UN-Ausschuss dringt auf eigenes Gesetz gegen Verschwindenlassen in Malawi

Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen hat Malawi bei der Prüfung seines Staatenberichts aufgefordert, das Verschwindenlassen als eigenen Straftatbestand in das nationale Recht aufzunehmen. Die Experten verwiesen dabei auch auf ungeklärte Fälle, das Schicksal von Menschen mit Albinismus und Vorwürfe geheimer Inhaftierungen. Die Anhörung des Landes fand am 11. und 12. März in Genf statt.

Die malawische Delegation erklärte vor dem Ausschuss, die Regierung wolle die dafür nötige Gesetzesreform vorantreiben. Generalstaatsanwältin Gertrude Lynn Hiwa sagte, Malawi habe sich verpflichtet, das Verschwindenlassen als eigenständiges Delikt in das nationale Recht zu übernehmen.

Ausschuss sieht Lücken im nationalen Rechtsrahmen

Im Zentrum der Anhörung stand die Frage, wie Malawi die Internationale Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen innerstaatlich umsetzt. Die Experten betonten, ohne eine ausdrückliche strafrechtliche Verankerung lasse sich die Konvention nicht wirksam anwenden.

Der Ausschuss verwies darauf, dass das malawische Recht bislang zwar Delikte kenne, die einzelnen Elementen des Verschwindenlassens nahekommen. Eine eigenständige Strafnorm mit allen Tatbestandsmerkmalen und angemessenen Strafen fehle jedoch weiterhin.

Malawi erklärte, es habe bereits Konsultationen zu einem entsprechenden Gesetz geführt. Die Regierung verwies zugleich auf begrenzte finanzielle und technische Kapazitäten.

Fälle von Menschen mit Albinismus im Fokus

Besondere Aufmerksamkeit galt der Situation von Menschen mit Albinismus. Ausschussmitglieder verwiesen auf Berichte über schwere Gewalt, Entführungen und ungeklärte Vermisstenfälle. Seit 2013 habe es mindestens zehn Fälle von verschwundenen Menschen mit Albinismus gegeben, hieß es aus dem Ausschuss.

Die malawische Delegation erklärte, die Strafen für Angriffe auf Menschen mit Albinismus seien verschärft worden. Zudem sei eine Polizeieinheit für Gemeindeschutz geschaffen worden, die diese Personengruppe schützen und die Öffentlichkeit sensibilisieren solle.

Nach Angaben der Delegation gelten im Jahr 2026 noch fünf seit 2018 verschwundene Menschen mit Albinismus als vermisst. Alles deute darauf hin, dass sie tot seien. Vierzehn Verdächtige seien weiterhin flüchtig.

Vorwürfe zu Haftbedingungen und geheimen Inhaftierungen

Der Ausschuss griff außerdem Vorwürfe auf, wonach es in der Haftanstalt Mikuyu 1 zu Todesfällen in Gewahrsam, geheimen Bestattungen und manipulierten Registern gekommen sein soll. Die Delegation erklärte, die nationale Menschenrechtskommission habe in einem Bericht Empfehlungen an das Gefängnissystem formuliert und eine Aufarbeitung verlangt.

Zudem verwiesen Ausschussmitglieder auf Informationen, wonach Migranten zwischen 2022 und 2025 in Militärunterkünften in Kamuzu ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten worden sein könnten. Die Delegation erklärte, ihr lägen dazu keine Informationen vor.

Positiv hob der Ausschuss hervor, dass der High Court in Mzuzu 2024 angeordnet hatte, Migranten dürften nicht länger als 30 Tage festgehalten werden.

Regierung kündigt weitere Reformen an

Malawi verwies vor dem Ausschuss auf bestehende Schutzmechanismen. Die Verfassung garantiere festgenommenen Personen das Recht, mit Familie, Anwälten und Konsularbehörden Kontakt aufzunehmen und ihre Inhaftierung gerichtlich anzufechten. Nach Angaben der Delegation müssen zudem alle Inhaftierten offiziell registriert werden.

Die Regierung kündigte an, neben der Strafrechtsreform auch an einem besseren Datensystem für Vermisstenfälle zu arbeiten. Bislang gebe es kein eigenes Register für Fälle des Verschwindenlassens. Auch ein umfassendes Entschädigungssystem für Betroffene und Angehörige sei eine Priorität.

Die abschließenden Empfehlungen des Ausschusses sollen am 19. März veröffentlicht werden.

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