Der Internationale Strafgerichtshof hat Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman, bekannt als „Ali Kushayb“, zu zwanzig Jahren Haft verurteilt. Die Entscheidung wurde am 9. Dezember 2025 in Den Haag verkündet. Das Gericht hatte ihn am 6. Oktober 2025 in 27 Fällen von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen. Die Taten betreffen Angriffe auf die Zivilbevölkerung in Darfur zwischen August 2003 und März 2004. Grundlage des Urteils ist das schriftliche Verurteilungsurteil der Kammer, das die Strafzumessung im Detail erläutert.
Verurteilung wegen systematischer Gewalt in Darfur
Nach Feststellungen des Gerichts führte Abd-Al-Rahman eine Janjaweed-Einheit in den Regionen Wadi Salih und Mukjar. Die Kämpfer agierten in enger Abstimmung mit staatlichen Strukturen des damaligen sudanesischen Regimes. Die dokumentierten Übergriffe betrafen mehrere Ortschaften, darunter Kodoom, Bindisi, Mukjar und Deleig. Zu den Taten zählen Mord, versuchter Mord, Folter, Vergewaltigung, Plünderung, Zwangsvertreibung, Verfolgung und Misshandlung.
🎥 #ICC Trial Chamber I sentences Mr #AbdAlRahman to 20 years of imprisonment, following the trial judgment in which he was found guilty of crimes against humanity and war crimes committed in #Darfur #Sudan. pic.twitter.com/DFdeUb0LAT
— Int'l Criminal Court (@IntlCrimCourt) December 9, 2025
Die Kammer verweist auf eine deutliche Eskalation der Gewalt während der Operationen in Mukjar und Deleig. Mehrere Tage intensiver Misshandlungen, öffentliche Erniedrigungen und Massenexekutionen führten zu mindestens 167 Todesopfern. Zahlreiche Opfer waren minderjährig. Abd-Al-Rahman gab Befehle, wirkte an Festnahmen mit und beteiligte sich nach Überzeugung des Gerichts selbst an Misshandlungen.
ICC konfrontiert Abd-Al-Rahman mit seinen schwerwiegenden Verbrechen
Für die Festlegung der Haftdauer berücksichtigte die Kammer die außergewöhnliche Schwere der dokumentierten Verbrechen, die systematische Vorgehensweise und die besondere Schutzlosigkeit der betroffenen Zivilbevölkerung. Als straferschwerend wertete das Gericht unter anderem die große Zahl der Opfer sowie die diskriminierenden Motive, die sich gegen die Fur-Gemeinschaft richteten.
Gleichzeitig prüfte das Gericht mögliche strafmindernde Faktoren. Die Verteidigung verwies auf Alter, Gesundheitszustand, familiäre Umstände, angebliche begrenzte Befehlsgewalt, einzelne Handlungen zum Schutz von Zivilpersonen, sowie freiwillige Aufgabe und Verhalten im Gewahrsam. Die Kammer erkannte nur drei Aspekte in begrenztem Umfang an. Dazu zählen Alter, freiwillige Übergabe an den Gerichtshof und ein als „modellhaft“ bewertetes Verhalten im Haftzentrum. Diese Punkte wirkten sich jedoch nur geringfügig auf das Strafmaß aus. Die übrigen Argumente der Verteidigung wies das Gericht zurück.
Individuelle und gemeinsame Strafen
Für jedes der 27 Delikte setzte die Kammer eine eigene Strafe fest. Die höchsten Einzelstrafen betragen zwanzig Jahre Haft und beziehen sich überwiegend auf Mord und versuchten Mord im Zusammenhang mit den Operationen in Mukjar und Deleig. Anschließend bestimmte das Gericht eine Gesamtstrafe, wie es das Statut vorsieht. Diese beträgt zwanzig Jahre und liegt damit unter der möglichen Höchststrafe. Die Kammer betont, dass ohne die wenigen anerkannten mildernden Umstände eine höhere Strafe verhängt worden wäre.

Die Zeit der Untersuchungshaft seit dem 9. Juni 2020 wird auf die Strafe angerechnet. Gegen die Höhe der Strafe können sowohl Anklage als auch Verteidigung innerhalb von dreißig Tagen Rechtsmittel einlegen. Parallel dazu laufen die Berufungsverfahren gegen das ursprüngliche Schuldspruchurteil weiter. Die Kammer hat zudem ein Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen für Reparationsanordnungen eröffnet.
Bedeutung für die Opfer in Darfur
Die Rechtsvertretung von 1.592 zugelassenen Opfern betonte im Verfahren die langfristigen Folgen der Gewalt. Zentrales Anliegen sei, dass Abd-Al-Rahman nicht nach Darfur zurückkehre. Die Kammer verweist darauf, dass das Strafmaß nicht nur die individuelle Schuld widerspiegeln soll, sondern auch die Anerkennung des erlittenen Unrechts für die betroffenen Gemeinden. Dies betrifft insbesondere die Feststellung, dass die Angriffe keine zufälligen Kampfhandlungen waren, sondern Teil einer koordinierten Operation gegen Zivilpersonen.
Mit dem Urteil gegen Abd-Al-Rahman endet eines der umfangreichsten Verfahren des Gerichtshofs zu den Darfur-Verbrechen. Die weiteren Schritte umfassen mögliche Berufungen sowie das Reparationsverfahren. Das schriftliche Urteil dient als maßgebliche Grundlage für die nächsten Entscheidungen der Kammer