Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2025 die Beteiligung der Bundeswehr an zwei maritimen Auslandseinsätzen im Mittelmeer um jeweils ein Jahr verlängert. In namentlichen Abstimmungen billigten die Abgeordneten sowohl das Nato-geführte Mandat „Sea Guardian“ als auch die EU-Operation „Eunavfor med Irini“.
Verlängerung zweier Mandate mit Mittelmeer- und Libyen-Bezug
Wie der Deutsche Bundestag berichtet, stimmten für die Fortsetzung von „Sea Guardian“ 388 Abgeordnete, 169 votierten dagegen, drei enthielten sich. Die Verlängerung der EU-Mission „Eunavfor med Irini“ wurde mit 315 Ja-Stimmen bei 182 Nein-Stimmen und 69 Enthaltungen angenommen. Beide Mandate sind bis Ende November 2026 befristet und knüpfen unmittelbar an die zum 30. November 2025 auslaufenden Einsatzgrundlagen an.
Nato-Mission „Sea Guardian“: Seeraumüberwachung und Terrorismusbekämpfung

Die Bundesregierung will sich weiterhin an der Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ beteiligen. Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere, die Straße von Gibraltar mit ihren Zugängen sowie den darüber liegenden Luftraum. Ziel ist es, im Mittelmeerraum zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld beizutragen. Nach Darstellung der Bundesregierung soll das Bündnis damit die maritime Sicherheit im Mittelmeer stärken.
Wie bisher können bis zu 550 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr eingesetzt werden. Ein Einsatz in Küstenmeeren ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Er setzt die Zustimmung des jeweiligen Anrainerstaates voraus und – sofern dieser kein Nato-Mitglied ist – einen Beschluss des Nordatlantikrates sowie die Zustimmung des Deutschen Bundestages. Damit bleibt die parlamentarische Kontrolle des Einsatzes gewahrt.
Rechtliche Grundlage sind mehrere Nato-Beschlüsse seit Juli 2016 sowie Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, insbesondere die Resolution 2292 (2016) vom 14. Juni 2016, die zuletzt durch Resolution 2780 (2025) verlängert wurde. Das neue Mandat ist bis Ende November 2026 befristet. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 0,8 Millionen Euro.
In die Bundestagsberatung eingeflossen sind neben dem Antrag der Bundesregierung (Drucksache 21/2069) auch eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/2650) und ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/2651).

Parallel zur Nato-Mission beschloss der Bundestag die Fortsetzung der Beteiligung an der EU-geführten Militäroperation „Eunavfor med Irini“ im Mittelmeer. Das Mandat zielt nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen durchzusetzen und zur Unterbindung von Menschenschmuggel und illegalen Öl-Exporten beizutragen.
Die Bundeswehr übernimmt in diesem Rahmen insbesondere Aufgaben der Seeraumüberwachung und -aufklärung. Hierfür können wie bisher bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsandt werden. Das Mandat läuft nun bis zum 30. November 2026.
Zur Begründung verweist die Bundesregierung auf fortdauernde Verstöße gegen das UN-Waffenembargo, etwa durch die Zufuhr von Waffen, Material und Kämpfern an bewaffnete Akteure in Ost- und Westlibyen. Entgegen der 2020 geschlossenen Waffenstillstandsvereinbarung hielten sich weiterhin ausländische Kämpfer, Kräfte und Söldner auf beiden Seiten im Land auf. Ein vollständiger Abzug dieser Kräfte sowie ein geordneter Prozess zur Entwaffnung und Demobilisierung der libyschen Milizen stünden noch aus. Teilweise sei auch deren Überführung in reguläre Sicherheitsstrukturen vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund betont die Bundesregierung, dass der von den Vereinten Nationen geführte Friedensprozess in Libyen weiterhin diplomatisch, militärisch und entwicklungspolitisch unterstützt werden müsse. Die Operation „Irini“ wird in diesem Rahmen als Instrument betrachtet, um die Umsetzung des Waffenembargos zu überwachen und so zu einer langfristigen politischen Stabilisierung Libyens beizutragen.
Der Bundestag folgte in seiner Entscheidung einer Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/2648) und einem Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit des Einsatzes (21/2649).