Die UN-Vollversammlung hat die Verschleppung versklavter Afrikaner und ihre rassistisch begründete Versklavung als schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Am 25. März 2026 verabschiedeten die Mitgliedstaaten in New York eine entsprechende Erklärung mit 123 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen und 52 Enthaltungen. Gegen den Text stimmten die USA, Israel und Argentinien. Deutschland enthielt sich der Stimme. Die Resolution gilt als politischer Erfolg für die afrikanischen Staaten, bringt den Streit über Reparationen und die rechtlichen Folgen der Kolonial- und Sklavereigeschichte aber zugleich mit neuer Schärfe auf die internationale Bühne.
Im Kern geht es um mehr als historische Erinnerung. Die Vollversammlung betont, dass Forderungen nach Reparationen ein konkreter Schritt sein können, um historisches Unrecht gegenüber Afrikanern und Menschen afrikanischer Herkunft zu adressieren. Genau an diesem Punkt entzündete sich der Widerstand westlicher Staaten.
Afrikanische Staaten drängen auf Anerkennung und Wiedergutmachung
Ghanas Außenminister Samuel Okudzeto Ablakwa brachte den Text im Namen der afrikanischen Gruppe ein. Er warb dafür, die Erklärung nicht als Angriff auf einzelne Staaten zu lesen, sondern als Rahmen für Versöhnung, Wahrheit und moralische Anerkennung. Es gehe nicht darum, Geschichte neu aufzurollen, sagte er, sondern ihre Folgen klar zu benennen und einen ernsthaften Dialog über Wiedergutmachung zu ermöglichen.

Die Resolution soll nach dieser Lesart vier Dinge leisten: die historische Tragweite der Versklavung klar benennen, ihre bis heute spürbaren Folgen anerkennen, den internationalen Austausch über reparative Gerechtigkeit stärken und den Kampf gegen strukturellen Rassismus und historische Verdrängung untermauern.
Auch aus der Karibik kam Rückendeckung. Die Staaten der CARICOM verlangten, von der Erinnerung endlich zum Handeln zu kommen. Reparationen seien notwendig, um gegenwärtige Ungleichheiten nicht nur moralisch, sondern auch politisch und materiell anzugehen.
USA und europäische Staaten lehnen rechtliche Folgen ab
Den stärksten Widerspruch formulierten die Vereinigten Staaten. Washington bezeichnete die Resolution als in vielerlei Hinsicht hoch problematisch. Die US-Delegation wandte sich vor allem gegen zwei Punkte: gegen die Vorstellung eines rechtlichen Anspruchs auf Reparationen für historisches Unrecht und gegen jede Hierarchie innerhalb der Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Auch zahlreiche europäische Staaten gingen auf Distanz. Die Europäische Union enthielt sich geschlossen. Aus ihrer Sicht schafft der Begriff „schwerstes Verbrechen“ rechtliche Unklarheit, weil es im Völkerrecht keine abgestufte Rangfolge bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit gebe. Hinzu kam die Kritik, die Resolution arbeite mit Rechtsdeutungen, die nach europäischer Lesart rückwirkend Normen anwenden würden, die zur Zeit des transatlantischen Sklavenhandels noch nicht bestanden.

Damit zeigte die Abstimmung eine klare politische Trennlinie. Ein großer Teil der Staaten aus Afrika, der Karibik und dem globalen Süden drängte auf stärkere Anerkennung und einen Dialog über Wiedergutmachung. Die USA und viele westliche Staaten stellten sich gegen alles, was als Grundlage für spätere rechtliche oder finanzielle Forderungen gelesen werden könnte.
Baerbock und Guterres machen Druck auf die Staatengemeinschaft
UN-Generalsekretär António Guterres nutzte die Debatte für einen ungewöhnlich klaren Appell. Die Welt dürfe rassistische Gewalt, Ausbeutung und Ungleichheit nicht länger hinnehmen, sagte er. Nötig seien deutlich mutigere Schritte, um systemischen Rassismus zu bekämpfen, Wiedergutmachung voranzubringen und die Entwicklung afrikanischer Staaten gerechter zu gestalten. Dazu zählte er auch mehr Einfluss Afrikas in der globalen Finanzarchitektur und im Sicherheitsrat.
Slave trade and slavery stand among the gravest violations of human rights in history. Its consequences endure, shaping lives and societies to this day. As we marked the International Day of Remembrance of the Victims of Slavery and the Transatlantic Slave Trade in the General… pic.twitter.com/BoMHq2qrYH
— Annalena Baerbock (@UN_PGA) March 25, 2026
Die Präsidentin der UN-Vollversammlung, Annalena Baerbock, erinnerte an Millionen Afrikaner, die verschleppt, entrechtet und wie Ware behandelt worden seien. Die Folgen der Sklaverei seien nicht Vergangenheit, sondern wirkten bis heute fort, etwa in Armut, Diskriminierung und fehlender politischer Repräsentation. Wiedergutmachung sei deshalb eine moralische Verpflichtung, die Wahrheit, Selbstprüfung und konkrete Schritte verlange.
Symbolischer Durchbruch mit politischer Sprengkraft
Die Abstimmung fiel auf den Internationalen Gedenktag für die Opfer von Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels. Damit bekam die Entscheidung zusätzliches Gewicht. Für afrikanische Staaten ist sie ein diplomatischer Erfolg, weil die Vereinten Nationen das historische Unrecht in schärferer Form als bisher benennen. Für westliche Regierungen ist sie heikel, weil aus moralischer Anerkennung politischer und später womöglich auch finanzieller Druck entstehen kann.

Der Streit dürfte damit nicht enden. Die Vollversammlung hat zwar keine rechtsverbindlichen Ansprüche geschaffen. Sie hat die internationale Debatte über Verantwortung, Reparationen und die Folgen kolonialer Gewalt jedoch in eine neue Phase gehoben.

