Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2025 insgesamt 118 Gesetze verabschiedet, davon 96 nach der Konstituierung des 21. Parlaments. Am 25. März endete mit der ersten Sitzung des neuen Bundestages die 20. Wahlperiode. Damit fiel der deutlich größere Teil der Gesetzgebung in die ersten 51 Sitzungstage der neuen schwarz-roten Koalition aus CDU/CSU und SPD. Zugleich zeigen die Parlamentszahlen, dass die AfD bei Anträgen und Anfragen die aktivste Oppositionskraft war.
Mehr Gesetze in der 21. Wahlperiode
Von den 118 verabschiedeten Gesetzen entfielen 22 auf die letzten sechs Sitzungstage der 20. Wahlperiode und 96 auf die ersten 51 Sitzungstage der 21. Wahlperiode. 77 der in der neuen Wahlperiode beschlossenen Gesetze gingen auf Vorlagen der Bundesregierung zurück. 19 Gesetze beruhten auf Initiativen aus dem Bundestag selbst, dabei handelte es sich um Entwürfe der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD.
Auch in den letzten Wochen der 20. Wahlperiode blieb das Parlament gesetzgeberisch aktiv. Dort verabschiedete der Bundestag elf Gesetze auf eigene Initiative und elf weitere auf Vorlage der damaligen Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP.
Schuldenbremse und Sondervermögen als zentrale Entscheidung
Zu den wichtigsten Beschlüssen der auslaufenden 20. Wahlperiode gehörte die Änderung des Grundgesetzes zur Reform der Schuldenbremse. Für den Entwurf stimmten 512 Abgeordnete, 206 votierten dagegen.
Die Neuregelung sieht vor, dass Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Maßnahmen ab einer festgelegten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Außerdem wurde ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht. Auch diese Kredite sollen von der Schuldenregel ausgenommen werden. Zudem erhalten die Länder mehr Spielraum für eigene Verschuldung bei der Haushaltsaufstellung.
220 Gesetzentwürfe eingebracht
Im Jahr 2025 gingen insgesamt 220 Gesetzentwürfe beim Bundestag ein. 198 davon wurden bereits in der 21. Wahlperiode eingebracht, 22 noch in der 20. Legislaturperiode.
In der neuen Wahlperiode kamen 115 Vorlagen von der Bundesregierung, 36 vom Bundesrat und 21 von den Fraktionen der Koalition aus CDU/CSU und SPD. Die AfD brachte 14 Gesetzentwürfe ein, die Grünen neun und die Linke drei. In den letzten Wochen der 20. Wahlperiode stammten die Initiativen noch aus einem breiteren Spektrum, darunter Vorlagen der Bundesregierung, der FDP, von Grünen und SPD sowie der CDU/CSU.
AfD dominiert bei Anträgen und Kleinen Anfragen
Besonders deutlich wird die Rolle der Opposition bei den selbstständigen Anträgen. Insgesamt wurden 2025 im Bundestag 292 solcher Anträge eingebracht, davon 265 in der 21. Wahlperiode. Die AfD stellte mit 142 Anträgen im Gesamtjahr die meisten, gefolgt von den Grünen mit 72 und der Linken mit 43.
Auch bei den Kleinen Anfragen lag die AfD vorn. Von insgesamt 1318 Kleinen Anfragen kamen 731 von ihrer Fraktion. Die Linke stellte 251, die Grünen 195. Kleine Anfragen sind ein zentrales Instrument der parlamentarischen Kontrolle, weil die Bundesregierung darauf in der Regel binnen zwei Wochen schriftlich antworten muss.
Bei den Großen Anfragen griff die AfD ebenfalls am häufigsten zu diesem Mittel und reichte in der 21. Wahlperiode vier ein. Die Linke stellte zwei.
Fast 6000 schriftliche Fragen an die Bundesregierung
Die Abgeordneten richteten 2025 insgesamt 5954 schriftliche und 782 mündliche Fragen an die Bundesregierung. Die meisten schriftlichen Fragen kamen von Abgeordneten der AfD mit 2315 im Gesamtjahr, gefolgt von den Grünen mit 1502 und der Linken mit 1111.
Bei den mündlichen Fragen lagen die Grünen mit 302 vorn. Danach folgten die AfD mit 251 und die Linke mit 176. SPD-Abgeordnete stellten im Jahr 2025 keine mündlichen Fragen.
Neben den Fragen debattierte der Bundestag in 31 Aktuellen Stunden über kurzfristige politische Entwicklungen. In zwölf Fragestunden stellten sich Regierungsvertreter den Fragen der Abgeordneten. Hinzu kamen 13 Regierungsbefragungen zu aktuellen Kabinettsbeschlüssen.
Vier Regierungserklärungen von Friedrich Merz
Insgesamt wurden 2025 sechs Regierungserklärungen im Bundestag abgegeben. Eine hielt der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz Ende Januar zu innenpolitischen Themen, eine weitere Wirtschaftsminister Robert Habeck zum Jahreswirtschaftsbericht.
Bundeskanzler Friedrich Merz gab nach dem Wechsel zur 21. Wahlperiode vier Regierungserklärungen ab. Dabei ging es um das Regierungsprogramm sowie um die Beratungen vor Nato-Gipfel und Europäischen Rat.
Tausende Drucksachen dokumentieren die Parlamentsarbeit
Die parlamentarische Arbeit des Jahres spiegelt sich auch im Umfang der veröffentlichten Unterlagen wider. 2025 erschienen 7409 Bundestagsdrucksachen. Dazu zählen Gesetzentwürfe, Anträge, Änderungsanträge, Berichte, Große und Kleine Anfragen sowie Unterrichtungen.
Die Protokolle der sechs Sitzungstage der 20. Wahlperiode umfassten 805 Seiten, die der 51 Sitzungstage der 21. Wahlperiode 6175 Seiten. Zudem wurden im Jahresverlauf 40 namentliche Abstimmungen veröffentlicht.

