Wahlen in Burundi: Abgelehnte Kandidatenlisten sorgen für Diskussionen

Die Unabhängige Nationale Wahlkommission Burundis (CENI) hat mehrere Kandidatenlisten für die Parlamentswahlen 2025 abgelehnt, darunter die der neuen Koalition „Burundi Bwa Bose“ und zahlreicher anderer Parteien. Die Entscheidung hat Kontroversen ausgelöst und eine Debatte über die Rechtmäßigkeit und Transparenz des Wahlprozesses entfacht, so das Medium IWACU.

Begründungen der CENI

Die CENI begründete die Ablehnung mit unvollständigen Listen und Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben zu ethnischen und geschlechtlichen Quoten, die in Artikel 108 des Wahlgesetzes verankert sind. Dieser Artikel sieht vor, dass mindestens 30 Prozent der Kandidaten Frauen sein müssen und dass eine ethnische Balance von 60 Prozent Hutu und 40 Prozent Tutsi gewährleistet wird.

Im Fall der Koalition „Burundi Bwa Bose“ argumentierte die CENI, dass Kandidaten wie Agathon Rwasa und andere Abgeordnete des Parlaments weiterhin dem Parteienspektrum des CNL angehören, das nicht Teil der Koalition ist. Dies verstoße laut CENI gegen Artikel 112 des Wahlgesetzes sowie Artikel 7 des Parteiengesetzes, die eine gleichzeitige Zugehörigkeit zu mehreren Parteien ausschließen.

Juristische Einschätzungen

Juristen äußerten Zweifel an der rechtlichen Grundlage der Entscheidungen. „Es ist schwer nachzuvollziehen, inwiefern die angeführten Artikel eine juristisch ausreichende Grundlage für die Ablehnung der Kandidatenlisten bieten“, erklärte Alexis Manirakiza, Universitätsdozent und Rechtsexperte. Artikel 112 des Wahlgesetzes regle die Bedingungen für die Beendigung eines Abgeordnetenmandats, jedoch nicht die Zulässigkeit von Kandidaturen.

Reaktionen aus den Parteien

Mehrere betroffene Parteien kündigten Einsprüche gegen die Entscheidungen der CENI an.

  • Térence Manirambona, Sprecher des CNL, erklärte: „Wir haben Kandidaten aus allen ethnischen Gruppen und Geschlechtern aufgestellt. Sollte es formale Fehler geben, erwarten wir, dass diese im Einspruchsverfahren korrigiert werden.“
  • Anicet Niyonkuru, Vorsitzender des CDP, warnte vor den politischen Folgen: „Eine Wahl, die nur die Regierungspartei bevorzugt, wäre ein Rückschritt für die Demokratie in Burundi.“

Politische Konsequenzen

Sollte die Entscheidung der CENI von der Verfassungsgerichtsbarkeit bestätigt werden, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf die politische Repräsentation im Land Burundi haben. Kritiker befürchten eine Delegitimierung der zukünftigen Parlamentszusammensetzung und einen Rückgang des Vertrauens in den demokratischen Prozess.

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