Die Bundesregierung setzt die Leitlinien der feministischen Außenpolitik nicht fort, beendet aber keine Förderpraxis für LGBTIQ-, Gender- und Gesundheitsprojekte im Ausland. Die Antwort des Auswärtigen Amts an den Bundestag stammt vom 23. April 2026. Damit gerät sichtbar auseinander, was politisch fallen gelassen wird und was in der internationalen Projektarbeit weiterläuft. Im Zentrum stehen Förderungen im Ausland, Pride-Auftritte deutscher Auslandsvertretungen und die Frage, wie weit Berlin unter öffentlichem Druck seinen bisherigen Kurs verändert.
Ein Rückzug unter politischem Druck
Der Druck auf das Auswärtige Amt kommt inzwischen nicht mehr nur aus Grundsatzdebatten über Sprache und Symbolik. Die AfD-Fraktion hat der Bundesregierung eine lange Liste konkreter Projekte, Veranstaltungen und Auftritte deutscher Auslandsvertretungen vorgelegt: LGBTIQ-Projekte in mehreren Weltregionen, queere Filmfestivals, Pride-Beteiligungen deutscher Diplomaten, Veranstaltungen des Goethe-Instituts und Förderungen im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit.
Die Bundesregierung antwortet darauf mit einer klaren Zäsur beim politischen Rahmen: „Die Leitlinien der feministischen Außenpolitik werden nicht fortgesetzt. Eine Evaluierung ist nicht geplant.“ Die feministische Entwicklungspolitik des Bundesentwicklungsministeriums wird dagegen evaluiert. Diese Prüfung begann 2026 beim Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit, eine Veröffentlichung ist für Ende 2027 vorgesehen.
Damit endet ein außenpolitisches Markenzeichen der vergangenen Bundesregierung nicht vollständig als Praxisfeld, aber als Leitbegriff des Auswärtigen Amts. Der Begriff verschwindet, während einzelne Förderlinien, Partnerstrukturen und diplomatische Signale weiter bestehen.
Förderstopp ist nicht angekündigt
Besonders deutlich wird das bei der International Planned Parenthood Federation. Die Bundesregierung plant derzeit keine Einstellung der Förderung. Zugleich erklärt sie, keine Maßnahmen im Ausland gefördert zu haben, die sich für ein Recht auf Abtreibung einsetzen. Ob oder in welcher Weise geförderte Projektträger im Ausland Positionen zu Fragen des Schwangerschaftsabbruchs vertreten, werde nicht erfasst.
Auch bei LGBTIQ-Projekten zieht sich die Bundesregierung nicht aus der Förderung zurück. Sie verweist auf rechtliche Grundlagen, Haushaltsregeln und das Prinzip der Wirtschaftlichkeit. Bei sensiblen Projekten beruft sie sich zudem auf „Do No Harm“. Details könnten negative Folgen für Betroffene haben, wenn sie öffentlich werden. Das gelte auch für abgeschlossene Vorhaben.
Die Antwort zeigt damit eine Linie, die politisch vorsichtiger klingt, aber praktisch keine pauschale Abkehr bedeutet. Der offene Konflikt dreht sich weniger um einzelne Haushaltsregeln als um die Frage, ob Deutschland solche Projekte weiter als Bestandteil seiner Außenpolitik versteht.
Goethe-Institut bleibt zentraler Akteur
Viele der abgefragten Beispiele betreffen das Goethe-Institut. Die Bundesregierung betont, dass das Institut institutionell gefördert wird und Projekte eigenverantwortlich auswählt und umsetzt. Für 2025 sind 224,7 Millionen Euro aus dem entsprechenden Haushaltstitel bewilligt, für 2026 sind 227,7 Millionen Euro vorgesehen.

Damit bleibt das Goethe-Institut ein wichtiger Träger kultureller Außenpolitik. In der Anfrage werden unter anderem queere Filmfestivals, feministische Veranstaltungsreihen, Debattenformate und Projekte in Europa, Asien, Amerika und Afrika genannt. Die Bundesregierung trennt hier zwischen der institutionellen Förderung des Goethe-Instituts und der Verantwortung für einzelne Programmentscheidungen.
Afrika taucht in der Debatte mehrfach auf
Afrikanische Staaten spielen in der Liste der abgefragten Projekte eine sichtbare Rolle. Genannt werden unter anderem Ghana, Uganda, Namibia, Ruanda, Côte d’Ivoire, Südafrika, Südsudan, Malawi und die Demokratische Republik Kongo. In mehreren Fällen geht es um LGBTIQ-Rechte, Gender-Projekte, reproduktive Gesundheit oder feministische Kulturformate.
Die Bundesregierung äußert sich zu politischen Entwicklungen in anderen Staaten anlassbezogen. Öffentliche Stellungnahmen des Auswärtigen Amts und deutscher Auslandsvertretungen seien über Webseiten und Social-Media-Kanäle abrufbar. Eine vollständige statistische Erfassung solcher Stellungnahmen, Pride-Beteiligungen oder Regenbogenfahnen an Auslandsvertretungen gibt es nicht.
Pride-Auftritte werden nicht vollständig erfasst
Auch bei der Teilnahme deutscher Diplomaten an Pride-Paraden legt die Bundesregierung keine abschließende Liste vor. Eine Einstufung solcher Teilnahmen als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ sei nicht vorgenommen worden. Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass solche Beteiligungen statistisch nicht erfasst werden.

Einige deutsche Auslandsvertretungen nehmen am Format „Diplomats for Equality“ teil. Eine formale Mitgliedschaft Deutschlands in diesem Format gebe es nach Regierungsangaben jedoch nicht. An dem Outright Summit nahm die Ständige Vertretung Deutschlands in New York auf Arbeitsebene teil.
Die Bundesregierung hält sich damit Spielräume offen. Sie beendet den Leitbegriff feministischer Außenpolitik, lässt aber diplomatische Beteiligungen, anlassbezogene Erklärungen und Projektarbeit weiter möglich.
Die neue Linie bleibt bewusst schmal
Das Auswärtige Amt nimmt den politischen Begriff zurück, ohne die darunter gewachsene Praxis vollständig abzuräumen. Das schafft eine neue Grauzone: weniger programmatische Sprache, weniger sichtbares Label, aber weiterhin Unterstützung für Projekte, Institutionen und internationale Formate.
Für Kritiker reicht das nicht, weil Förderungen, Pride-Auftritte und LGBTIQ-Projekte weiterlaufen. Für Befürworter solcher Programme verschiebt sich der Kurs zugleich weg von einer offensiven Selbstbeschreibung. Die Bundesregierung spricht nun stärker über Einzelfälle, Haushaltsrecht, Schutz von Betroffenen und institutionelle Zuständigkeiten.
Der politische Druck hat damit ein Ergebnis hervorgebracht: Die feministische Außenpolitik als Leitlinie des Auswärtigen Amts endet. Die internationale Förderung von LGBTIQ-, Gender- und Gesundheitsprojekten bleibt Teil deutscher Außen- und Entwicklungspolitik.

