Der Internationale Strafgerichtshof hat entschieden, dass das Verfahren gegen den mutmaßlichen Antibalaka-Anführer Edmond Beina vor dem Gericht in Den Haag unzulässig ist. Damit bestätigt das Berufungsgremium, dass die Strafverfolgung des Beschuldigten von nationalen Gerichten in der Zentralafrikanischen Republik geführt werden soll.
Das Urteil wurde am 11. März vom Berufungssenat des Gerichts verkündet. Die Richter bestätigten damit eine frühere Entscheidung der Vorverfahrenskammer aus dem Jahr 2025.
Berufung gegen Entscheidung ohne Erfolg
Der Berufungssenat des Internationalen Strafgerichtshofs wies die Beschwerde der Verteidigung gegen die Entscheidung der Vorverfahrenskammer II zurück. Nach Auffassung der Richter konnte die Verteidigung keinen Fehler in der rechtlichen Bewertung der Vorinstanz nachweisen.
Die Vorverfahrenskammer hatte im September 2025 entschieden, dass das Verfahren gegen Beina vor dem Internationalen Strafgerichtshof unzulässig ist. Grundlage war Artikel 17 des Römischen Statuts, der festlegt, dass der Gerichtshof nur tätig wird, wenn Staaten nicht willens oder in der Lage sind, selbst Ermittlungen und Strafverfolgung durchzuführen.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Zentralafrikanische Republik bereit und fähig sei, das Verfahren selbst zu führen. Ausschlaggebend war ein bereits laufendes Verfahren vor der Sonderstrafgerichtsbarkeit des Landes.
Verfahren vor Sonderstrafgericht in Bangui
Die sogenannte Cour pénale spéciale ist ein hybrides Gericht in der Zentralafrikanischen Republik. Es kombiniert nationale Richter mit internationalen Juristen und ist für schwere Verbrechen im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg zuständig.
Beina war im Juni 2024 in der Zentralafrikanischen Republik festgenommen worden. Bereits 2022 hatte die Sonderstrafkammer einen Haftbefehl gegen ihn erlassen.

Der Internationale Strafgerichtshof hatte zuvor im Dezember 2018 einen Haftbefehl gegen Beina ausgestellt. Ihm werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen, die zwischen Februar und April 2014 in der Ortschaft Guen begangen worden sein sollen.
Zeugenaussage belastet Angeklagten im Verfahren in Bangui
Parallel zu der Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs läuft das Verfahren gegen Beina vor der Cour pénale spéciale weiter.
#Accesstojustice: 13 justice ambassadors from the #CentralAfricanRepublic – key representatives from transitional justice institutions, civil society, media, victims’ associations and community-based organisations – are visiting the #ICC. pic.twitter.com/oQRSVzQnkj
— Int'l Criminal Court (@IntlCrimCourt) March 11, 2026
Bei einer Anhörung Anfang Februar sagte ein geschützter Zeuge über Gewaltakte gegen muslimische Einwohner der Ortschaft Guen aus. Der Zeuge schilderte Angriffe durch Antibalaka-Milizen, bei denen Häuser zerstört, Eigentum geplündert und zahlreiche Bewohner getötet worden sein sollen.
Der Zeuge erklärte, er habe mehrere Leichen eingesammelt und später an der Beerdigung von mehr als vierzig Opfern in einem Massengrab mitgewirkt. Beina wird in der Aussage als führende Figur der Miliz beschrieben.
Weitere Beschuldigte wurden im Zusammenhang mit den Ereignissen genannt, darunter Jean Bahara, der laut Zeugenaussage als enger Vertrauter Beinas galt.
