt, festgenommen wurde niemand.
16 Gewaltdelikte gegen Muslime und den Islam
Die Bundesregierung nennt die Zahlen in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag. Erfasst werden Straftaten, die sich gegen den Islam oder gegen Muslime richten.
Alle 16 registrierten Gewaltdelikte waren Körperverletzungen. 14 davon wurden dem rechten Spektrum zugerechnet, jeweils ein Fall einer ausländischen Ideologie und einer sonstigen politischen Zuordnung.
Hinzu kamen 89 Fälle von Volksverhetzung. 74 davon wurden als rechts motiviert eingestuft. Außerdem registrierten die Behörden 13 Sachbeschädigungen, elf Fälle von Nötigung oder Bedrohung sowie elf Fälle, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet wurden.
Insgesamt entfielen 194 der 231 Straftaten auf den Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“. Zwölf Fälle wurden einer ausländischen Ideologie zugerechnet, zehn einer religiösen Ideologie und 15 konnten keinem dieser Bereiche eindeutig zugeordnet werden.
Neun Straftaten richteten sich gegen Moscheen

Neun der registrierten Straftaten hatten ausdrücklich eine Moschee als Angriffsziel. Darunter waren fünf Sachbeschädigungen. In einem weiteren Fall wurden Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet, drei weitere Taten fallen in andere Deliktskategorien.
Unter den 127 ermittelten Tatverdächtigen befanden sich auch Verdächtige wegen Körperverletzungen, Bedrohungen und Volksverhetzung. Zu einer Festnahme kam es im gesamten ersten Halbjahr nicht.
231 Fälle bedeuten noch keinen Rückgang
Die aktuelle Zahl liegt deutlich unter den für frühere Halbjahre ausgewiesenen Werten. Daraus lässt sich nach Angaben der Bundesregierung jedoch kein belastbarer Rückgang ableiten.
Grund ist eine technische Umstellung beim Meldesystem für politisch motivierte Kriminalität. Seit dem 1. Juni werden noch nicht übermittelte Fälle schrittweise an das Bundeskriminalamt nachgemeldet. Die Bundesregierung warnt deshalb ausdrücklich davor, die 231 bislang registrierten Straftaten mit früheren Zeiträumen zu vergleichen.
Die Zahlen für 2026 sind vorläufig und können sich durch Nachmeldungen noch erhöhen.
178 Beschwerden wegen antimuslimischer Diskriminierung
Besonders häufig betrafen die Beschwerden das Arbeitsleben. 58 Fälle wurden dem Arbeitsmarkt zugeordnet. Weitere 42 entfielen auf private Dienstleistungen und den Zugang zu Gütern.
Auch aus Bildung und Wohnungsmarkt wurden jeweils 13 Fälle gemeldet, aus dem Bereich Justiz und Polizei zwölf. Zehn Beschwerden betrafen Gesundheit und Pflege.
Regional wurden die meisten Fälle in Nordrhein-Westfalen erfasst. Dort gingen 43 Meldungen ein. Es folgten Berlin mit 26 und Bayern mit 23 Fällen.
Bei 48 der insgesamt 178 Beschwerden stellte die Antidiskriminierungsstelle eine unmittelbare Benachteiligung fest. Jeweils 14 Fälle wurden als mittelbare Benachteiligung beziehungsweise Belästigung eingeordnet. Bei einem erheblichen Teil ließen die vorliegenden Angaben keine eindeutige Zuordnung zu.

